Scheinuntermiete
Oft versuchen Vermieter zur Umgehung der Mieterschutzbestimmungen,
ein Hauptmietverhältnis als Untermietverhältnis „auszugeben“. Zum
Beispiel werden Familienmitglieder des Eigentümers einer Wohnung als
„Hauptmieter“ vorgeschoben, um Untermietverträge abschließen zu kön-
nen. Der „Scheinuntermieter“ kann in diesen Fällen bei den Bezirks-
gerichten bzw. bei der Schlichtungsstelle beantragen, als Hauptmieter
anerkannt zu werden.
BEISPIEL:
Herr Kurt ist Eigentümer eines Hauses. Seine Tochter Tanja ist
Hauptmieterin einer Wohnung, die an den Studenten Stefan unter-
vermietet wurde. Tanja hat niemals in der Wohnung gewohnt. Stefan
hat die Hauptmieterin nie gesehen. Die Vertragsverhandlungen hat
er mit Herrn Kurt geführt und auf ihn lauten auch die Mietzins-
vorschreibungen. Dieser Sachverhalt weist stark darauf hin, dass
der Hauptmietvertrag zwischen Herrn Kurt und Tanja nur abge-
schlossen wurde, damit Stefan nicht die Rechte eines Hauptmieters
erhält. Stefan kann in diesem Fall die Anerkennung als Hauptmieter
beantragen.
10
AK-
Infoservice