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Infoservice
Umsatzsteuer, Kleinunternehmer
regelung und Vorsteuer
Haben Sie einen Werkvertrag oder Freien Dienstvertrag, gelten Sie im
Steuerrecht als Unternehmerin bzw. Unternehmer. Abhängig von Ihrem
Jahresumsatz müssen Sie grundsätzlich die Umsatzsteuer abführen.
Die Umsatzsteuer
Ab einem Jahresumsatz von 30.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) sind
Sie umsatzsteuerpflichtig. Sie müssen vierteljährlich bzw. monatlich
Umsatzsteuer abführen, können dabei auch eine eventuell angefallene
Vorsteuer abziehen. Zusätzlich müssen Sie einmal im Kalenderjahr eine
Umsatzsteuererklärung beim Finanzamt einreichen.
Bleiben Sie unter der Grenze von 30.000 Euro, können Sie
die Regelbesteuerung freiwillig wählen und dadurch vom
Vorsteuerabzug profitieren. In diesem Fall müssen Sie Ihrer
Vertragspartnerin bzw. Ihrem Vertragspartner aber auch die
Umsatzsteuer verrechnen.
Die Kleinunternehmerregelung
Als Kleinunternehmerin bzw. Kleinunternehmer brauchen Sie Ihren
Auftraggeberinnen bzw. Ihren Auftraggebern keine Umsatzsteuer zu
verrechnen – und dementsprechend auch keine Umsatzsteuer ans Fi-
nanzamt abzuführen. Allerdings können Sie dann auch keine Vorsteuer
geltend machen.
Die Kleinunternehmerregelung trifft auf Sie zu, wenn Sie die folgenden
beiden Voraussetzungen erfüllen:
1
Ihre Umsätze betragen weniger als 30.000 Euro (ohne Umsatz
steuer) im Kalenderjahr
2
Sie haben keine Umsatzsteuer auf Ihren Honorarnoten ausgewiesen
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