steuernden Gewinn um 13 Prozent. Für höhere Gewinne ist der Freibe-
trag gestaffelt.
Voraussetzung für den Gewinnfreibetrag ist, dass die Gewinne aus
betrieblichen Einkünften, z. B. einem freien Dienst- oder Werkvertrag,
stammen.
Die Staffelung des Freibetrags
Den Freibetrag für Ihre Gewinne über 30.000 Euro können
Sie nur dann geltend machen, wenn Sie in abnutzbare
Wirtschaftsgüter mit einer Nutzungsdauer von mindestens
4 Jahren oder Wohnbauanleihen investieren.
Gewinne
Gewinnfreibetrag
bis € 175.000,00
13 %
die nächsten € 175.000,00
7 %
die nächsten € 230.000,00
4,5 %
über € 580.000,00
0 %
Karl Kauf erzielt einen Gewinn von 36.000 Euro. 500 Euro hat
er in diesem Jahr in eine neue Maschine investiert. Für diese
Investition kann er noch zusätzlich 13% Gewinnfreibetrag gel-
tend machen. (Gewinnfreibetrag max. 4.680 €, das sind 13%
von 36.000 €)
Grundfreibetrag für den Gewinn von 30.000 € 13% 3.900 €
Investitionsbedingter Gewinnfreibetrag
500 €
Gewinnfreibetrag gesamt
4.440 €
Weitere Informationen zum freien Dienst- oder Werkvertrag
finden Sie auf
www.arbeiterkammer.atim Menü „Beratung“
bei „Steuer & Einkommen“.
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