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Rücktrittsrecht

Unter bestimmten Voraussetzungen kann man von Vertragserklärungen

bei Immobiliengeschäften (zB Anbot, Kauf- oder Mietvertrag) kostenlos

zurücktreten. Gibt der Konsument seine Vertragserklärung am Tag der

erstmaligen Besichtigung der Wohnung ab, kann er binnen einer Woche

seinen Rücktritt schriftlich erklären. Das Rücktrittsrecht gilt nicht, wenn

man erst einen Tag nach der Besichtigung das Angebot oder den Vertrag

unterzeichnet. Die einwöchige Rücktrittsfrist beginnt erst zu laufen, wenn

der Konsument eine Kopie seiner Vertragserklärung und eine schriftliche

Belehrung über sein Rücktrittsrecht erhalten hat. Die Rücktrittsfrist endet

aber jedenfalls einen Monat nach dem Tag der erstmaligen Besichtigung.

AK-

Infoservice

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