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kaernten.arbeiterkammer.at
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AK-WAHL 2014
1.
Kreuzen Sie
die Fraktion
IhrerWahl am
Stimmzettel an.
2.
Stecken Sie
den Stimmzettel
ins graue Kuvert
und verschließen
Sie es.
Rund 60 Prozent der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können ihre
Stimme im Betrieb abgeben. Rund 40 Prozent bekommen bis 22. Februar
eine Briefwahlkarte zugestellt.
ZweiMöglichkeitender
kaernten.arbeiterkammer.at/videos
Mit einem Web-Video
erklärt die Arbeiterkam-
mer warum es so wich-
tig ist, vom Stimmrecht
anlässlich der AK-Wahl
2014 (3. bis 12. März)
Gebrauch zu machen. Die Web-Videos
„Was macht die Arbeiterkammer?“
und „Die Briefwahl auf einen Blick“
liefern weitere wertvolle Informationen
zur AK-Wahl 2014.
AK Klagenfurt, Bahnhofplatz 3
AK Villach, Kaiser-Josef-Platz 1
AK Hermagor, Wulfeniaplatz 1
AK St. Veit/Glan, Friesacher Straße 3a
AK Spittal/Drau, Lutherstraße 4
AK Völkermarkt, Herzog-Bernhard-Platz 11
AK Wolfsberg, AmWeiher 7
AK Feldkirchen, Max-Blaha-Straße 1
Öffnungszeiten: Montag
bis Mittwoch 7.30 bis
16.30 Uhr, Donnerstag
7.30 bis 20.00 Uhr, Frei-
tag 7.30 bis 12.00 Uhr.
Samstag und Sonntag
von 9.00 bis 12.00 Uhr.
In der zweiten Woche
Montag und Dienstag
7.30 bis 16:30 Uhr, Mitt-
woch 7.30 bis 12.00 Uhr.
Alle allgemeinen Informationen zur
AK-Wahl 2014 in Kärnten finden Sie
auch im Internet. Im Wahlservice
können Sie durch Angabe Ihres Na-
mens und Ihrer Sozialversicherungs-
nummer auch Ihre persönlichenWahl-
informationen, wie beispielsweise Ort
und Zeit der Stimmabgabe, abrufen.
Video: Darumwählen!
Öffentliche Wahllokale
Wahlservice imWeb
WAHL-tipp
1.
WÄHLEN IMBETRIEB
Mit Zustimmung des Betriebsinhabers
kann die Wahl direkt im Betrieb durch-
geführt werden. Ein Betriebswahlspren-
gel umfasst einen oder mehrere Betriebe,
innerhalb eines Sprengels kann es meh-
rere Wahlorte und/oder Wahlzeiten ge-
ben. Die Stimmabgabe erfolgt im Betrieb
ausschließlich persönlich. Jede und jeder
Wahlberechtigte eines Betriebswahlspren-
gels wird vom Wahlbüro bis 22. Februar
schriftlich über die persönlichen Wahlzei-
ten und Wahlorte verständigt.
Wahlberechtigte, die zwar in einem
Betriebswahlsprengel erfasst sind, an
den Wahltagen jedoch aus persönlichen
oder arbeitsbedingten Gründen (Urlaub,
Dienstreise, Arbeitsplatzwechsel usw.)
nicht im Betrieb sind, können noch bis 28.
Februar 2014 in den Wahlbüros schrift-
lich eine Wahlkarte beantragen.
2.
WÄHLENMIT WAHLKARTE
Wahlberechtigte, die nicht in ihrem
Betrieb wählen, erhalten bis 22. Februar
automatisch eine Briefwahlkarte. Die-
se Wahlberechtigten können ihre Stim-
me am Postweg abgeben. Die Wahlkarte
kann nur dann berücksichtigt werden,
wenn sie bis spätestens 12. März (Datum
des Poststempels) aufgegeben wird und
bis 15. März bei der Hauptwahlkommis-
sion einlangt.
Auch persönlich – unter Vorlage
eines Lichtbildausweises in einem der
links angeführten öffentlichen Wahl-
lokale – ist die Stimmabgabe möglich.
AK-Wahl 2014: So wird per Brief gewählt
Die Wahlkarte berechtigt zur Stimmabgabe per
Briefwahl oder persönlich in einemder acht
öffentlichenWahllokale (siehe links). Füllen Sie
den Stimmzettel unbeobachtet und unbeein-
flusst aus und stecken Sie diesen in das graue
Stimmzettel-kuvert. Das graue Kuvert darf
keinerlei Aufschriften oder Vermerke aufwei-
sen. Das Stimmzettelkuvert muss in das weiße
Rücksendekuvert (=Wahlkarte) gesteckt und
auf den Postweg gebracht werden. Die auf dem
Postweg eingelangtenWahlkarten werden von
der Hauptwahlkommission ausgezählt. Das
Wahlgeheimnis ist gesetzlich durch behördliche
Aufsicht sichergestellt. Die Auszählung erfolgt
anonym. Einsendungen der grauen Stimmzet-
telkuverts ohne Wahlkarte müssen ungeöffnet
vernichtet werden.
KÄRNTEN
3.3. BIS 12.3.
WAHL
AK/Eggenberger
1,2,3,4,5,6,7 9,10,11,12,13,14,15,16,17,18,...24