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tipp 03/15
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AK/Helge Bauer
Das fünf Milliarden Euro große
Entlastungsvolumen muss natürlich
auch gegenfinanziert werden. Dazu
gibt es einen weiteren Erfolg zu ver-
melden: 90 Prozent der Gegenfinan-
zierung werden nicht von den Ar-
beitnehmern getragen, sondern vor
allem durch Maßnahmen gegen den
Steuerbetrug hereingebracht.
„Tasächliche Entlastung“
Nur ein kleiner Teil kommt von
Streichungen einzelner Steuerbe-
günstigungen oder erhöhten Ver-
brauchsteuern. „Wir sprechen hier
von einer tatsächlichen Entlastung
90 Prozent der Gegenfinanzierung werden nicht von Arbeitneh-
mern getragen. Es bleibt wirklichmehr Geld in der Tasche.
Gegenfinanzierung durch klare
Maßnahmen gegen Steuerbetrug
Steuertarif bis 2015
Einkommen bis Steuersatz
11.000
EURO
0 %
25.000
EURO
36,5 %
60.000
EURO
43,2 %
darüber
50 %
Steuertarif ab 2016
Einkommen bis Steuersatz
11.000
EURO
0 %
18.000
EURO
25 %
31.000
EURO
35 %
60.000
EURO
42 %
90.000
EURO
48 %
1.000.000
EURO
50 %
darüber
55 %
Gilt noch bis
31. Dezember 2015,
danach:
und keiner Verschiebung der Belas-
tung auf dem Rücken der Arbeit-
nehmer“, ist AK-Präsident Günther
Goach erfreut. Die größten Brocken
bei der Gegenfinanzierung: 850 Mil-
lionen durch höheren Konsum, 1,9
Milliarden durch den Kampf gegen
Steuerbetrug und 1,1 Milliarden
durch Einsparungen bei Förderun-
gen und Verwaltung. Durch Struk-
turmaßnahmen im Steuerrecht
soll es 900 Millionen Euro mehr
Einnahmen geben und eine höhere
Immobilien-Ertragsteuer und Ka-
pitalertragsteuer weitere rund 400
Millionen Euro einbringen.