AK
Infoservice
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Geschäftsessen: 50 Prozent der jeweiligen Kosten
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Telefonkosten
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Fachliteratur
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Arbeitsmittel, z. B. Computer, Geräte, Arbeitskleidung
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Büromaterial und Portokosten
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Weitergegebene Honorare
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Kosten von Aus- und Fortbildungen bzw. einer Umschulung
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Steuerberatungskosten
Das Betriebsausgabenpauschale
Statt Ihren tatsächlichen Betriebsausgaben können Sie auch das Be-
triebsausgabenpauschale geltend machen. Die Höhe des Pauschales
richtet sich nach der Art Ihrer Tätigkeit:
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6 Prozent (maximal 13.200 Euro) der Einnahmen bei einer unterrich-
tenden, schriftstellerischen, wissenschaftlichen, vortragenden oder
erzieherischen Tätigkeit und bei kaufmännischen oder technischen
Beratungsleistungen
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12 Prozent (maximal 26.400 Euro) der Einnahmen bei allen anderen
Tätigkeiten
Zusätzlich zum Pauschale können Sie noch folgende Kosten als Be-
triebsausgaben absetzen:
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Waren und Halberzeugnisse
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Rohstoffe, Zutaten und Hilfsstoffe
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Löhne, inklusive der Lohnnebenkosten
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Weitergegebene Honorare
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Sozialversicherungsbeiträge
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Beiträge zur Mitarbeitervorsorgekasse
Sie können vom Pauschale zu den tatsächlichen Betriebs-
ausgaben wechseln. Allerdings sind Sie nach Ihrem Wechsel
mindestens für 5 Jahre daran gebunden.
Der Gewinnfreibetrag
Für die Gewinne aus Ihrer Nebentätigkeit bis 30.000 Euro können
Sie den Gewinnfreibetrag geltend machen: Er reduziert Ihren zu ver
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