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Wann ist eine Kündigung sozialwidrig?

Wenn wesentliche Interessen einer Arbeitnehmerin oder

eines Arbeitnehmers beeinträchtigt sind.

Das Gericht prüft die gesamte wirtschaftliche und soziale

Lage von Ihnen und Ihrer Familie. Zum Beispiel: Lebens-

haltungskosten, Vermögen, Schulden, Unterhaltspflichten,

voraussichtliche Dauer der Arbeitslosigkeit.

Eine Kündigung ist jedoch nicht sozialwidrig – auch wenn

wesentliche Interessen von Ihnen beeinträchtigt sind – falls:

Umstände in Ihrer Person vorliegen, die betriebliche

Interessen beeinträchtigen, z. B. wenn Sie erhebliche

Pflichtverletzungen begangen haben,

oder

betriebliche Erfordernisse Ihrer Weiterbeschäftigung

entgegenstehen, z. B. Auftragsrückgänge.

Für Anfechtungsklagen gelten sehr kurze

Fristen. Die Klage muss in den meisten Fällen

binnen 2 Wochen, in manchen Fällen sogar

innerhalb von einer Woche, beim Gericht einge-

bracht werden!

Melden Sie sich daher sofort nach Ihrer Kündi-

gung bei Ihrem Betriebsrat und bei Ihrer zustän-

digen Arbeiterkammer. Es muss schnellstens

geklärt werden, ob eine Anfechtung möglich

bzw. erfolgversprechend ist.

Sie sind ohne wichtigen Grund entlassen worden?

Dann können Sie die Entlassung unter denselben Voraus-

setzungen bei Gericht anfechten wie eine Kündigung.