Previous Page  6 / 64 Next Page
Information
Show Menu
Previous Page 6 / 64 Next Page
Page Background

BEISPIEL:

Ein Mieter will einen Mietvertrag auf fünf Jahre abschließen. Er hätte

monatlich folgende Zahlungen zu leisten.

Hauptmietzins

312,49

2

Betriebskosten

106,10

2

Heizkosten

45,78

2

Zwischensumme

464,38

2

+10 % USt (von Hauptmietzins

und Betriebskosten)

41,86

2

+ 20 % USt (von Heizkosten)

9,16

2

Gesamt

515,40

2

Für die Provisionsberechnung dürfen nicht 515,40

2

herangezogen

werden, sondern nur 418,60

2

(Hauptmietzins und Betriebskosten).

Zusätzlich zur ermittelten Provision verrechnet der Makler die von

ihm abzuführende Umsatzsteuer von 20 Prozent. Der Mieter müsste

dem Makler in diesem Beispiel 418,60

2

mal 2 + 20% = 1.004,64

2

an Provision bezahlen.

Vorsicht, Fallen!

Bestehen Zweifel an der Seriosität eines Maklers, sollten Sie sich einer-

seits erkundigen, ob er überhaupt eine Gewerbeberechtigung hat und

ob der Wohnungsabgeber von der Tätigkeit des Maklers weiß.

Führen Sie eine Wohnungsbesichtigung nie alleine mit dem Makler

durch. Im Streitfall kann ein Zeuge als Beweismittel sehr nützlich sein.

Verlassen Sie sich niemals auf mündliche Zusagen. Lassen Sie sich

vom Makler alle Informationen, die für Sie wichtig sind und alle münd-

lich getroffenen Vereinbarungen (zum Beispiel über die Provisionshöhe)

schriftlich geben.

Lassen Sie sich vom Makler nicht unter Zeitdruck setzen. Unter-

schreiben Sie das Wohnungsanbot erst dann, wenn Sie wirklich sicher

sind, die besichtigte Wohnung mieten zu wollen. Denn mit ihrer Unter-

schrift geben Sie die verbindliche Erklärung ab, die im Anbot genann-

ten Bedingungen zu akzeptieren.

4

AK-

Infoservice