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150

www.arbeiterkammer.at

AK

Infoservice

Steuerformular L 1i

L1i-2017

BITTE DIESES GRAUE FELD

NICHT BESCHRIFTEN

Beilage L 1i für 2017

zum Formular L 1 oder E 1

Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit ohne Lohnsteuerabzug

Zusatzangaben bei Erfüllung bestimmter grenzüberschreitender Kriterien

Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht (§ 1 Abs. 4)

Beachten Sie bitte: Diese Beilage darf einer Einkommensteuererklärung für beschränkt Steuerpflichtige (Formular E 7) nicht ange-

schlossen werden. Wenn Sie als beschränkt Steuerpflichtige/r nur Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit bezogen haben, füllen Sie

bitte die Formulare L 1 und L 1i aus. Bei Bezug von anderen Einkünften verwenden Sie bitte das Formular E 7.

Wird ohne nähere Bezeichnung auf gesetzliche Bestimmungen verwiesen, ist darunter das Einkommensteuergesetz 1988

(EStG 1988) zu verstehen.

Steuerliche Informationen finden Sie im

Steuerbuch 2018

(www.bmf.gv.at

, Publikationen) oder erhalten Sie bei Ihrem Finanzamt.

Dieses Formular wird maschinell gelesen, schreiben Sie daher in

BLOCKSCHRIFT

und verwenden Sie

ausschließlich schwarze

oder

blaue

Farbe. Betragsangaben in EURO und Cent (rechtsbündig). Geben Sie nur Originalformulare ab, da Kopien maschinell

nicht lesbar sind. Eintragungen

außerhalb der Eingabefelder

können ebenfalls maschinell nicht gelesen werden.

Die stark hervorgehobenen Felder sind jedenfalls auszufüllen

.

An das Finanzamt

Eingangsvermerk

L 1i, Seite 1, Version vom 19.10.2017

Bundesministerium für Finanzen - 12/2017 (Aufl. 2017)

L 1i-2017

Zutreffendes bitte ankreuzen!

2017

1)

Bitte geben Sie hier die vom österreichischen Sozialversicherungsträger vergebene 10-stellige Versicherungsnummer vollständig an.

2)

Als Beilage zum Formular L 1 muss das Feld 1.2

nicht

ausgefüllt werden.

3)

Einkünfte mit Sonderzahlungen müssen in einem Lohnausweis (Formular L 17) ausgewiesen werden. Einkünfte die einem

Progressionsvorbehalt unterliegen sind nicht hier, sondern nur in Kennzahl

453

einzutragen.

1. Angaben zur Person

1.4

Ich hatte im Jahr 2017 einen Wohnsitz oder meinen gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich und war

1.4.1

Grenzgänger im Sinne des § 16 Abs. 1 Z. 4 lit g

1.4.2

bei einer ausländischen Arbeitgeberin/einem ausländischen Arbeitgeber (ohne Verpflichtung zum Lohnsteuerabzug in

Österreich) beschäftigt, aber nicht Grenzgänger

1.4.3

bei einer in Österreich bestehenden ausländischen diplomatischen Vertretungsbehörde oder internationalen

Organisation (z.B. UNIDO) beschäftigt (sur-place-Personal)

1.4.4

Bezieherin/Bezieher einer ausländischen Pension

1.4.5

Bezieherin/Bezieher von Einkünften von dritter Seite ohne Lohnsteuerabzug (zB Bonusmeilen)

1.4.6

in einem Land tätig, für welches das Doppelbesteuerungsabkommen die Anrechnungsmethode vorsieht

1.5

Ich hatte im Jahr 2017 keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich

und war

1.5.1

bei einer Arbeitgeberin/einem Arbeitgeber (mit Verpflichtung zum Lohnsteuerabzug in Österreich) beschäftigt (z.B. als

Tagespendler/in, Saisonarbeiter/in, etc.)

1.5.2

Bezieherin/Bezieher einer österreichischen Pension

1.5.3

bei einer ausländischen Arbeitgeberin/einem ausländischen Arbeitgeber (ohne Verpflichtung zum Lohnsteuerabzug in

Österreich) beschäftigt

[Für Bezüge im Sinne der Punkte 1.5.1 und 1.5.2 wird von der Arbeitgeberin/dem Arbeit-

geber bzw. der pensionsauszahlenden Stelle dem Finanzamt ein Lohnzettel (L 16) übermittelt.]

1.5.4

Bezieherin/Bezieher von Einkünften von dritter Seite ohne Lohnsteuerabzug (Bonusmeilen, Provisionen etc.)

Hinweis:

Dieser Punkt ist

nur

auszufüllen, wenn diese Beilage mit einem

Formular L 1

abgegeben wird.

Beachten Sie bitte auch die Punkte 5. und 6.

2. Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, für die Österreich das Besteuerungsrecht zusteht

2.1 Einkünfte OHNE Lohnausweis (kein Formular L 17 vorhanden)

2.1.1 Einkünfte ohne Sonderzahlungen

3)

2.1.1.1 Ich erkläre, dass die Kennzahl

359

ausschließlich Pensionsbezüge enthält.

359

377

2.1.2 Anzurechnende ausländische Steuer für Einkünfte gemäß Kennzahl

359

1.1 10-stellige Sozialversicherungsnummer

laut e-card

1)

1.3 Geburtsdatum

(Wenn

keine

SV-Num-

mer vorhanden,

jedenfalls

auszufüllen)

T T M M J J J J

www.bmf.gv.at

1.2

Abgabenkontonummer

Finanzamtsnummer - Steuernummer

2)

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