zensus der Statistik Austria (vgl. Kapitel 2), in der – neben
Geringfügigkeit – auch zeitlich befristete und Teilzeittätigkeiten zu
den atypischen Beschäftigungsformen gezählt werden, war es im
Interesse des Auftraggebers, vordergründig die Arbeits- und Le-
benswelt von Freien Dienst- und Werkvertragsnehmer/innen zu un-
tersuchen, weswegen die anderen atypischen Formen zu den nor-
malen Beschäftigungsverhältnissen gezählt werden.
Abbildung 12: Anstellungsverhältnisse hauptberuflicher
Trainer/innen
(in %; n = 104)
Quelle: eigene Berechnungen und Darstellung
Zusätzlich zur Haupttätigkeit als Trainer/in gehen 28,8 % der Be-
fragten (mindestens) einer weiteren Beschäftigung nach
25
(vgl. Ab-
bildung 13); knapp die Hälfte davon übt diese ebenfalls im Weiter-
bildungssektor aus (46,7 %), die restlichen 53,3 % tun dies außer-
halb der Erwachsenenbildung.
26
19
Politische Bildung
41
25)
Insgesamt 80,0 % gehen dabei einer weiteren Nebentätigkeit nach, ein Sechstel (16,7 %)
zwei weiteren Nebentätigkeiten und ein geringer Anteil von 3,3 % mehr als zwei Neben-
jobs.
26)
Jene Teilgruppe, die einer weiteren Tätigkeit im Weiterbildungssektor nachgeht, übt diese
ausschließlich auf selbstständiger Basis aus. Die Anstellungsverhältnisse der Teilgruppe,
die nicht im Weiterbildungssektor ihrer Nebentätigkeit nachgeht, verteilen sich auf unbe-
fristete Teilzeitbeschäftigung mit 12,5 %, geringfügige Tätigkeit mit 18,8 % und 68,8 %,
die auf selbstständiger Basis nebenberuflich tätig sind.