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Infoservice
gilt, wenn Ihr Gewinn mehr als 730 Euro beträgt und Ihr gesamtes Jah-
reseinkommen inklusive der lohnsteuerpflichtigen Einkünfte die Grenze
von 12.000 Euro nicht übersteigt.
Auch wenn einer der beiden Fälle auf Sie zutrifft, kann es sein, dass
Sie vom Finanzamt aufgefordert werden, eine Einkommensteuer
erklärung abzugeben. Dieser Aufforderung müssen Sie jedenfalls
nachkommen.
Die Besteuerung von Nebeneinkünften
Gewinne aus einer Nebentätigkeit bis zu 730 Euro pro Kalenderjahr sind
steuerfrei. Zwischen 730 und 1.460 Euro jährlich greift eine Einschleifregel.
Bei höheren Gewinnen ist der gesamte Betrag steuerpflichtig.
Die Einschleifregelung zwischen 730 Euro und 1.460 Euro
Liegt der Gewinn aus Ihrer Nebentätigkeit in diesem Bereich, ist nur
das Doppelte des Betrags, der Ihren Gewinn von 730 Euro übersteigt,
steuerpflichtig.
(Gewinn – 730) x 2
Dieter Doppel arbeitet neben seiner Anstellung immer
wieder als Kinderbetreuer auf Honorarbasis. Im Vorjahr hat
er damit Nebeneinkünfte von 990 Euro erzielt. Von diesem
Gewinn muss er 520 Euro versteuern.
€ 990,00 Gewinn
– € 730,00 Jahresgrenze
= € 260,00 x 2
= € 520,00 zu versteuernder Gewinn
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