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Infoservice
Steuerformular L 1i
L1i-2017
BITTE DIESES GRAUE FELD
NICHT BESCHRIFTEN
Beilage L 1i für 2017
zum Formular L 1 oder E 1
•
Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit ohne Lohnsteuerabzug
•
Zusatzangaben bei Erfüllung bestimmter grenzüberschreitender Kriterien
•
Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht (§ 1 Abs. 4)
Beachten Sie bitte: Diese Beilage darf einer Einkommensteuererklärung für beschränkt Steuerpflichtige (Formular E 7) nicht ange-
schlossen werden. Wenn Sie als beschränkt Steuerpflichtige/r nur Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit bezogen haben, füllen Sie
bitte die Formulare L 1 und L 1i aus. Bei Bezug von anderen Einkünften verwenden Sie bitte das Formular E 7.
Wird ohne nähere Bezeichnung auf gesetzliche Bestimmungen verwiesen, ist darunter das Einkommensteuergesetz 1988
(EStG 1988) zu verstehen.
Steuerliche Informationen finden Sie im
Steuerbuch 2018
(www.bmf.gv.at, Publikationen) oder erhalten Sie bei Ihrem Finanzamt.
Dieses Formular wird maschinell gelesen, schreiben Sie daher in
BLOCKSCHRIFT
und verwenden Sie
ausschließlich schwarze
oder
blaue
Farbe. Betragsangaben in EURO und Cent (rechtsbündig). Geben Sie nur Originalformulare ab, da Kopien maschinell
nicht lesbar sind. Eintragungen
außerhalb der Eingabefelder
können ebenfalls maschinell nicht gelesen werden.
Die stark hervorgehobenen Felder sind jedenfalls auszufüllen
.
An das Finanzamt
Eingangsvermerk
L 1i, Seite 1, Version vom 19.10.2017
Bundesministerium für Finanzen - 12/2017 (Aufl. 2017)
L 1i-2017
Zutreffendes bitte ankreuzen!
2017
1)
Bitte geben Sie hier die vom österreichischen Sozialversicherungsträger vergebene 10-stellige Versicherungsnummer vollständig an.
2)
Als Beilage zum Formular L 1 muss das Feld 1.2
nicht
ausgefüllt werden.
3)
Einkünfte mit Sonderzahlungen müssen in einem Lohnausweis (Formular L 17) ausgewiesen werden. Einkünfte die einem
Progressionsvorbehalt unterliegen sind nicht hier, sondern nur in Kennzahl
453
einzutragen.
1. Angaben zur Person
1.4
Ich hatte im Jahr 2017 einen Wohnsitz oder meinen gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich und war
1.4.1
Grenzgänger im Sinne des § 16 Abs. 1 Z. 4 lit g
1.4.2
bei einer ausländischen Arbeitgeberin/einem ausländischen Arbeitgeber (ohne Verpflichtung zum Lohnsteuerabzug in
Österreich) beschäftigt, aber nicht Grenzgänger
1.4.3
bei einer in Österreich bestehenden ausländischen diplomatischen Vertretungsbehörde oder internationalen
Organisation (z.B. UNIDO) beschäftigt (sur-place-Personal)
1.4.4
Bezieherin/Bezieher einer ausländischen Pension
1.4.5
Bezieherin/Bezieher von Einkünften von dritter Seite ohne Lohnsteuerabzug (zB Bonusmeilen)
1.4.6
in einem Land tätig, für welches das Doppelbesteuerungsabkommen die Anrechnungsmethode vorsieht
1.5
Ich hatte im Jahr 2017 keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich
und war
1.5.1
bei einer Arbeitgeberin/einem Arbeitgeber (mit Verpflichtung zum Lohnsteuerabzug in Österreich) beschäftigt (z.B. als
Tagespendler/in, Saisonarbeiter/in, etc.)
1.5.2
Bezieherin/Bezieher einer österreichischen Pension
1.5.3
bei einer ausländischen Arbeitgeberin/einem ausländischen Arbeitgeber (ohne Verpflichtung zum Lohnsteuerabzug in
Österreich) beschäftigt
[Für Bezüge im Sinne der Punkte 1.5.1 und 1.5.2 wird von der Arbeitgeberin/dem Arbeit-
geber bzw. der pensionsauszahlenden Stelle dem Finanzamt ein Lohnzettel (L 16) übermittelt.]
1.5.4
Bezieherin/Bezieher von Einkünften von dritter Seite ohne Lohnsteuerabzug (Bonusmeilen, Provisionen etc.)
Hinweis:
Dieser Punkt ist
nur
auszufüllen, wenn diese Beilage mit einem
Formular L 1
abgegeben wird.
Beachten Sie bitte auch die Punkte 5. und 6.
2. Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, für die Österreich das Besteuerungsrecht zusteht
2.1 Einkünfte OHNE Lohnausweis (kein Formular L 17 vorhanden)
2.1.1 Einkünfte ohne Sonderzahlungen
3)
2.1.1.1 Ich erkläre, dass die Kennzahl
359
ausschließlich Pensionsbezüge enthält.
359
377
2.1.2 Anzurechnende ausländische Steuer für Einkünfte gemäß Kennzahl
359
1.1 10-stellige Sozialversicherungsnummer
laut e-card
1)
1.3 Geburtsdatum
(Wenn
keine
SV-Num-
mer vorhanden,
jedenfalls
auszufüllen)
T T M M J J J J
www.bmf.gv.at
1.2
Abgabenkontonummer
Finanzamtsnummer - Steuernummer
2)
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