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tipp 03/15

k aernten.arbeiterk ammer.at

Aktuell

SCHWERPUNKT

Arbeit & Recht

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Beruf & Familie Steuer & Geld Menschen & Meinungen

STEUER-

REFORM

Prämien zu Kranken-, Un-

fall- und Rentenversicherun-

gen, Kosten für Wohnraum-

schaffung und -sanierung

sind (Topf-)Sonderausgaben.

Diese Aufwendungen können

ab 2016 nur mehr abgesetzt

werden, wenn der zugrun-

deliegende Vertrag vor dem

1. Jänner 2016 abgeschlossen

wurde oder mit dem Hausbau oder der

Altbausanierung vor dem 1. Jänner 2016

begonnen wurde.

Verdoppelter Kinderfreibetrag

Ab 2016 beträgt der jährliche Kinderfrei-

betrag 440 Euro (bisher 220 Euro), wenn

er von einer steuerpflichtigen Person und

sogar 300 Euro (bisher 132 Euro) pro Per-

son, wenn er von beiden Elternteilen für

dasselbe Kind geltend gemacht wird.

Ohne Antrag Geld retour

Wenn sich aus den nichtselbstständigen

Einkünften eine Steuergutschrift ergibt,

erfolgt ab der Veranlagung 2016 die „an-

tragslose Arbeitnehmerveranlagung“. Ab

Juli 2017 werden erstmals automatisch

Gutschriften zurückgezahlt.

Erhöhung der Negativsteuer

Die Negativsteuer wird stufenweise ange-

hoben und beträgt:

Im Jahr 2014 zehn Prozent der bezahlten

Sozialversicherungsbeiträge,

höchstens

110 Euro. Wenn eine Pendlerpauschale

zusteht, werden 18 Prozent

der Sozialversicherungsbei-

träge, maximal 400 Euro

ausgezahlt.

Im Jahr 2015: 20 Prozent

der bezahlten Sozialversiche-

rungsbeiträge, höchstens 220

Euro. Wenn eine Pendler-

pauschale zusteht, werden 36

Prozent der Sozialversiche-

rungsbeiträge bis maxi-

mal 450 Euro ausgezahlt.

Ab 2016: 50 Prozent der be-

zahlten Sozialversicherungs-

beiträge, höchstens 400

Euro. Wenn eine Pendler-

pauschale zusteht, wer-

den maximal 500 Euro

ausgezahlt.

Erstmals für 2015

erhalten auch Pen-

sionisten eine Ne-

gativsteuer.

Die

Steuergutschrift ver-

mindert sich aber um

die

Ausgleichszulage.

Die Gutschrift beträgt 20

Prozent der bezahlten Sozialver-

sicherungsbeiträge, maximal 55 Euro.

Ab 2016 erhalten Pensionisten automa-

tisch 50 Prozent der bezahlten Sozialversi-

cherungsbeiträge bis 110 Euro.

Sonderausgaben ohne Höchstbetrag

Unabhängig vom Einkommen und zu-

sätzlich zum „Sonderausgabentopf“ sind

f

i

Steuerrecht 050 477-3000

Infos über die Steuerreform und Tipps, was es 2015 noch zu beachten gilt.

Die wichtigsten Neuerungen haben wir für Sie zusammengefasst:

Mehr Geld in der Tasche: Die

Änderungen der Steuerreform

Nachkäufe von Pensionsversicherungs-

zeiten absetzbar. Das gilt ebenso für die

freiwilligen Weiterversicherungsbeiträge

in der Pensionsversicherung. An diesen

Regelungen ändert sich also nichts.

„Holen Sie das beste

Ergebnis für sich he-

raus und lassen Sie

sich zu Steuerfragen

von uns umfassend

beraten!“

Joachim Rinösl, AK-

Steuerrechtsexperte

Die Summe, die Arbeitnehmer in

Zukunft mehr in der Geldtasche haben,

steigt.