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Was bedeuten Kündigungstermin und Kündigungsfrist?

Der

Kündigungstermin

ist der Tag, an dem Ihr Arbeits-

verhältnis endet. Das kann zum Beispiel der Monatsletzte

sein oder auch das Ende einer Kalenderwoche. Der Kün-

digungstermin ist nicht der Tag, an dem die Kündigung

ausgesprochen wird.

Die

Kündigungsfrist

ist der Zeitraum vom Aussprechen

der Kündigung bis zum Ende Ihres Arbeitsverhältnisses,

also bis zum Kündigungstermin.

Die Kündigungsfrist beginnt noch nicht zu laufen, wenn

Sie die Kündigung mit der Post wegschicken. Erst, wenn

Ihre Arbeitgeberin bzw. Ihr Arbeitgeber die Kündigung

erhält, beginnt die Kündigungsfrist zu laufen.

Geben Sie Ihrer Arbeitgeberin bzw. Ihrem Arbeit-

geber die Kündigung immer persönlich und las-

sen Sie sich die Übergabe schriftlich bestätigen.

Was passiert, wenn Sie Kündigungstermin oder

Kündigungsfrist nicht einhalten?

Dann beendet Ihre Kündigung trotzdem Ihr Arbeitsver­

hältnis.

Jedoch kann das negative Folgen haben: Zum Beispiel

verlieren Sie die Urlaubsersatzleistung für das laufen-

de Urlaubsjahr, oder Sie müssen Ihrer Arbeitgeberin

bzw. Ihrem Arbeitgeber Schadenersatz zahlen. Viele

Kollektivverträge sehen auch das Entfallen von Urlaubs-

und Weihnachtsgeld vor.

Hat Ihre Arbeitgeberin bzw. Ihr Arbeitgeber Sie

gekündigt, haben Sie während der Kündigungs-

frist Anspruch auf zusätzliche Freizeit, besser

bekannt als „Postensuchtage“. Diese müssen

Sie aber aktiv von Ihrer Arbeitgeberin bzw.

Ihrem Arbeitgeber verlangen. Manche Kollektiv-

verträge sehen diese zusätzliche Freizeit auch

bei Arbeitnehmerkündigung vor. Überprüfen Sie

das jedenfalls in Ihrem Kollektivvertrag.