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L 1, Seite 3, Version vom 19.10.2017
4)
Falls vom Arbeitgeber bereits in richtiger Höhe berücksichtigt, ist hier keine Eintragung vorzunehmen. Andernfalls ist der Gesamtbetrag
einzutragen.
5)
NurArbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer,die imAuftrageinerausländischenArbeitgeberin/einesausländischenArbeitgebers inÖsterreich im
Rahmen eines Dienstverhältnisses zu einer österreichischen Arbeitgeberin/einem österreichischen Arbeitgeber befristet beschäftigt
werden. Betreffend Details siehe Verordnung über die Aufstellung von Durchschnittssätzen für Werbungkosten.
6)
Kurzbezeichnung der Berufsgruppe
7)
Von Arbeitgeberin/Arbeitgeber erhaltene Kostenersätze (ausgenommen bei Vertreterinnen/Vertretern sowie Kostenersätze an Expatriates
betreffend Reisekosten iSd § 26 Z 4 EStG 1988).
L 1-2017
10.3 Gewerkschaftsbeiträge und sonstige Beiträge zu Berufsverbänden und Inter-
essensvertretungen -
tatsächlich zustehender Jahresbetrag
- ausgenommen
Betriebsratsumlage.
Nur ausfüllen, wenn nicht bereits durch Ihre Arbeitgeberin/
Ihren Arbeitgeber in richtiger Höhe berücksichtigt.
4)
717
10.4 Pflichtbeiträge auf Grund einer geringfügigen Beschäftigung und Pflichtbeiträge
für mitversicherte Angehörige sowie selbst einbezahlte SV-Beiträge (zB SVdGW)
ausgenommen Betriebsratsumlage
274
Hier sind
weitere Werbungskosten
einzutragen. Bitte geben Sie jeweils den Jahresbetrag der Aufwendungen abzüglich steuerfreier
Ersätze oder Vergütungen an. Betragen die Werbungskosten weniger als 132 Euro jährlich, ist eine Eintragung nicht erforderlich.
10.5 Genaue Bezeichnung Ihrer beruflichen Tätigkeit (z.B. Koch, Verkäuferin; nicht ausreichend ist Angestellte, Arbeiter)
10.6 Arbeitsmittel
(bei Anschaffungen über 400 Euro nur AfA)
719
10.7 Fachliteratur
(keine allgemein bildenden Werke wie Lexika, Nachschlagewerke, Zeitungen etc.)
720
10.8 Beruflich veranlasste Reisekosten
(
ohne
Fahrtkosten Wohnung/Arbeitsstätte und Familienheimfahrten)
721
10.9 Fortbildungs-, Ausbildungs- und Umschulungskosten
722
10.10 Kosten für Familienheimfahrten
300
10.11 Kosten für doppelte Haushaltsführung
723
10.12 Sonstige Werbungskosten, die nicht unter 10.6 bis 10.11 fallen
(z.B. Betriebsratsumlage)
724
10.13 Zur Geltendmachung eines Berufsgruppenpauschales tragen Sie bitte ein:
A:
Artist/innen
FM:
Forstarbeiter/innen mit Motorsäge
V:
Vertreter/innen
B:
Bühnenangehörige, Filmschauspieler/innen
FO:
Forstarbeiter/innen ohne Motorsäge,
P:
Mitglieder einer Stadt-,
F:
Fernsehschaffende
Förster/innen, Berufsjäger/innen im Revierdienst
Gemeinde- oder
J:
Journalist/innen
HA:
Hausbesorger/innen, soweit sie dem
Ortsvertretung
M:
Musiker/innen
Hausbesorgergesetz unterliegen
E:
Expatriates im Sinne
HE:
Heimarbeiter/innen
§ 1 Z 11 der Verordnung
4),5)
Beruf
6)
Zeiträume der Tätigkeiten: Beginn - Ende
Kostenersätze
7)
T T M M
bis
T T M M
T T M M
bis
T T M M
11.
Zur Geltendmachung von
außergewöhnlichen Belastungen
verwenden Sie bitte die
Beilage L 1ab
. Zur Geltendmachung von
außergewöhnlichen Belastungen für Kinder verwenden Sie bitte die
Beilage(n) L 1k
.
10. Werbungskosten
(ohne Anrechnung auf das Werbungskostenpauschale von 132 Euro),
Pendlerpauschale/-euro
(Die Kennzahlen
718
und
916
sind gemeinsam auszufüllen)
Erläuterungen zum Pendlerpauschale/-euro und zum erhöhten Verkehrsabsetzbetrag finden Sie im Steuerbuch 2018.
10.1
Pendlerpauschale - tatsächlich zustehender Jahresbetrag
Nur ausfüllen, wenn nicht bereits durch Ihre Arbeitgeberin/Ihren Arbeit-
geber in richtiger Höhe berücksichtigt. Berechnung laut Pendlerrechner unter
www.bmf.gv.at/pendlerrechner/718
10.2
Pendlereuro
(Absetzbetrag)
- tatsächlich zustehender Jahresbetrag
Nur ausfüllen, wenn nicht bereits durch Ihre Arbeitgeberin/Ihren Arbeitgeber
in richtiger Höhe berücksichtigt. Der Pendlereuro beträgt 2 Euro pro km des
einfachen Arbeitsweges für das Kalenderjahr und ist aus dem Pendlerrechner
ersichtlich. Berechnung laut Pendlerrechner unter
www.bmf.gv.at/pendlerrechner/916
L1-2017




