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Ihre arbeitsrechtlichen
Ansprüche
Anders als im Sozialrecht sind Sie arbeitsrechtlich mit
einem freien Dienstvertrag den unselbstständigen Erwerbs-
tätigen nicht gleichgestellt.
Keine garantierten Mindeststandards
In einem Arbeitsvertrag gelten automatisch eine Reihe
von gesetzlich und kollektivvertraglich geregelten
Mindeststandards:
5 Wochen Urlaub
Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
Kündigungsfristen
Beim freien Dienstvertrag gelten diese Standards
nicht automatisch. Gültig ist, was Sie vertraglich
vereinbart haben. Auch dann, wenn das unter
den Mindeststandards liegt.
Ausnahme Kündigungsfrist
Die Länge von Kündigungsfristen bei freien Dienstverträgen
regelt das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch (ABGB).
Wenn Sie keine abweichende Vereinbarung mit der Dienst-
geberseite getroffen haben, gelten automatisch folgende
Fristen:
4 Wochen, wenn Sie Dienste höherer Art verrichten und
das Dienstverhältnis bereits 3 Monate dauert. Dienste
höherer Art sind Angestelltentätigkeiten
14 Tage in allen übrigen Fällen
Seit Jahren kämpfen ÖGB und Arbeiterkammer
für eine arbeitsrechtliche Gleichstellung von
Arbeitsvertrag und freiem Dienstvertrag. Gegen
die Widerstände der Wirtschaft fordern wir
auch weiterhin in aller Deutlichkeit die Beseiti-
gung dieser ungerechten Schlechterstellung.