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AK

Infoservice

gilt, wenn Ihr Gewinn mehr als 730 Euro beträgt und Ihr gesamtes Jah-

reseinkommen inklusive der lohnsteuerpflichtigen Einkünfte die Grenze

von 12.000 Euro nicht übersteigt.

Auch wenn einer der beiden Fälle auf Sie zutrifft, kann es sein, dass

Sie vom Finanzamt aufgefordert werden, eine Einkommensteuer­

erklärung abzugeben. Dieser Aufforderung müssen Sie jedenfalls

nachkommen.

Die Besteuerung von Nebeneinkünften

Gewinne aus einer Nebentätigkeit bis zu 730 Euro pro Kalenderjahr sind

steuerfrei. Zwischen 730 und 1.460 Euro jährlich greift eine Einschleifregel.

Bei höheren Gewinnen ist der gesamte Betrag steuerpflichtig.

Die Einschleifregelung zwischen 730 Euro und 1.460 Euro

Liegt der Gewinn aus Ihrer Nebentätigkeit in diesem Bereich, ist nur

das Doppelte des Betrags, der Ihren Gewinn von 730 Euro übersteigt,

steuerpflichtig.

(Gewinn – 730) x 2

Dieter Doppel arbeitet neben seiner Anstellung immer

wieder als Kinderbetreuer auf Honorarbasis. Im Vorjahr hat

er damit Nebeneinkünfte von 990 Euro erzielt. Von diesem

Gewinn muss er 520 Euro versteuern.

€ 990,00 Gewinn

– € 730,00 Jahresgrenze

= € 260,00 x 2

= € 520,00 zu versteuernder Gewinn

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