AK
Infoservice
www.arbeiterkammer.atIn vielen Kollektivverträgen oder auch in Ar-
beitsverträgen sind Verfallsfristen festgelegt.
Manchmal verfallen Ansprüche bereits nach
8 Wochen. Verfallene Ansprüche sind endgültig
verloren. Lassen Sie daher rechtzeitig prüfen,
ob Ihre Arbeitgeberin bzw. Ihr Arbeitgeber alles
korrekt bezahlt hat.
Anfechtung von
Beendigungserklärungen:
Die Anfechtung von Kündigungen oder
Entlassungen gemäß § 105/§ 106 ArbVG
Sind Sie gekündigt worden, können Sie unter bestimmten
Voraussetzungen bei Gericht klagen. Gewinnen Sie den Pro-
zess, muss Sie Ihre Arbeitgeberin bzw. Ihr Arbeitgeber wei-
ter beschäftigten. Doch Achtung: Die Fristen sind sehr kurz.
Wann können Sie anfechten?
War Ihre Kündigung oder Entlassung sozialwidrig, können
Sie sie durch eine Klage beim Arbeits- und Sozialgericht
anfechten.
Voraussetzung: Sie arbeiten seit mindestens 6 Monaten in
einem betriebsratspflichtigen Betrieb.
Ebenso können Sie Kündigungen aus vom Gesetz miss-
billigten Motiven anfechten, wenn Sie in einem betriebs-
ratspflichtigen Betrieb arbeiten. Auch, wenn Sie noch
nicht 6 Monate dort arbeiten.
Missbilligte Motive sind z. B. die Tätigkeit in einer Gewerk-
schaft oder die Einberufung einer Betriebsversammlung.
Wann ist ein Betrieb betriebsratspflichtig?
Wenn dauernd mindestens 5 Arbeitnehmerinnen bzw.
Arbeitnehmer beschäftigt sind. Für die Anfechtung ist
jedoch nicht notwendig, dass ein Betriebsrat tatsächlich
errichtet ist.