Was bedeuten Kündigungstermin und Kündigungsfrist?
Der
Kündigungstermin
ist der Tag, an dem Ihr Arbeits-
verhältnis endet. Das kann zum Beispiel der Monatsletzte
sein oder auch das Ende einer Kalenderwoche. Der Kün-
digungstermin ist nicht der Tag, an dem die Kündigung
ausgesprochen wird.
Die
Kündigungsfrist
ist der Zeitraum vom Aussprechen
der Kündigung bis zum Ende Ihres Arbeitsverhältnisses,
also bis zum Kündigungstermin.
Die Kündigungsfrist beginnt noch nicht zu laufen, wenn
Sie die Kündigung mit der Post wegschicken. Erst, wenn
Ihre Arbeitgeberin bzw. Ihr Arbeitgeber die Kündigung
erhält, beginnt die Kündigungsfrist zu laufen.
Geben Sie Ihrer Arbeitgeberin bzw. Ihrem Arbeit-
geber die Kündigung immer persönlich und las-
sen Sie sich die Übergabe schriftlich bestätigen.
Was passiert, wenn Sie Kündigungstermin oder
Kündigungsfrist nicht einhalten?
Dann beendet Ihre Kündigung trotzdem Ihr Arbeitsver
hältnis.
Jedoch kann das negative Folgen haben: Zum Beispiel
verlieren Sie die Urlaubsersatzleistung für das laufen-
de Urlaubsjahr, oder Sie müssen Ihrer Arbeitgeberin
bzw. Ihrem Arbeitgeber Schadenersatz zahlen. Viele
Kollektivverträge sehen auch das Entfallen von Urlaubs-
und Weihnachtsgeld vor.
Hat Ihre Arbeitgeberin bzw. Ihr Arbeitgeber Sie
gekündigt, haben Sie während der Kündigungs-
frist Anspruch auf zusätzliche Freizeit, besser
bekannt als „Postensuchtage“. Diese müssen
Sie aber aktiv von Ihrer Arbeitgeberin bzw.
Ihrem Arbeitgeber verlangen. Manche Kollektiv-
verträge sehen diese zusätzliche Freizeit auch
bei Arbeitnehmerkündigung vor. Überprüfen Sie
das jedenfalls in Ihrem Kollektivvertrag.