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AK fordert: Papamonat
muss für alle Väter gelten
Derzeit ist die Einführung des Papa-
monats auch für Beschäftigte in der
Privatwirtschaft in aller Munde. „Die
AK begrüßt und unterstützt diese For-
derung“, sagt AK-Präsident Günther
Goach. Derzeit haben nur Mitarbeiter
im öffentlichen Dienst die Möglichkeit,
unter Wegfall des Entgelts die ersten
Wochen nach der Geburt ihres Kindes
zu Hause zu bleiben. Österreichweit
haben nur etwas mehr als 700 Väter
dieses Angebot bisher genutz.
KÄRNTEN
3.3. BIS 12.3.2014
WAHL
Das Jahr 2014 brachte auch Änderun-
gen hinsichtlich der Unterhaltsvor-
schüsse. Während der Höchstbetrag
nun bei 560,60 Euro liegt, wurden die
Fixbeträge auf 281 Euro, 365 Euro und
421 Euro angehoben. Dies bedeutet
eine Erhöhung der einzelnen Beträge
zwischen sieben und 14 Euro monat-
lich. Der Unterhaltsvorschuss kann
vom einen Elternteil beantragt wer-
den, wenn der andere Elternteil seiner
Unterhaltsverpflichtung nicht oder
nur unzulänglich nachkommt. Die
Höhe des Unterhaltvorschusses ist vor
allem vom Alter des Kindes abhängig.
Er wird für fünf Jahre gewährt und
jeweils am ersten eines Monats imVo-
raus ausbezahlt. Im Jahr 2012 wurden
an 47.860 Kinder Unterhaltsvorschüs-
se ausbezahlt.
PROFI-tipp
AK-Arbeitsrechtsexpertin Lena Sleik
AK-Just
am häufigsten vorkommende Irrtum ist
jener, dass das Kinderbetreuungsgeld und
Karenz dasselbe wären“, weiß Arbeits-
rechtsexpertin Lena Sleik.
Das Kinderbetreuungsgeld ist unabhängig
von der Karenz zu betrachten. Man muss
wissen: Egal welches Modell man wählt,
man kann immer bis zu zwei Jahre zu
Hause bleiben. Das Kinderbetreuungsgeld
kann von fast allen Personengruppen in
Anspruch genommen werden – beispiels-
weise auch Studentinnen und Hausfrauen.
Wichtige Voraussetzung: Der Antragstel-
ler lebt mit dem Kind in einem gemeinsa-
men Haushalt und das Kind hat Anspruch
auf Familienbeihilfe.
Derzeit stehen fünf Kinderbetreuungs-
geldmodelle zur Auswahl – der Unter-
schied liegt zum einen in der Bezugsdau-
Arbeits-undSozialrecht050477-1000
2014 bringt höheren
Unterhaltsvorschuss
er, in der Bezugshöhe, aber auch in den
Anspruchsvoraussetzungen und den
Zuverdienstgrenzen. Vier Modelle sind
sogenannte Pauschalvarianten, eines ist
einkommensabhängig.
Fragen, deren gewissenhafte Beantwor-
tung recht schnell zur passenden Vari-
ante führen, sind laut AK:
Wie viel Geld brauche ich monatlich?
Ist, zeitnahe zum ersten, ein zweites
Kind geplant?
Möchte mein Partner auch in Karenz
gehen und das Kinderbetreuungsgeld
beziehen?
Habe ich vor der Karenz etwas ver-
dient und wenn ja in welcher Höhe?
© Claudia Paulussen - Fotolia
Die Arbeiterkammer hat die Antworten auf die häufigsten Fragen von Eltern.
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