Die Beendigung aus diskriminierenden Gründen
Beendet Ihre Arbeitgeberin bzw. Ihr Arbeitgeber das
Arbeitsverhältnis aus einem verbotenen Grund, haben Sie
2 Möglichkeiten:
1
Anfechtung der Beendigung oder
2
Klage auf Schadenersatz
Wann ist eine Beendigung diskriminierend?
Wenn sie aus einem der folgenden Gründe erfolgt:
Ethnische Zugehörigkeit
Religion oder Weltanschauung
Alter
Sexuelle Orientierung
Behinderung
Geschlecht
Bei welchen Beendigungsarten gilt das Diskriminie
rungsverbot?
Das Diskriminierungsverbot gilt bei:
Lösung in der Probezeit
Arbeitgeberkündigung
Entlassung
Fristablauf, wenn ein befristetes Arbeitsverhältnis auf
Umwandlung in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis
angelegt war
Die Anfechtung muss binnen 2 Wochen bei
Gericht erfolgen, für die Geltendmachung von
Schadenersatz haben Sie 6 Monate Zeit.
Holen Sie daher sofort Rechtsberatung ein, wenn Sie ver-
muten, dass Ihr Arbeitsverhältnis aus einem verbotenen
Grund gelöst wurde!