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Infoservice

Umsatzsteuer, Kleinunternehmer­

regelung und Vorsteuer

Haben Sie einen Werkvertrag oder Freien Dienstvertrag, gelten Sie im

Steuerrecht als Unternehmerin bzw. Unternehmer. Abhängig von Ihrem

Jahresumsatz müssen Sie grundsätzlich die Umsatzsteuer abführen.

Die Umsatzsteuer

Ab einem Jahresumsatz von 30.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) sind

Sie umsatzsteuerpflichtig. Sie müssen vierteljährlich bzw. monatlich

Umsatzsteuer abführen, können dabei auch eine eventuell angefallene

Vorsteuer abziehen. Zusätzlich müssen Sie einmal im Kalenderjahr eine

Umsatzsteuererklärung beim Finanzamt einreichen.

Bleiben Sie unter der Grenze von 30.000 Euro, können Sie

die Regelbesteuerung freiwillig wählen und dadurch vom

Vorsteuerabzug profitieren. In diesem Fall müssen Sie Ihrer

Vertragspartnerin bzw. Ihrem Vertragspartner aber auch die

Umsatzsteuer verrechnen.

Die Kleinunternehmerregelung

Als Kleinunternehmerin bzw. Kleinunternehmer brauchen Sie Ihren

Auftraggeberinnen bzw. Ihren Auftraggebern keine Umsatzsteuer zu

verrechnen – und dementsprechend auch keine Umsatzsteuer ans Fi-

nanzamt abzuführen. Allerdings können Sie dann auch keine Vorsteuer

geltend machen.

Die Kleinunternehmerregelung trifft auf Sie zu, wenn Sie die folgenden

beiden Voraussetzungen erfüllen:

1

Ihre Umsätze betragen weniger als 30.000 Euro (ohne Umsatz­

steuer) im Kalenderjahr

2

Sie haben keine Umsatzsteuer auf Ihren Honorarnoten ausgewiesen

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