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Ein freier Dienstvertrag kann auch vorliegen,
wenn er nicht alle Kriterien erfüllt. Unterrichten
Sie in einer Schule, sind Zeit und Ort fix.
Ob Arbeitsvertrag oder freier Dienstvertrag entscheidet
die Gesamtbetrachtung. Überwiegen die Merkmale der
persönlichen Abhängigkeit, handelt es sich um einen
Arbeitsvertrag.
Werkvertrag oder freier Dienstvertrag
Unterschreiben Sie einen Werkvertrag, verpflichten Sie
sich zur Herstellung eines festgelegten Werkes ohne Män-
gel. In der Regel bis zu einem bestimmten Termin. Ihre
Auftraggeberin oder Ihr Auftraggeber verpflichtet sich, Ihr
Werk anzunehmen und zu bezahlen.
Der Unterschied zum Dienstvertrag liegt vor allem darin,
dass Sie ein Ergebnis und damit den Erfolg der Leistung
garantieren.
Bernd Kirschholz ist Tischler und soll für Hilde
Schmöker ein Bücherregal zimmern. Herr Kirsch-
holz garantiert Frau Schmöker ein Ergebnis: das
fertiggestellte Bücherregal. Es handelt sich also
um einen Werkvertrag.
Bei einem Werk muss es sich nicht unbedingt um
einen körperlichen Gegenstand handeln. Es kann
zum Beispiel auch ein Computerprogramm oder
eine Beratung sein.
Das heißt:
Im Rahmen eines Werkvertrages erhalten Sie eine
erfolgsbezogene Entlohnung. In einem freien Dienst-
vertrag ist sie leistungsbezogen
Im freien Dienstvertrag schulden Sie eine dauerhafte
Leistung. Im Werkvertrag die mängelfreie Fertigstellung
eines klar festgelegten Werkes