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Infoservice
Wenden Sie die Vorsteuerpauschalierung an, können Sie Ihre tatsäch-
lich bezahlte Vorsteuer nicht mehr abziehen – außer, die Vorsteuer von
folgenden Betriebsausgaben:
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Abnutzbare Wirtschaftsgüter, die mehr als 1.100 Euro kosten
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Sonstige Leistungen für die Herstellung von abnutzbaren Wirt-
schaftsgütern, wenn die Herstellung 1.100 Euro übersteigt
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Waren, Rohstoffe, Halberzeugnisse, Hilfsstoffe und Zutaten sowie
weitergegebene Honorare
Nehmen Sie die Vorsteuerpauschalierung in Anspruch, sind
Sie für 2 Jahre daran gebunden.
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