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Arbeitslosenversicherung 3% bei einem Einkommen
über 1.648 Euro brutto monatlich
Verdienen Sie weniger als 1.648 Euro brutto im Monat, gilt
in der Arbeitslosenversicherung folgende Regelung:
Dienstgeber- und Dienstnehmeranteil decken alle Ihre
Ansprüche in den einzelnen Versicherungsbereichen ab.
Es besteht kein Unterschied zu den Leistungen aus un-
selbstständiger Erwerbstätigkeit. Mit einer Ausnahme:
Wann bekommen Sie Arbeitslosengeld?
In einem freien Dienstverhältnis bekommen Sie unter den
gleichen Bedingungen Arbeitslosengeld wie unselbststän-
dig Erwerbstätige. Sie müssen ...
arbeitslos, arbeitsfähig und arbeitswillig sein,
der Arbeitsvermittlung zur Verfügung stehen,
und die Anwartschaft erfüllen.
Die Anwartschaft erfüllen Sie dann, wenn Sie in den letz-
ten 24 Monaten insgesamt 52 Wochen gearbeitet haben.
Man spricht hier von der Rahmenfrist. Ihr Entgelt muss
dabei die Geringfügigkeitsgrenze überschritten haben.
Sind Sie unter 25 Jahre alt, entsteht Ihr Anspruch früher.
Arbeitslosenversicherungsbeiträge seit 1.1.2013
Bruttogehalt von - bis
AV Beiträge
€ ---
€ 1.342,00
0%
€ 1.342,00
€ 1.464,00
1%
€ 1.464,00
€ 1.648,00
2%
Im Krankheitsfall bekommen Sie in den ersten
3 Tagen kein Geld. Denn ein freier Dienstver-
trag verpflichtet die Dienstgeberseite nicht
zur Entgeltfortzahlung. Ab dem 4. Tag Ihrer
Arbeitsunfähigkeit erhalten Sie Krankengeld.