Entlassung und Austritt
Was ist der Unterschied zwischen einer Entlassung
und einem Austritt?
Bei einer
Entlassung
löst Ihre Arbeitgeberin oder Ihr
Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis aus einem wichtigen
Grund. Bei einem
Austritt
lösen Sie das Arbeitsverhältnis
aus einem wichtigen Grund.
In beiden Fällen endet Ihr Arbeitsverhältnis, sobald die
Entlassung oder der Austritt gegenüber der anderen
Vertragsseite ausgesprochen wird. Es gibt weder formale
Vorgaben noch Fristen oder Termine.
Wann sind eine Entlassung und ein Austritt berechtigt,
wann unberechtigt?
Im Arbeitsrecht sind bestimmte Entlassungs- bzw. Aus-
trittsgründe genannt. Trifft einer dieser Gründe zu, dann
ist Ihre Entlassung bzw. Ihr Austritt gerechtfertigt. Wenn
nicht, ist Ihre Entlassung oder Ihr Austritt unberechtigt.
Beispiele für Entlassungsgründe:
Verstoß gegen ein Konkurrenzverbot, Diebstahl
Beispiele für Austrittsgründe:
Entgeltvorenthaltung, Gesundheitsgefährdung
Auch ein nicht gerechtfertigter Austritt oder eine
nicht gerechtfertigte Entlassung beendet Ihr
Arbeitsverhältnis sofort!
Treten Sie unberechtigt aus, hat das für Sie negative
Folgen. Beispielsweise können Sie Ihren Abfertigungsan-
spruch nach altem Abfertigungsrecht oder Ihre Urlaubser-
satzleistung für das laufende Urlaubsjahr verlieren. Auch
kann Ihre Arbeitgeberin oder Ihr Arbeitgeber die Rückzah-
lung von anteilsmäßig zu viel konsumiertem Urlaub oder
Schadenersatzansprüche verlangen.
Lassen Sie sich unbedingt rechtlich beraten,
bevor Sie austreten.