6
tipp 03/15
k aernten.arbeiterk ammer.at
Aktuell
SCHWERPUNKT
Arbeit & Recht
Konsument Bildung
Beruf & Familie Steuer & Geld Menschen & Meinungen
STEUER-
REFORM
Prämien zu Kranken-, Un-
fall- und Rentenversicherun-
gen, Kosten für Wohnraum-
schaffung und -sanierung
sind (Topf-)Sonderausgaben.
Diese Aufwendungen können
ab 2016 nur mehr abgesetzt
werden, wenn der zugrun-
deliegende Vertrag vor dem
1. Jänner 2016 abgeschlossen
wurde oder mit dem Hausbau oder der
Altbausanierung vor dem 1. Jänner 2016
begonnen wurde.
Verdoppelter Kinderfreibetrag
Ab 2016 beträgt der jährliche Kinderfrei-
betrag 440 Euro (bisher 220 Euro), wenn
er von einer steuerpflichtigen Person und
sogar 300 Euro (bisher 132 Euro) pro Per-
son, wenn er von beiden Elternteilen für
dasselbe Kind geltend gemacht wird.
Ohne Antrag Geld retour
Wenn sich aus den nichtselbstständigen
Einkünften eine Steuergutschrift ergibt,
erfolgt ab der Veranlagung 2016 die „an-
tragslose Arbeitnehmerveranlagung“. Ab
Juli 2017 werden erstmals automatisch
Gutschriften zurückgezahlt.
Erhöhung der Negativsteuer
Die Negativsteuer wird stufenweise ange-
hoben und beträgt:
■
Im Jahr 2014 zehn Prozent der bezahlten
Sozialversicherungsbeiträge,
höchstens
110 Euro. Wenn eine Pendlerpauschale
zusteht, werden 18 Prozent
der Sozialversicherungsbei-
träge, maximal 400 Euro
ausgezahlt.
■
Im Jahr 2015: 20 Prozent
der bezahlten Sozialversiche-
rungsbeiträge, höchstens 220
Euro. Wenn eine Pendler-
pauschale zusteht, werden 36
Prozent der Sozialversiche-
rungsbeiträge bis maxi-
mal 450 Euro ausgezahlt.
■
Ab 2016: 50 Prozent der be-
zahlten Sozialversicherungs-
beiträge, höchstens 400
Euro. Wenn eine Pendler-
pauschale zusteht, wer-
den maximal 500 Euro
ausgezahlt.
■
Erstmals für 2015
erhalten auch Pen-
sionisten eine Ne-
gativsteuer.
Die
Steuergutschrift ver-
mindert sich aber um
die
Ausgleichszulage.
Die Gutschrift beträgt 20
Prozent der bezahlten Sozialver-
sicherungsbeiträge, maximal 55 Euro.
■
Ab 2016 erhalten Pensionisten automa-
tisch 50 Prozent der bezahlten Sozialversi-
cherungsbeiträge bis 110 Euro.
Sonderausgaben ohne Höchstbetrag
Unabhängig vom Einkommen und zu-
sätzlich zum „Sonderausgabentopf“ sind
f
i
Steuerrecht 050 477-3000
Infos über die Steuerreform und Tipps, was es 2015 noch zu beachten gilt.
Die wichtigsten Neuerungen haben wir für Sie zusammengefasst:
Mehr Geld in der Tasche: Die
Änderungen der Steuerreform
Nachkäufe von Pensionsversicherungs-
zeiten absetzbar. Das gilt ebenso für die
freiwilligen Weiterversicherungsbeiträge
in der Pensionsversicherung. An diesen
Regelungen ändert sich also nichts.
„Holen Sie das beste
Ergebnis für sich he-
raus und lassen Sie
sich zu Steuerfragen
von uns umfassend
beraten!“
Joachim Rinösl, AK-
Steuerrechtsexperte
Die Summe, die Arbeitnehmer in
Zukunft mehr in der Geldtasche haben,
steigt.