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Honorarnoten

Wenn Sie einer Auftraggeberin bzw. einem Auftraggeber Ihre erbrachte

Leistung in Rechnung stellen, muss Ihre Honorarnote bestimmte Infor-

mationen enthalten – je nachdem, wie hoch der Rechnungsbetrag ist.

Honorarnoten bis 400 Euro

1

Ihr Name und Ihre Anschrift

2

Der Zeitraum, in dem Sie die Leistung erbracht haben

3

Der Rechnungsbetrag

4

Die Umsatzsteuer, die auf den Rechnungsbetrag entfällt, inklusive

dem Steuersatz bzw. ein Hinweis auf die Steuerbefreiung

5

Das Ausstellungsdatum

6

Die Art Ihrer Leistung

Bei Honorarnoten über 400 Euro zusätzlich

7

Eine fortlaufende Rechnungsnummer

8

Name und Anschrift der Auftraggeberin bzw. des Auftraggebers

9

Ihre UID-Nummer, soweit Sie vorsteuerabzugsberechtigt sind

10

Weiters bei Rechnungen über 10.000 Euro: die UID-Nummer Ihrer

Auftraggeberin bzw. Ihres Auftraggebers

AK

Infoservice

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www.arbeiterkammer.at