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www.arbeiterkammer.atAnhang
L 1, Seite 4, Version vom 19.10.2017
L 1-2017
Datum, Unterschrift
Steuerliche Vertretung (Name, Anschrift, Telefon/Telefaxnummer)
Bitte schließen Sie dieser Erklärung auch die in Ihrem Fall erforderlichen Erklärungsbeilagen an:
Anzahl der
Beilagen L 1k
(zur Berücksichtigung von Kindern)
Beilage L 1i
(z.B. grenzüberschreitende Sachverhalte)
Beilage L 1ab
(Außergewöhnliche Belastungen)
Beilage L 1d
(zur besonderen Berücksichtigung von Sonderausgaben)
12.
Ich besitze auf Grund meiner politischen Verfolgung in der Zeit von 1938 bis 1945 einen Opferausweis und/oder eine Amtsbescheinigung.
13.
Bankverbindung
(Ein gesonderter Rückzahlungsantrag ist nicht erforderlich, die Auszahlung erfolgt grundsätzlich von Amts
wegen, sofern kein Abgabenrückstand besteht)
13.1 IBAN
(nurauszufüllen,wennSieIhremFinanzamtnoch
KEINEBankdatenbekanntgegeben
haben,odersichdiese
geändert
haben)
13.2 BIC
[nur auszufüllen, wenn IBAN
nicht
mit AT
beginnt und die Empfängerbank
nicht
am
einheitlichen Euro - Zahlungsverkehrsraum
(SEPA) teilnimmt]
Hinweis:
Sie finden diese Codes (IBAN, BIC) auf Ihrem Kontoauszug und
Ihrer Bankomatkarte.
13.3
Ich beantrage die
Barauszahlung
(
Beachten Sie bitte:
Geldbeträge
sind ausschließlich persönlich bei der Post zu beheben)
14.
Freibetragsbescheid
14.1
Ich wünsche keinen Freibetragsbescheid.
14.2
Ich beantrage einen niedrigeren Freibetragsbescheid in Höhe von jährlich
449
Hinweis zum zwischenstaatlichen Informationsaustausch:
Basierend auf internationalen Vereinbarungen erhält die österreichische Finanzverwaltung betreffend in Österreich ansässigen Personen
Informationen zu ausländischen Einkünften bzw. über ausländisches Vermögen und übermittelt Informationen betreffend im Ausland ansässigen
Personen zu österreichischen Einkünften bzw. in Bezug auf Vermögensteile in Österreich an die ausländischen Finanzverwaltungen. Informationen
zur richtigen und vollständigen Berücksichtigung Ihrer persönlichen Verhältnisse in der Steuererklärung entnehmen Sie bitte der BMF-Homepage
bzw. dem bei den Finanzämtern aufliegenden Informationsmaterial.
Ich versichere, dass ich die Angaben nach bestem Wissen und Gewissen
richtig
und
vollständig
(bitte Pflichtfelder beachten!) gemacht habe.
Mir ist bekannt, dass unrichtige oder unvollständige Angaben strafbar sind.
Diese Erklärung können Sie auch papierlos über
www.bmf.gv.at(FinanzOnline) einbringen.
FinanzOnline steht Ihnen kostenlos und rund um die Uhr zur Verfügung. Sie benötigen dafür keine spezielle Software.
WICHTIGER HINWEIS:
Bitte übermitteln Sie
keine Originaldokumente/Belege
, da alle im Finanzamt einlangenden Schriftstücke nach
elektr. Erfassung datenschutzkonform vernichtet werden! Bewahren Sie diese aber mindestens
7 Jahre
für eine etwaige Überprüfung auf.
L1-2017




