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Die Beendigung aus diskriminierenden Gründen

Beendet Ihre Arbeitgeberin bzw. Ihr Arbeitgeber das

Arbeitsverhältnis aus einem verbotenen Grund, haben Sie

2 Möglichkeiten:

1

Anfechtung der Beendigung oder

2

Klage auf Schadenersatz

Wann ist eine Beendigung diskriminierend?

Wenn sie aus einem der folgenden Gründe erfolgt:

Ethnische Zugehörigkeit

Religion oder Weltanschauung

Alter

Sexuelle Orientierung

Behinderung

Geschlecht

Bei welchen Beendigungsarten gilt das Diskriminie­

rungsverbot?

Das Diskriminierungsverbot gilt bei:

Lösung in der Probezeit

Arbeitgeberkündigung

Entlassung

Fristablauf, wenn ein befristetes Arbeitsverhältnis auf

Umwandlung in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis

angelegt war

Die Anfechtung muss binnen 2 Wochen bei

Gericht erfolgen, für die Geltendmachung von

Schadenersatz haben Sie 6 Monate Zeit.

Holen Sie daher sofort Rechtsberatung ein, wenn Sie ver-

muten, dass Ihr Arbeitsverhältnis aus einem verbotenen

Grund gelöst wurde!