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153

www.arbeiterkammer.at

Anhang

L 1d, Seite 2, Version vom 31.10.2017

L 1d-2017

Ich versichere, dass ich die Angaben nach bestem Wissen und Gewissen

richtig

und

vollständig

(bitte Pflichtfelder beachten!) gemacht habe.

Mir ist bekannt, dass unrichtige oder unvollständige Angaben strafbar sind.

Diese Erklärung können Sie auch papierlos über

www.bmf.gv.at

(FinanzOnline) einbringen.

FinanzOnline steht Ihnen kostenlos und rund um die Uhr zur Verfügung. Sie benötigen dafür keine spezielle Software.

WICHTIGER HINWEIS:

Bitte übermitteln Sie

keine Originaldokumente/Belege

, da alle im Finanzamt einlangenden Schriftstücke nach

elektr. Erfassung datenschutzkonform vernichtet werden! Bewahren Sie diese aber mindestens

7 Jahre

für eine etwaige Überprüfung auf.

Datum, Unterschrift

Steuerliche Vertretung (Name, Anschrift, Telefon/Telefaxnummer)

4.

Berücksichtigung ausländischer Spenden/ausländischer Kirchenbeiträge

4.1

Spenden

an begünstigte

ausländische

Organisationen (zB mildtätige Organi-

sationen, Umweltorganisationen), die nicht zur Datenübermittlung verpflichtet

sind, wurden gezahlt in Höhe von

5)

281

4.2

Verpflichtende Beiträge

an eine

ausländische

Kirche oder Religions-

gesellschaft, die nicht zur Datenübermittlung verpflichtet ist, wurden gezahlt in

Höhe von

282

5.

Nachkauf von Versicherungszeiten und freiwillige Weiterversicherung

Auf Antrag kann eine Einmalprämie für den

Nachkauf von Versicherungszeiten

in der gesetzlichen Sozialversicherung zu je einem

Zehntel

in zehn aufeinanderfolgenden Jahren als Sonderausgabe abgesetzt werden.

5.1 Zu berücksichtigender Zehntelbetrag aus einer vor 2017 gezahlten Einmalprämie

Haben Sie bereits

vor 2017

die Aufteilung der Einmalprämie für den Nachkauf von Versicherungszeiten auf zehn Jahre

beantragt, tragen Sie bitte hier das für 2017 zu berücksichtigende Zehntel ein. Auch wenn Sie für Ihre Partnerin/ihren Partner

oder Ihr Kind vor 2017 die Zehntelabsetzung beantragt haben, ist der auf 2017 entfallende Betrag hier einzutragen.

Bei der Veranlagung 2017 ist folgender Zehntelbetrag zu berücksichtigen

283

5.2 Zu berücksichtigender Zehntelbetrag aus einer im Jahr 2017 gezahlten Einmalprämie

Haben Sie

im Jahr 2017

eine Einmalprämie für den Nachkauf von Versicherungszeiten gezahlt, können Sie hier die Zehnjahres

verteilung beantragen.

Ich beantrage die Zehnjahresverteilung der von mir bezahlten und in der Datenübermittlung für 2017 enthaltenen Einmalprämie

6)

5.3 Von der Sonderausgaben-Datenübermittlung abweichende Berücksichtigung bei freiwilliger Weiterversicherung oder

beim Nachkauf von Versicherungszeiten

Es erfolgte

für das Jahr 2017

eine elektronische Übermittlung eines Betrages für eine

freiwillige Weiterversicherung oder für einen Nachkauf von Versicherungszeiten.

Abweichend

davon ist bei mir folgender Betrag zu berücksichtigen

284

Für den in der Kennzahl

284

angeführten Betrag beantrage ich die Zehnjahresverteilung

6)

Haben Sie für Ihre Partnerin/Ihren Partner oder ein Kind bezahlt, geben Sie hier den Betrag an, der

bei Ihnen

zu be

rücksichtigen ist. Geben Sie bitte in Punkt 2 an, für wen Sie bezahlt haben. Bei dieser Person kann Ihre Zahlung nicht

berücksichtigt werden.

Gegebenenfalls geben Sie bitte bekannt:

Ich habe für eine Person (Partnerin/Partner/Kind), die in Punkt 2 nicht genannt ist, die freiwillige Weiterversicherung/den Nach-

kauf von Versicherungszeiten bezahlt

Hat Ihre Partnerin/Ihr Partner oder ein Elternteil für Sie ganz oder teilweise bezahlt, geben Sie hier

0 (Null)

oder den von der

Übermittlung abweichenden

niedrigeren Betrag

an. Geben Sie bitte in Punkt 2 an, bei wem die Zahlung zu berücksichtigen

ist. Bei Ihnen kann diese Zahlung nicht berücksichtigt werden.

6.

Nur als Beilage zum Formular E 1:

Sonderausgabenabzug betrieblicher Spenden/Korrektur einer

Sonderausgaben-Datenübermittlung bei betrieblichen Zuwendungen

6.1 Sonderausgabenabzug betrieblicher Spenden

Soweit betriebliche Spenden 10% des Betriebsgewinnes (vor Berücksichtigung eines Gewinnfreibetrages) übersteigen,

können sie in der Veranlagung als Sonderausgaben berücksichtigt werden (§ 18 Abs. 1 Z 7 iVm § 18 Abs. 8 Z 3 lit. b). Sie

können in Kennzahl 285 den Betrag

mit positivem Vorzeichen

eintragen, der den obigen Grenzbetrag überschreitet

und in einer SonderausgabenDatenübermittlung nicht erfasst ist. Dieser Betrag wird zusätzlich zum übermittelten Betrag

als Sonderausgabe berücksichtigt.

6.2 Korrektur einer Sonderausgaben-Datenübermittlung bei betrieblichen Zuwendungen

Ist eine Zuwendung (zB Spende), die als Betriebsausgabe zu berücksichtigen ist, (auch) in einer SonderausgabenDatenüber

mittlung enthalten, können Sie in Kennzahl 285 die Korrektur der Datenübermittlung veranlassen. Der Betrag ist im Formular

E 1a/E 1aK in der maßgebenden Kennzahl (9243, 9244, 9245, 9246, 9261, 9262) zu erfassen und in die Kennzahl 285

mit

negativem Vorzeichen

zu übernehmen. In dieser Höhe wird der Betrag gekürzt, der als Sonderausgabe auf Grund der Daten

übermittlung berücksichtigt wird.

Sonderausgabenabzug betrieblicher Spenden bzw. Korrektur einer Sonderausgaben-

Datenübermittlung

285

5)

Hier dürfen nur Spenden an Organisationen eingetragen werden, die in der „Liste begünstigter Einrichtungen

(www.bmf.gv.at)

auf

scheinen und keine feste örtliche Einrichtung im Inland haben.

6)

Es wird ein Zehntel des Betrages berücksichtigt. Die restlichen Zehntel werden in den folgenden neun Jahren bei der Veranlagung

automatisch berücksichtigt. Eine gesonderte Beantragung in der Beilage L 1d ist nicht mehr erforderlich.

7)

Bitte das zutreffende Vorzeichen immer anführen.

+/-

7)

1d-2017