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PROFI-tipp
AK-Steuerexperte JoachimRinösl
AK/Just
Ausgaben für Kinder
kannman absetzen
Gerade für Familien zahlt sich der
Steuerausgleich aus. Die Kosten für
Kindergarten, Krabbelstube, Tages-
mutter, Hort und ähnlicher Aufwand
für die Betreuung von Kindern bis
zehn Jahren sind ungekürzt absetz-
bar. Die Kosten für Verpflegung
sind als Teil des Gesamtaufwandes
steuermindernd absetzbar. Auch der
Aufwand für Musikunterricht oder
ein Ferienlager wird berücksichtigt,
nicht aber für Nachhilfeunterricht.
Pro Kind und pro Jahr werden Kosten
bis zu 2.300 Euro ohne Gegenrech-
nung eines Selbstbehaltes anerkannt.
Vergessen Sie nicht, auch den Kinder-
freibetrag geltend zu machen. Dafür
ist für jedes Kind ein Zusatzformular
(L1k) notwendig.
Video zum Steuerausgleich
Einen übersichtlichen Leitfa-
den zum Steuerausgleich bie-
tet das Web-Video mit dem
Titel „Arbeitnehmerveran-
lagung“. Darin zeigt die AK,
wer gute Chancen hat, Bares vom
Finanzamt zurückzubekommen.
Steuertipps für Eltern
Einen umfassenden Überblick
über die steuerlichen Begünsti-
gungen für Eltern bietet die aktu-
elle AK-Broschüre „Steuertipps für
Eltern 2014“. Enthalten sind darin
auch hilfreiche Internetlinks.
MINI-tipp
HOLENSIE IHR
GELDZURÜCK!
Steuertipps
für Eltern 2014
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Bestelltelefon 050 477-2553
kommt es beim Steuerausgleich zur „Ne-
gativsteuer“. Das Finanzamt hebt in die-
sem Fall keine Steuer ein, sondern macht
eine Auszahlung. Das ist negativ für den
Fiskus, aber positiv für die Arbeitnehmer.
Negativsteuer bekommen
alle Personen mit einem steuerpflich-
tigen Jahreseinkommen von weniger
als 11.900 Euro (Sie erhalten die
Negativsteuer als Rückvergütung)
Teilzeitbeschäftigte
Ferialarbeiter und Pflichtpraktikanten
Lehrlinge
Berufseinsteiger, Berufsaussteiger
und Berufsunterbrecher
Zivildiener und Grundwehrdiener,
wenn sie zuvor gearbeitet haben
provisionsabhängige Dienstnehmer
So viel bringt die Negativsteuer
Die Negativsteuer errechnet
sich mit zehn Prozent der Sozial-
versicherungsbeiträge, maximal
jedoch 110 Euro jährlich.
Wenn für wenigstens einen Monat
Anspruch auf Pendlerpauschale
bestand, beträgt die Negativsteuer
18 Prozent und maximal 400 Euro
pro Jahr.
Diese Regelungen gelten nicht für
Pensionisten.
Zusätzlich gibt es bei Anspruch auf
den Alleinverdiener- oder
Alleinerzieherabsetzbetrag diesen
als Negativsteuer ausbezahlt. Bei
zwei Kindern sind dies 669 Euro,
für jedes weitere Kind kommen
220 Euro dazu.
© Gina Sanders - Fotolia
Die Arbeiterkammer hilft allenDienstnehmern
beimSteuerausgleich. 250 Euro kannman sich
imSchnitt vomFinanzamt zurückholen.
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