3
www.arbeiterkammer.atWas ist ein freier
Dienstvertrag?
Der freie Dienstvertrag lässt sich nicht in einem Satz
erklären. Es gibt auch keine gesetzliche Definition dafür.
Was es gibt, sind einige grundsätzliche Eigenschaften.
Sie unterscheiden den freien Dienstvertrag von Arbeits-
und Werkverträgen.
Achten Sie genau darauf, was Sie unterschreiben.
Denn manchmal benennt die Dienstgeberseite aus
Eigeninteresse einen Vertrag bewusst falsch.
Entscheidend für die Art des Vertrages ist nicht die for-
male Bezeichnung, sondern sein Inhalt. Der Gesetzgeber
spricht hier von seinem „wahren wirtschaftlichen Gehalt“.
Arbeitsvertrag oder freier Dienstvertrag
Unterzeichnen Sie einen freien Dienstvertrag, gehen Sie
ein Dauerschuldverhältnis ein. Sie verpflichten sich auf
bestimmte oder unbestimmte Zeit, eine festgelegte Dienst-
leistung zu erbringen. Dafür bekommen Sie ein Entgelt.
Der Hauptunterschied zum Arbeitsvertrag liegt im Fehlen
der „persönlichen Abhängigkeit".
In einem freien Dienstverhältnis regeln Sie den Ablauf Ihrer
Arbeit. Und nicht Ihre Dienstgeberin oder Ihr Dienstgeber.
Das heißt, Sie bestimmen die Arbeitszeit und den Arbeits-
ort selbst. Sie arbeiten weisungsfrei.
Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
§ 539a
(1) Für die Beurteilung von Sachverhalten nach
diesem Bundesgesetz ist in wirtschaftlicher
Betrachtungsweise der wahre wirtschaftliche
Gehalt und nicht die äußere Erscheinungsform
des Sachverhaltes (z. B. Werkvertrag, Dienstver-
trag) maßgebend.