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AK

Infoservice

Wenden Sie die Vorsteuerpauschalierung an, können Sie Ihre tatsäch-

lich bezahlte Vorsteuer nicht mehr abziehen – außer, die Vorsteuer von

folgenden Betriebsausgaben:

■■

Abnutzbare Wirtschaftsgüter, die mehr als 1.100 Euro kosten

■■

Sonstige Leistungen für die Herstellung von abnutzbaren Wirt-

schaftsgütern, wenn die Herstellung 1.100 Euro übersteigt

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Waren, Rohstoffe, Halberzeugnisse, Hilfsstoffe und Zutaten sowie

weitergegebene Honorare

Nehmen Sie die Vorsteuerpauschalierung in Anspruch, sind

Sie für 2 Jahre daran gebunden.

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www.arbeiterkammer.at