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AK

Infoservice

www.arbeiterkammer.at

In vielen Kollektivverträgen oder auch in Ar-

beitsverträgen sind Verfallsfristen festgelegt.

Manchmal verfallen Ansprüche bereits nach

8 Wochen. Verfallene Ansprüche sind endgültig

verloren. Lassen Sie daher rechtzeitig prüfen,

ob Ihre Arbeitgeberin bzw. Ihr Arbeitgeber alles

korrekt bezahlt hat.

Anfechtung von

Beendigungserklärungen:

Die Anfechtung von Kündigungen oder

Entlassungen gemäß § 105/§ 106 ArbVG

Sind Sie gekündigt worden, können Sie unter bestimmten

Voraussetzungen bei Gericht klagen. Gewinnen Sie den Pro-

zess, muss Sie Ihre Arbeitgeberin bzw. Ihr Arbeitgeber wei-

ter beschäftigten. Doch Achtung: Die Fristen sind sehr kurz.

Wann können Sie anfechten?

War Ihre Kündigung oder Entlassung sozialwidrig, können

Sie sie durch eine Klage beim Arbeits- und Sozialgericht

anfechten.

Voraussetzung: Sie arbeiten seit mindestens 6 Monaten in

einem betriebsratspflichtigen Betrieb.

Ebenso können Sie Kündigungen aus vom Gesetz miss-

billigten Motiven anfechten, wenn Sie in einem betriebs-

ratspflichtigen Betrieb arbeiten. Auch, wenn Sie noch

nicht 6 Monate dort arbeiten.

Missbilligte Motive sind z. B. die Tätigkeit in einer Gewerk-

schaft oder die Einberufung einer Betriebsversammlung.

Wann ist ein Betrieb betriebsratspflichtig?

Wenn dauernd mindestens 5 Arbeitnehmerinnen bzw.

Arbeitnehmer beschäftigt sind. Für die Anfechtung ist

jedoch nicht notwendig, dass ein Betriebsrat tatsächlich

errichtet ist.