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www.arbeiterkammer.atBei Insolvenz des Dienstgebers schützt Sie
das Gesetz
Als freie Dienstnehmerin oder freier Dienstnehmer sind
Sie vor dem Verlust offener Entgeltforderungen geschützt.
Dafür sorgt das Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz (IESG).
Zahlt die Dienstgeberseite Ihr Entgelt wegen Insolvenz
nicht mehr aus, können Sie es vom IESG verlangen.
Welche Steuern sind zu
bezahlen?
Wenn Sie in einem freien Dienstverhältnis arbeiten, gelten
Sie als Unternehmerin oder Unternehmer. Sie haben vom
Finanzamt eine Steuernummer bekommen und unterliegen
ab einer gewissen Grenze dem Einkommenssteuergesetz
und dem Umsatzsteuergesetz.
Einkommenssteuer ab 11.000 Euro
Sobald Ihr Einkommen aus betrieblicher Tätigkeit 11.000
Euro im Jahr übersteigt, bezahlen Sie Einkommenssteuer.
Haben Sie auch Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit,
liegt die Grenze bei 12.000 Euro. Unter Einkommen ver-
steht man den Gewinn.
Im Unterschied zu den Sozialversicherungsbei-
trägen führen Sie die Einkommenssteuer selbst
an das Finanzamt ab. Dazu müssen Sie eine
Einkommenssteuererklärung abgeben.
Für die
Einkommenssteuererklärung
benötigen Sie das
Formular E 1 und die Beilage E 1a. Beide erhalten Sie beim
Finanzamt oder auf der Homepage des Bundesministeri-
ums für Finanzen auf
www.bmf.gv.atAbgabefristen für die Steuererklärung:
30. April des Folgejahres
30. Juni des Folgejahres bei Übermittlung über
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