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AK

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Arbeitslosenversicherung 3% bei einem Einkommen

über 1.648 Euro brutto monatlich

Verdienen Sie weniger als 1.648 Euro brutto im Monat, gilt

in der Arbeitslosenversicherung folgende Regelung:

Dienstgeber- und Dienstnehmeranteil decken alle Ihre

Ansprüche in den einzelnen Versicherungsbereichen ab.

Es besteht kein Unterschied zu den Leistungen aus un-

selbstständiger Erwerbstätigkeit. Mit einer Ausnahme:

Wann bekommen Sie Arbeitslosengeld?

In einem freien Dienstverhältnis bekommen Sie unter den

gleichen Bedingungen Arbeitslosengeld wie unselbststän-

dig Erwerbstätige. Sie müssen ...

arbeitslos, arbeitsfähig und arbeitswillig sein,

der Arbeitsvermittlung zur Verfügung stehen,

und die Anwartschaft erfüllen.

Die Anwartschaft erfüllen Sie dann, wenn Sie in den letz-

ten 24 Monaten insgesamt 52 Wochen gearbeitet haben.

Man spricht hier von der Rahmenfrist. Ihr Entgelt muss

dabei die Geringfügigkeitsgrenze überschritten haben.

Sind Sie unter 25 Jahre alt, entsteht Ihr Anspruch früher.

Arbeitslosenversicherungsbeiträge seit 1.1.2013

Bruttogehalt von - bis

AV Beiträge

€ ---

€ 1.342,00

0%

€ 1.342,00

€ 1.464,00

1%

€ 1.464,00

€ 1.648,00

2%

Im Krankheitsfall bekommen Sie in den ersten

3 Tagen kein Geld. Denn ein freier Dienstver-

trag verpflichtet die Dienstgeberseite nicht

zur Entgeltfortzahlung. Ab dem 4. Tag Ihrer

Arbeitsunfähigkeit erhalten Sie Krankengeld.