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Ein freier Dienstvertrag kann auch vorliegen,

wenn er nicht alle Kriterien erfüllt. Unterrichten

Sie in einer Schule, sind Zeit und Ort fix.

Ob Arbeitsvertrag oder freier Dienstvertrag entscheidet

die Gesamtbetrachtung. Überwiegen die Merkmale der

persönlichen Abhängigkeit, handelt es sich um einen

Arbeitsvertrag.

Werkvertrag oder freier Dienstvertrag

Unterschreiben Sie einen Werkvertrag, verpflichten Sie

sich zur Herstellung eines festgelegten Werkes ohne Män-

gel. In der Regel bis zu einem bestimmten Termin. Ihre

Auftraggeberin oder Ihr Auftraggeber verpflichtet sich, Ihr

Werk anzunehmen und zu bezahlen.

Der Unterschied zum Dienstvertrag liegt vor allem darin,

dass Sie ein Ergebnis und damit den Erfolg der Leistung

garantieren.

Bernd Kirschholz ist Tischler und soll für Hilde

Schmöker ein Bücherregal zimmern. Herr Kirsch-

holz garantiert Frau Schmöker ein Ergebnis: das

fertiggestellte Bücherregal. Es handelt sich also

um einen Werkvertrag.

Bei einem Werk muss es sich nicht unbedingt um

einen körperlichen Gegenstand handeln. Es kann

zum Beispiel auch ein Computerprogramm oder

eine Beratung sein.

Das heißt:

Im Rahmen eines Werkvertrages erhalten Sie eine

erfolgsbezogene Entlohnung. In einem freien Dienst-

vertrag ist sie leistungsbezogen

Im freien Dienstvertrag schulden Sie eine dauerhafte

Leistung. Im Werkvertrag die mängelfreie Fertigstellung

eines klar festgelegten Werkes