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www.arbeiterkammer.at

Bei Insolvenz des Dienstgebers schützt Sie

das Gesetz

Als freie Dienstnehmerin oder freier Dienstnehmer sind

Sie vor dem Verlust offener Entgeltforderungen geschützt.

Dafür sorgt das Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz (IESG).

Zahlt die Dienstgeberseite Ihr Entgelt wegen Insolvenz

nicht mehr aus, können Sie es vom IESG verlangen.

Welche Steuern sind zu

bezahlen?

Wenn Sie in einem freien Dienstverhältnis arbeiten, gelten

Sie als Unternehmerin oder Unternehmer. Sie haben vom

Finanzamt eine Steuernummer bekommen und unterliegen

ab einer gewissen Grenze dem Einkommenssteuergesetz

und dem Umsatzsteuergesetz.

Einkommenssteuer ab 11.000 Euro

Sobald Ihr Einkommen aus betrieblicher Tätigkeit 11.000

Euro im Jahr übersteigt, bezahlen Sie Einkommenssteuer.

Haben Sie auch Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit,

liegt die Grenze bei 12.000 Euro. Unter Einkommen ver-

steht man den Gewinn.

Im Unterschied zu den Sozialversicherungsbei-

trägen führen Sie die Einkommenssteuer selbst

an das Finanzamt ab. Dazu müssen Sie eine

Einkommenssteuererklärung abgeben.

Für die

Einkommenssteuererklärung

benötigen Sie das

Formular E 1 und die Beilage E 1a. Beide erhalten Sie beim

Finanzamt oder auf der Homepage des Bundesministeri-

ums für Finanzen auf

www.bmf.gv.at

Abgabefristen für die Steuererklärung:

30. April des Folgejahres

30. Juni des Folgejahres bei Übermittlung über

FinanzOnline