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kaernten.arbeiterkammer.at
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Verbesserung für
erkrankte Arbeitnehmer
Erkrankte Arbeitnehmer sind seit
heuer finanziell besser abgesichert.
Krankenversicherungsträger
müs-
sen künftig Beschäftigte im Kran-
kenstand sechs Wochen vor Ablauf
der Höchstdauer des Krankengeld-
anspruchs über den bevorstehenden
Wegfall informieren. Beantragt der
Versicherte in der Folge eine Leistung
aus dem Versicherungsfall der gemin-
derten Arbeitsfähigkeit, müssen die
Pensionsversicherungsträger künftig
alle Vorkehrungen treffen, damit die
erforderlichen Begutachtungen inner-
halb von sechs Wochen abgeschlossen
werden können – so können mögliche
Leistungslücken vermieden werden,
insbesondere bei der Frage ob jemand
eine Invaliditäts- oder Berufsunfähig-
keitspension bekommen soll.
PROFI-tipp
AK-Sozialrechtsexperte PeterWenig
AK/Eggenberger
fairen Arbeitsplatz
© W. Heiber Fotostudio - Fotolia
Wer macht das Rennen um den freien Job? Nicht selten hängt das von den
Dienstzeugnissen ab. Die AK empfiehlt, diese sorgfältig zu analysieren.
Das Gesetz verbietet Zeugnisse, die es Ar-
beitnehmerinnen und Arbeitnehmern er-
schweren, einen neuen Job zu bekommen.
Sehr selten stößt man daher in der Praxis
Dienstzeugnis auf „Pferdefüße“ abklopfen
auf unverhüllt negative Formulierungen
wie: „Wir können den Arbeiternehmer
nicht empfehlen“, „Wenn es ihre Gesund-
heit zuließ, arbeitete sie als…“, „Sein En-
gagement war ein voller Flop“ oder „Sie
baute einen Unfall nach dem anderen“.
Sehr viel schwerer zu identifizieren sind
dagegen Negativ-Botschaften, die sich
hinter vermeintlich positiven Formulie-
rungen verstecken. Mitunter sind diese
Geheimcodes nur für geübte Augen zu
entschlüsseln. Im Zweifelsfall sollten Sie
ihre Dienstzeugnisse durch die AK über-
prüfen lassen. Findet sich ein „Pferdefuß“
darin, kann man jederzeit vom Recht Ge-
brauch machen, ein korrekt ausgestelltes
kaernten.arbeiterkammer.at
Von der Formulierung eines Dienstzeugnisses hän-
gen oft Erfolg undMisserfolg bei der Jobsuche ab.
Die Arbeiterkammer Kärnten verhilft Arbeitnehmern zu ihremRecht.
KÄRNTEN
3.3. BIS 12.3.2014
WAHL
Dienstzeugnis zu verlangen – je nach Kol-
lektivvertragsregelung auch bis zu 30 Jah-
re rückwirkend!
Auf der Homepage der Arbeiterkammer
Kärnten finden sich einige Beispiele für die
geheimen Codes in Dienstzeugnissen und
was sie wirklich zu bedeuten haben.
fotolia/nmann77
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