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Steuerformular L 1k
L1k-2017
BITTE DIESES GRAUE FELD
NICHT BESCHRIFTEN
L 1k, Seite 1, Version vom 19.10.2017
L 1k-2017
Bundesministerium für Finanzen – 12/2017 (Aufl. 2017)
Beilage L 1k für 2017
zum Formular L 1 oder E 1 zur Berücksichtigung
Bitte für
jedes Kind
eine eigene
Beilage L 1k
ausfüllen.
Steuerliche Informationen finden Sie im
Steuerbuch 2018
(www.bmf.gv.at, Publikationen) oder erhalten Sie bei Ihrem Finanzamt.
Dieses Formular wird maschinell gelesen, schreiben Sie daher in
BLOCKSCHRIFT
und verwenden Sie
ausschließlich schwarze
oder
blaue
Farbe. Betragsangaben in EURO und Cent (rechtsbündig). Geben Sie nur Originalformulare ab, da Kopien maschinell
nicht lesbar sind. Eintragungen
außerhalb der Eingabefelder
können ebenfalls maschinell nicht gelesen werden.
Die stark hervorgehobenen Felder sind jedenfalls auszufüllen.
Zutreffendes bitte ankreuzen!
An das Finanzamt
Eingangsvermerk
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• eines
Kinderfreibetrages
(Punkt 3),
• eines
Unterhaltsabsetzbetrages
(Punkt 4),
• einer
außergewöhnlichen Belastung für Kinder
(Punkt 5)
• oder zur
Nachversteuerung
des Arbeitgeberzuschusses für Kinderbetreuung (Punkt 6).
2017
1)
Bitte geben Sie hier die vom österreichischen Sozialversicherungsträger vergebene 10-stellige Versicherungsnummer vollständig an.
2)
Muss nur ausgefüllt werden, wenn diese Beilage zum Formular E 1 abgegeben wird.
3)
Kind
ist nur ein Kind, für welches Sie, Ihre Partnerin/Ihr Partner für mindestens sieben Monate die Familienbeihilfe bezogen haben/
hat (§ 106 Abs. 1) oder für welches Ihnen mindestens für sieben Monate der Unterhaltsabsetzbetrag zusteht (§ 106 Abs. 2).
4)
Der Kinderfreibetrag beträgt
440 Euro
, wenn er für das Kind nur von der Antragstellerin/dem Antragsteller geltend gemacht
wird (somit nicht auch von der Partnerin/vom Partner) und für dasselbe Kind keiner unterhaltspflichtigen Person ein Kinderfrei-
betrag in Höhe von 300 Euro zusteht.
Der Kinderfreibetrag beträgt
300 Euro
, wenn er für dasselbe Kind auch von der Partnerin/vom Partner der Antragstellerin/des
Antragstellers geltend gemacht wird oder wenn für dasselbe Kind einer unterhaltspflichtigen Person ein Kinderfreibetrag in Höhe
von 300 Euro zusteht.
www.bmf.gv.at
1. Angaben zur Antragstellerin/zum Antragsteller
2. Angaben zum Kind
3)
3. Kinderfreibetrag
4)
2.1 FAMILIEN- oder NACHNAME (BLOCKSCHRIFT)
2.2 VORNAME (BLOCKSCHRIFT)
2.5 Kennnummer der europäischen Krankenversicherungskarte, wenn keine Versicherungsnummer
vorhanden ist
3.1 Kinderfreibetrag für ein
haushaltszugehöriges
Kind (§ 106 Abs. 1 EStG 1988)
440 Euro
300 Euro
300 Euro
3.2 Kinderfreibetrag für ein
nicht haushaltszugehöriges
Kind (§ 106 Abs. 2 EStG 1988)
T T M M J J J J
4.1
Unterhaltsabsetzbetrag
für ein nicht haushaltszugehöriges Kind, für das ich den
gesetzlichen Unterhalt (Alimente) in folgendem Zeitraum geleistet habe
Zeitraum der Unterhaltsleistungen
2017
2017
4.2
Summe der Unterhaltsleistungen für ein Kind, das sich ständig im Ausland
(außerhalb der EU, des EWR und der Schweiz) aufhält
und für das kein Kinder-
oder Unterhaltsabsetzbetrag zusteht
bis
bis
Beginn
Beginn
Ende
Ende
M M
M M
M M
M M
4. Unterhaltsleistungen
1.1 10-stellige Sozialversicherungsnummer
laut e-card
1)
2.3 10-stellige Sozialversicherungsnummer
laut e-card
1)
2.4 Geburtsdatum
(Wenn
keine
SV-Num-
mer vorhanden,
jedenfalls
auszufüllen)
1.3 Geburtsdatum
(Wenn
keine
SV-Num-
mer vorhanden,
jedenfalls
auszufüllen)
T T M M J J J J
1.2
Abgabenkontonummer
Finanzamtsnummer - Steuernummer
2)




