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Sie können die 30.000 Euro Grenze innerhalb von 5 Jahren

einmal um höchstens 15 Prozent übersteigen, ohne dass Sie

umsatzsteuerpflichtig werden.

Liegen Ihre Umsätze über 30.000 Euro pro Kalenderjahr, müssen Sie

jedenfalls eine Umsatzsteuererklärung abgeben.

Die Vorsteuer

Sie sind umsatzsteuerpflichtige Unternehmerin bzw. umsatzsteuer-

pflichtiger Unternehmer? Dann bekommen Sie die Umsatzsteuer, die

Sie selbst bei Ihren Betriebsausgaben bezahlt haben, wieder zurück.

Sie können sie als Vorsteuer geltend machen:

Der Betrag wird bei Ihrer vierteljährlichen oder monatlichen Umsatz-

steuervoranmeldung von der Umsatzsteuer Ihrer eigenen Honorarnoten

abgezogen. Vorausgesetzt, die Umsatzsteuer ist auf den Rechnungen

Ihrer Betriebsausgaben gesondert ausgewiesen.

Der selbstständige Lektor Stefan Strich hatte im 3. Quartal

2017 einen Umsatz von 10.835 Euro. Dafür wird eine Um-

satzsteuer von 2.167 Euro fällig. Für seine Lektorentätigkeit

kaufte er im August einen PC. Der PC kostete 1.800 Euro, in-

klusive der Umsatzsteuer von 300 Euro. Diese 300 Euro wer-

den ihm bei seiner Umsatzsteuervoranmeldung als Vorsteuer

abgezogen. Er muss also nur noch 1.867 Euro Umsatzsteuer

für das 3. Quartal bezahlen.

€ 2.167,00 Umsatzsteuer

– € 300,00 Vorsteuer

= € 1.867,00 zu überweisende Umsatzsteuer

Vorsteuerpauschalierung

Wenn Sie nur geringe Betriebsausgaben haben, können Sie als Vor-

steuer einen Pauschalbetrag abziehen. Dieser beträgt 1,8 Prozent

(höchstens 3.960 Euro) Ihres Gesamtumsatzes.

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