BEISPIEL:
Ein Mieter will einen Mietvertrag auf fünf Jahre abschließen. Er hätte
monatlich folgende Zahlungen zu leisten.
Hauptmietzins
312,49
2
Betriebskosten
106,10
2
Heizkosten
45,78
2
Zwischensumme
464,38
2
+10 % USt (von Hauptmietzins
und Betriebskosten)
41,86
2
+ 20 % USt (von Heizkosten)
9,16
2
Gesamt
515,40
2
Für die Provisionsberechnung dürfen nicht 515,40
2
herangezogen
werden, sondern nur 418,60
2
(Hauptmietzins und Betriebskosten).
Zusätzlich zur ermittelten Provision verrechnet der Makler die von
ihm abzuführende Umsatzsteuer von 20 Prozent. Der Mieter müsste
dem Makler in diesem Beispiel 418,60
2
mal 2 + 20% = 1.004,64
2
an Provision bezahlen.
Vorsicht, Fallen!
Bestehen Zweifel an der Seriosität eines Maklers, sollten Sie sich einer-
seits erkundigen, ob er überhaupt eine Gewerbeberechtigung hat und
ob der Wohnungsabgeber von der Tätigkeit des Maklers weiß.
Führen Sie eine Wohnungsbesichtigung nie alleine mit dem Makler
durch. Im Streitfall kann ein Zeuge als Beweismittel sehr nützlich sein.
Verlassen Sie sich niemals auf mündliche Zusagen. Lassen Sie sich
vom Makler alle Informationen, die für Sie wichtig sind und alle münd-
lich getroffenen Vereinbarungen (zum Beispiel über die Provisionshöhe)
schriftlich geben.
Lassen Sie sich vom Makler nicht unter Zeitdruck setzen. Unter-
schreiben Sie das Wohnungsanbot erst dann, wenn Sie wirklich sicher
sind, die besichtigte Wohnung mieten zu wollen. Denn mit ihrer Unter-
schrift geben Sie die verbindliche Erklärung ab, die im Anbot genann-
ten Bedingungen zu akzeptieren.
4
AK-
Infoservice