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www.arbeiterkammer.at

Was ist ein freier

Dienstvertrag?

Der freie Dienstvertrag lässt sich nicht in einem Satz

erklären. Es gibt auch keine gesetzliche Definition dafür.

Was es gibt, sind einige grundsätzliche Eigenschaften.

Sie unterscheiden den freien Dienstvertrag von Arbeits-

und Werkverträgen.

Achten Sie genau darauf, was Sie unterschreiben.

Denn manchmal benennt die Dienstgeberseite aus

Eigeninteresse einen Vertrag bewusst falsch.

Entscheidend für die Art des Vertrages ist nicht die for-

male Bezeichnung, sondern sein Inhalt. Der Gesetzgeber

spricht hier von seinem „wahren wirtschaftlichen Gehalt“.

Arbeitsvertrag oder freier Dienstvertrag

Unterzeichnen Sie einen freien Dienstvertrag, gehen Sie

ein Dauerschuldverhältnis ein. Sie verpflichten sich auf

bestimmte oder unbestimmte Zeit, eine festgelegte Dienst-

leistung zu erbringen. Dafür bekommen Sie ein Entgelt.

Der Hauptunterschied zum Arbeitsvertrag liegt im Fehlen

der „persönlichen Abhängigkeit".

In einem freien Dienstverhältnis regeln Sie den Ablauf Ihrer

Arbeit. Und nicht Ihre Dienstgeberin oder Ihr Dienstgeber.

Das heißt, Sie bestimmen die Arbeitszeit und den Arbeits-

ort selbst. Sie arbeiten weisungsfrei.

Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

§ 539a

(1) Für die Beurteilung von Sachverhalten nach

diesem Bundesgesetz ist in wirtschaftlicher

Betrachtungsweise der wahre wirtschaftliche

Gehalt und nicht die äußere Erscheinungsform

des Sachverhaltes (z. B. Werkvertrag, Dienstver-

trag) maßgebend.