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Scheinuntermiete

Oft versuchen Vermieter zur Umgehung der Mieterschutzbestimmungen,

ein Hauptmietverhältnis als Untermietverhältnis „auszugeben“. Zum

Beispiel werden Familienmitglieder des Eigentümers einer Wohnung als

„Hauptmieter“ vorgeschoben, um Untermietverträge abschließen zu kön-

nen. Der „Scheinuntermieter“ kann in diesen Fällen bei den Bezirks-

gerichten bzw. bei der Schlichtungsstelle beantragen, als Hauptmieter

anerkannt zu werden.

BEISPIEL:

Herr Kurt ist Eigentümer eines Hauses. Seine Tochter Tanja ist

Hauptmieterin einer Wohnung, die an den Studenten Stefan unter-

vermietet wurde. Tanja hat niemals in der Wohnung gewohnt. Stefan

hat die Hauptmieterin nie gesehen. Die Vertragsverhandlungen hat

er mit Herrn Kurt geführt und auf ihn lauten auch die Mietzins-

vorschreibungen. Dieser Sachverhalt weist stark darauf hin, dass

der Hauptmietvertrag zwischen Herrn Kurt und Tanja nur abge-

schlossen wurde, damit Stefan nicht die Rechte eines Hauptmieters

erhält. Stefan kann in diesem Fall die Anerkennung als Hauptmieter

beantragen.

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