Rücktrittsrecht
Unter bestimmten Voraussetzungen kann man von Vertragserklärungen
bei Immobiliengeschäften (zB Anbot, Kauf- oder Mietvertrag) kostenlos
zurücktreten. Gibt der Konsument seine Vertragserklärung am Tag der
erstmaligen Besichtigung der Wohnung ab, kann er binnen einer Woche
seinen Rücktritt schriftlich erklären. Das Rücktrittsrecht gilt nicht, wenn
man erst einen Tag nach der Besichtigung das Angebot oder den Vertrag
unterzeichnet. Die einwöchige Rücktrittsfrist beginnt erst zu laufen, wenn
der Konsument eine Kopie seiner Vertragserklärung und eine schriftliche
Belehrung über sein Rücktrittsrecht erhalten hat. Die Rücktrittsfrist endet
aber jedenfalls einen Monat nach dem Tag der erstmaligen Besichtigung.
AK-
Infoservice
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