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AK

Infoservice

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Geschäftsessen: 50 Prozent der jeweiligen Kosten

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Telefonkosten

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Fachliteratur

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Arbeitsmittel, z. B. Computer, Geräte, Arbeitskleidung

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Büromaterial und Portokosten

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Weitergegebene Honorare

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Kosten von Aus- und Fortbildungen bzw. einer Umschulung

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Steuerberatungskosten

Das Betriebsausgabenpauschale

Statt Ihren tatsächlichen Betriebsausgaben können Sie auch das Be-

triebsausgabenpauschale geltend machen. Die Höhe des Pauschales

richtet sich nach der Art Ihrer Tätigkeit:

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6 Prozent (maximal 13.200 Euro) der Einnahmen bei einer unterrich-

tenden, schriftstellerischen, wissenschaftlichen, vortragenden oder

erzieherischen Tätigkeit und bei kaufmännischen oder technischen

Beratungsleistungen

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12 Prozent (maximal 26.400 Euro) der Einnahmen bei allen anderen

Tätigkeiten

Zusätzlich zum Pauschale können Sie noch folgende Kosten als Be-

triebsausgaben absetzen:

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Waren und Halberzeugnisse

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Rohstoffe, Zutaten und Hilfsstoffe

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Löhne, inklusive der Lohnnebenkosten

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Weitergegebene Honorare

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Sozialversicherungsbeiträge

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Beiträge zur Mitarbeitervorsorgekasse

Sie können vom Pauschale zu den tatsächlichen Betriebs-

ausgaben wechseln. Allerdings sind Sie nach Ihrem Wechsel

mindestens für 5 Jahre daran gebunden.

Der Gewinnfreibetrag

Für die Gewinne aus Ihrer Nebentätigkeit bis 30.000 Euro können

Sie den Gewinnfreibetrag geltend machen: Er reduziert Ihren zu ver­

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