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Steuerformular L 1k

L1k-2017

BITTE DIESES GRAUE FELD

NICHT BESCHRIFTEN

L 1k, Seite 1, Version vom 19.10.2017

L 1k-2017

Bundesministerium für Finanzen – 12/2017 (Aufl. 2017)

Beilage L 1k für 2017

zum Formular L 1 oder E 1 zur Berücksichtigung

Bitte für

jedes Kind

eine eigene

Beilage L 1k

ausfüllen.

Steuerliche Informationen finden Sie im

Steuerbuch 2018

(www.bmf.gv.at

, Publikationen) oder erhalten Sie bei Ihrem Finanzamt.

Dieses Formular wird maschinell gelesen, schreiben Sie daher in

BLOCKSCHRIFT

und verwenden Sie

ausschließlich schwarze

oder

blaue

Farbe. Betragsangaben in EURO und Cent (rechtsbündig). Geben Sie nur Originalformulare ab, da Kopien maschinell

nicht lesbar sind. Eintragungen

außerhalb der Eingabefelder

können ebenfalls maschinell nicht gelesen werden.

Die stark hervorgehobenen Felder sind jedenfalls auszufüllen.

Zutreffendes bitte ankreuzen!

An das Finanzamt

Eingangsvermerk

FinanzOnline,

unser Service für Sie!

• eines

Kinderfreibetrages

(Punkt 3),

• eines

Unterhaltsabsetzbetrages

(Punkt 4),

• einer

außergewöhnlichen Belastung für Kinder

(Punkt 5)

• oder zur

Nachversteuerung

des Arbeitgeberzuschusses für Kinderbetreuung (Punkt 6).

2017

1)

Bitte geben Sie hier die vom österreichischen Sozialversicherungsträger vergebene 10-stellige Versicherungsnummer vollständig an.

2)

Muss nur ausgefüllt werden, wenn diese Beilage zum Formular E 1 abgegeben wird.

3)

Kind

ist nur ein Kind, für welches Sie, Ihre Partnerin/Ihr Partner für mindestens sieben Monate die Familienbeihilfe bezogen haben/

hat (§ 106 Abs. 1) oder für welches Ihnen mindestens für sieben Monate der Unterhaltsabsetzbetrag zusteht (§ 106 Abs. 2).

4)

Der Kinderfreibetrag beträgt

440 Euro

, wenn er für das Kind nur von der Antragstellerin/dem Antragsteller geltend gemacht

wird (somit nicht auch von der Partnerin/vom Partner) und für dasselbe Kind keiner unterhaltspflichtigen Person ein Kinderfrei-

betrag in Höhe von 300 Euro zusteht.

Der Kinderfreibetrag beträgt

300 Euro

, wenn er für dasselbe Kind auch von der Partnerin/vom Partner der Antragstellerin/des

Antragstellers geltend gemacht wird oder wenn für dasselbe Kind einer unterhaltspflichtigen Person ein Kinderfreibetrag in Höhe

von 300 Euro zusteht.

www.bmf.gv.at

1. Angaben zur Antragstellerin/zum Antragsteller

2. Angaben zum Kind

3)

3. Kinderfreibetrag

4)

2.1 FAMILIEN- oder NACHNAME (BLOCKSCHRIFT)

2.2 VORNAME (BLOCKSCHRIFT)

2.5 Kennnummer der europäischen Krankenversicherungskarte, wenn keine Versicherungsnummer

vorhanden ist

3.1 Kinderfreibetrag für ein

haushaltszugehöriges

Kind (§ 106 Abs. 1 EStG 1988)

440 Euro

300 Euro

300 Euro

3.2 Kinderfreibetrag für ein

nicht haushaltszugehöriges

Kind (§ 106 Abs. 2 EStG 1988)

T T M M J J J J

4.1

Unterhaltsabsetzbetrag

für ein nicht haushaltszugehöriges Kind, für das ich den

gesetzlichen Unterhalt (Alimente) in folgendem Zeitraum geleistet habe

Zeitraum der Unterhaltsleistungen

2017

2017

4.2

Summe der Unterhaltsleistungen für ein Kind, das sich ständig im Ausland

(außerhalb der EU, des EWR und der Schweiz) aufhält

und für das kein Kinder-

oder Unterhaltsabsetzbetrag zusteht

bis

bis

Beginn

Beginn

Ende

Ende

M M

M M

M M

M M

4. Unterhaltsleistungen

1.1 10-stellige Sozialversicherungsnummer

laut e-card

1)

2.3 10-stellige Sozialversicherungsnummer

laut e-card

1)

2.4 Geburtsdatum

(Wenn

keine

SV-Num-

mer vorhanden,

jedenfalls

auszufüllen)

1.3 Geburtsdatum

(Wenn

keine

SV-Num-

mer vorhanden,

jedenfalls

auszufüllen)

T T M M J J J J

1.2

Abgabenkontonummer

Finanzamtsnummer - Steuernummer

2)