Honorarnoten
Wenn Sie einer Auftraggeberin bzw. einem Auftraggeber Ihre erbrachte
Leistung in Rechnung stellen, muss Ihre Honorarnote bestimmte Infor-
mationen enthalten – je nachdem, wie hoch der Rechnungsbetrag ist.
Honorarnoten bis 400 Euro
1
Ihr Name und Ihre Anschrift
2
Der Zeitraum, in dem Sie die Leistung erbracht haben
3
Der Rechnungsbetrag
4
Die Umsatzsteuer, die auf den Rechnungsbetrag entfällt, inklusive
dem Steuersatz bzw. ein Hinweis auf die Steuerbefreiung
5
Das Ausstellungsdatum
6
Die Art Ihrer Leistung
Bei Honorarnoten über 400 Euro zusätzlich
7
Eine fortlaufende Rechnungsnummer
8
Name und Anschrift der Auftraggeberin bzw. des Auftraggebers
9
Ihre UID-Nummer, soweit Sie vorsteuerabzugsberechtigt sind
10
Weiters bei Rechnungen über 10.000 Euro: die UID-Nummer Ihrer
Auftraggeberin bzw. Ihres Auftraggebers
AK
Infoservice
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