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AK

Infoservice

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Ihre arbeitsrechtlichen

Ansprüche

Anders als im Sozialrecht sind Sie arbeitsrechtlich mit

einem freien Dienstvertrag den unselbstständigen Erwerbs-

tätigen nicht gleichgestellt.

Keine garantierten Mindeststandards

In einem Arbeitsvertrag gelten automatisch eine Reihe

von gesetzlich und kollektivvertraglich geregelten

Mindeststandards:

5 Wochen Urlaub

Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

Kündigungsfristen

Beim freien Dienstvertrag gelten diese Standards

nicht automatisch. Gültig ist, was Sie vertraglich

vereinbart haben. Auch dann, wenn das unter

den Mindeststandards liegt.

Ausnahme Kündigungsfrist

Die Länge von Kündigungsfristen bei freien Dienstverträgen

regelt das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch (ABGB).

Wenn Sie keine abweichende Vereinbarung mit der Dienst-

geberseite getroffen haben, gelten automatisch folgende

Fristen:

4 Wochen, wenn Sie Dienste höherer Art verrichten und

das Dienstverhältnis bereits 3 Monate dauert. Dienste

höherer Art sind Angestelltentätigkeiten

14 Tage in allen übrigen Fällen

Seit Jahren kämpfen ÖGB und Arbeiterkammer

für eine arbeitsrechtliche Gleichstellung von

Arbeitsvertrag und freiem Dienstvertrag. Gegen

die Widerstände der Wirtschaft fordern wir

auch weiterhin in aller Deutlichkeit die Beseiti-

gung dieser ungerechten Schlechterstellung.