Wann ist eine Kündigung sozialwidrig?
Wenn wesentliche Interessen einer Arbeitnehmerin oder
eines Arbeitnehmers beeinträchtigt sind.
Das Gericht prüft die gesamte wirtschaftliche und soziale
Lage von Ihnen und Ihrer Familie. Zum Beispiel: Lebens-
haltungskosten, Vermögen, Schulden, Unterhaltspflichten,
voraussichtliche Dauer der Arbeitslosigkeit.
Eine Kündigung ist jedoch nicht sozialwidrig – auch wenn
wesentliche Interessen von Ihnen beeinträchtigt sind – falls:
Umstände in Ihrer Person vorliegen, die betriebliche
Interessen beeinträchtigen, z. B. wenn Sie erhebliche
Pflichtverletzungen begangen haben,
oder
betriebliche Erfordernisse Ihrer Weiterbeschäftigung
entgegenstehen, z. B. Auftragsrückgänge.
Für Anfechtungsklagen gelten sehr kurze
Fristen. Die Klage muss in den meisten Fällen
binnen 2 Wochen, in manchen Fällen sogar
innerhalb von einer Woche, beim Gericht einge-
bracht werden!
Melden Sie sich daher sofort nach Ihrer Kündi-
gung bei Ihrem Betriebsrat und bei Ihrer zustän-
digen Arbeiterkammer. Es muss schnellstens
geklärt werden, ob eine Anfechtung möglich
bzw. erfolgversprechend ist.
Sie sind ohne wichtigen Grund entlassen worden?
Dann können Sie die Entlassung unter denselben Voraus-
setzungen bei Gericht anfechten wie eine Kündigung.