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www.arbeiterkammer.atAnhang
L 1d, Seite 2, Version vom 31.10.2017
L 1d-2017
Ich versichere, dass ich die Angaben nach bestem Wissen und Gewissen
richtig
und
vollständig
(bitte Pflichtfelder beachten!) gemacht habe.
Mir ist bekannt, dass unrichtige oder unvollständige Angaben strafbar sind.
Diese Erklärung können Sie auch papierlos über
www.bmf.gv.at(FinanzOnline) einbringen.
FinanzOnline steht Ihnen kostenlos und rund um die Uhr zur Verfügung. Sie benötigen dafür keine spezielle Software.
WICHTIGER HINWEIS:
Bitte übermitteln Sie
keine Originaldokumente/Belege
, da alle im Finanzamt einlangenden Schriftstücke nach
elektr. Erfassung datenschutzkonform vernichtet werden! Bewahren Sie diese aber mindestens
7 Jahre
für eine etwaige Überprüfung auf.
Datum, Unterschrift
Steuerliche Vertretung (Name, Anschrift, Telefon/Telefaxnummer)
4.
Berücksichtigung ausländischer Spenden/ausländischer Kirchenbeiträge
4.1
Spenden
an begünstigte
ausländische
Organisationen (zB mildtätige Organi-
sationen, Umweltorganisationen), die nicht zur Datenübermittlung verpflichtet
sind, wurden gezahlt in Höhe von
5)
281
4.2
Verpflichtende Beiträge
an eine
ausländische
Kirche oder Religions-
gesellschaft, die nicht zur Datenübermittlung verpflichtet ist, wurden gezahlt in
Höhe von
282
5.
Nachkauf von Versicherungszeiten und freiwillige Weiterversicherung
Auf Antrag kann eine Einmalprämie für den
Nachkauf von Versicherungszeiten
in der gesetzlichen Sozialversicherung zu je einem
Zehntel
in zehn aufeinanderfolgenden Jahren als Sonderausgabe abgesetzt werden.
5.1 Zu berücksichtigender Zehntelbetrag aus einer vor 2017 gezahlten Einmalprämie
Haben Sie bereits
vor 2017
die Aufteilung der Einmalprämie für den Nachkauf von Versicherungszeiten auf zehn Jahre
beantragt, tragen Sie bitte hier das für 2017 zu berücksichtigende Zehntel ein. Auch wenn Sie für Ihre Partnerin/ihren Partner
oder Ihr Kind vor 2017 die Zehntelabsetzung beantragt haben, ist der auf 2017 entfallende Betrag hier einzutragen.
Bei der Veranlagung 2017 ist folgender Zehntelbetrag zu berücksichtigen
283
5.2 Zu berücksichtigender Zehntelbetrag aus einer im Jahr 2017 gezahlten Einmalprämie
Haben Sie
im Jahr 2017
eine Einmalprämie für den Nachkauf von Versicherungszeiten gezahlt, können Sie hier die Zehnjahres
verteilung beantragen.
Ich beantrage die Zehnjahresverteilung der von mir bezahlten und in der Datenübermittlung für 2017 enthaltenen Einmalprämie
6)
5.3 Von der Sonderausgaben-Datenübermittlung abweichende Berücksichtigung bei freiwilliger Weiterversicherung oder
beim Nachkauf von Versicherungszeiten
Es erfolgte
für das Jahr 2017
eine elektronische Übermittlung eines Betrages für eine
freiwillige Weiterversicherung oder für einen Nachkauf von Versicherungszeiten.
Abweichend
davon ist bei mir folgender Betrag zu berücksichtigen
284
Für den in der Kennzahl
284
angeführten Betrag beantrage ich die Zehnjahresverteilung
6)
Haben Sie für Ihre Partnerin/Ihren Partner oder ein Kind bezahlt, geben Sie hier den Betrag an, der
bei Ihnen
zu be
rücksichtigen ist. Geben Sie bitte in Punkt 2 an, für wen Sie bezahlt haben. Bei dieser Person kann Ihre Zahlung nicht
berücksichtigt werden.
Gegebenenfalls geben Sie bitte bekannt:
Ich habe für eine Person (Partnerin/Partner/Kind), die in Punkt 2 nicht genannt ist, die freiwillige Weiterversicherung/den Nach-
kauf von Versicherungszeiten bezahlt
Hat Ihre Partnerin/Ihr Partner oder ein Elternteil für Sie ganz oder teilweise bezahlt, geben Sie hier
0 (Null)
oder den von der
Übermittlung abweichenden
niedrigeren Betrag
an. Geben Sie bitte in Punkt 2 an, bei wem die Zahlung zu berücksichtigen
ist. Bei Ihnen kann diese Zahlung nicht berücksichtigt werden.
6.
Nur als Beilage zum Formular E 1:
Sonderausgabenabzug betrieblicher Spenden/Korrektur einer
Sonderausgaben-Datenübermittlung bei betrieblichen Zuwendungen
6.1 Sonderausgabenabzug betrieblicher Spenden
Soweit betriebliche Spenden 10% des Betriebsgewinnes (vor Berücksichtigung eines Gewinnfreibetrages) übersteigen,
können sie in der Veranlagung als Sonderausgaben berücksichtigt werden (§ 18 Abs. 1 Z 7 iVm § 18 Abs. 8 Z 3 lit. b). Sie
können in Kennzahl 285 den Betrag
mit positivem Vorzeichen
eintragen, der den obigen Grenzbetrag überschreitet
und in einer SonderausgabenDatenübermittlung nicht erfasst ist. Dieser Betrag wird zusätzlich zum übermittelten Betrag
als Sonderausgabe berücksichtigt.
6.2 Korrektur einer Sonderausgaben-Datenübermittlung bei betrieblichen Zuwendungen
Ist eine Zuwendung (zB Spende), die als Betriebsausgabe zu berücksichtigen ist, (auch) in einer SonderausgabenDatenüber
mittlung enthalten, können Sie in Kennzahl 285 die Korrektur der Datenübermittlung veranlassen. Der Betrag ist im Formular
E 1a/E 1aK in der maßgebenden Kennzahl (9243, 9244, 9245, 9246, 9261, 9262) zu erfassen und in die Kennzahl 285
mit
negativem Vorzeichen
zu übernehmen. In dieser Höhe wird der Betrag gekürzt, der als Sonderausgabe auf Grund der Daten
übermittlung berücksichtigt wird.
Sonderausgabenabzug betrieblicher Spenden bzw. Korrektur einer Sonderausgaben-
Datenübermittlung
285
5)
Hier dürfen nur Spenden an Organisationen eingetragen werden, die in der „Liste begünstigter Einrichtungen
‟
(www.bmf.gv.at)auf
scheinen und keine feste örtliche Einrichtung im Inland haben.
6)
Es wird ein Zehntel des Betrages berücksichtigt. Die restlichen Zehntel werden in den folgenden neun Jahren bei der Veranlagung
automatisch berücksichtigt. Eine gesonderte Beantragung in der Beilage L 1d ist nicht mehr erforderlich.
7)
Bitte das zutreffende Vorzeichen immer anführen.
+/-
7)
1d-2017




