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www.arbeiterkammer.atAnhang
L 1ab, Seite 2, Version vom 20.10.2017
L 1ab-2017
Außergewöhnliche Belastung ab Behinderungs-
grad von 25 % oder bei Pflegegeldbezug
Antragstellerin/Antragsteller
Partnerin/Partner
2.10 Nachgewiesene Taxikosten wegen festgestellter
Mobilitätseinschränkung (jedoch kein auf die
behinderte Person zugelassenes Kfz vorhanden)
435
436
2.11 Unregelmäßige Ausgaben für Hilfsmittel (z.B.
Rollstuhl, Hörgerät, Blindenhilfsmittel) sowie
Kosten der Heilbehandlung (z.B. ärztliche
Kosten, Medikamente)
(Allfällige Kosten-
ersätze bitte abziehen)
476
417
Tatsächliche Kosten auf Grund einer Behinderung
Antragstellerin/Antragsteller
Partnerin/Partner
2.12
Anstelle
der pauschalen Freibeträge aufgrund
des Grades der Behinderung werden tatsächliche
Kosten geltend gemacht (z.B. Kosten für ein
Pflegeheim,
allfällige pflegebedingte Geld-
leistungen und eine etwaige anteilige
Haushaltsersparnis - 156,96 Euro
monatlich - bitte abziehen).
439
418
Beachten Sie bitte:
Werden die tatsächlichen Kosten einer Behinderung geltend gemacht, darf keine Eintragung unter den
Punkten 2.6, 2.7, 2.9.1, 2.9.2, 2.10 und 2.11 erfolgen. In diesem Fall müssen sämtliche Positionen berechnet und die Endsum-
me unter den KZ 439 oder 418 eingetragen werden. Soweit pauschale Freibeträge für Diätverpflegung oder für ein Kfz wegen
Mobilitätseinschränkung oder eines Ausweises gemäß § 29b StVO zustehen, müssen diese Werte in die Berechnung einbezogen
werden. Die entsprechenden Werte finden Sie im Steuerbuch 2018 das bei jedem Finanzamt kostenlos erhältlich ist oder unter
www.bmf.gv.at/services/publikationen.Ich versichere, dass ich die Angaben nach bestem Wissen und Gewissen
richtig
und
vollständig
(bitte Pflichtfelder beachten!) gemacht habe.
Mir ist bekannt, dass unrichtige oder unvollständige Angaben strafbar sind.
Diese Erklärung können Sie auch papierlos über
www.bmf.gv.at(FinanzOnline) einbringen.
FinanzOnline steht Ihnen kostenlos und rund um die Uhr zur Verfügung. Sie benötigen dafür keine spezielle Software.
WICHTIGER HINWEIS:
Bitte übermitteln Sie
keine Originaldokumente/Belege
, da alle im Finanzamt einlangenden Schriftstücke nach
elektr. Erfassung datenschutzkonform vernichtet werden! Bewahren Sie diese aber mindestens
7 Jahre
für eine etwaige Überprüfung auf.
Datum, Unterschrift
Steuerliche Vertretung (Name, Anschrift, Telefon/Telefaxnummer)
L1ab-2017




