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151

www.arbeiterkammer.at

Anhang

L 1i, Seite 2, Version vom 19.10.2017

Anzahl der Lohnausweise/Lohnbescheinigungen

(Formular L 17) über meine Bezüge gemäß Pkt. 1.4.1 bis 1.4.5 oder 1.5.3

Schließen Sie bitte die Lohnausweise/Lohnbescheinigungen nur dann an, wenn diese von der auszahlenden Stelle

2.2.1

nicht elektronisch übermittelt werden!

(Wenn zutreffend, Anzahl bitte unbedingt angeben!)

3. Entlastung von der Auslandssteuer durch die ausländische Steuerverwaltung

4. Progressionsvorbehalt

5. Antrag auf Veranlagung bei beschränkter Steuerpflicht

(§ 102 Abs. 1 Z 3)

Hinweis:

Die Antragsveranlagung wird nur dann durchgeführt, wenn das entsprechende Kästchen angekreuzt ist.

5.1

Ich beantrage die Veranlagung für meine nichtselbständigen

Bezüge aus der Tätigkeit im Sinne des § 99 Abs. 1 Z 1, von

denen Lohnsteuer in Höhe von 20% einbehalten wurde.

4.1 Unter Progressionsvorbehalt steuerbefreite Auslandseinkünfte aus nichtselbständiger

Arbeit (einschließlich Pensionen, Arbeitslosengeld, Krankengeld, Insolvenzgeld,

Kindergeld etc.), nach Abzug allfälliger Werbungskosten (Kennzahl

493

)

Hinweis:

Die Kennzahl

493

ist jedenfalls auszufüllen.

6)

4.2 Bei Ermittlung der steuerbefreiten Auslandseinkünfte (Kennzahl

453

) wurden Wer-

bungskosten berücksichtigt in Höhe von [gegebenenfalls den Wert 0 (Null) ein-

tragen].

5)

4.3 Die Kennzahl

453

enthält

ausländische

Pensionseinkünfte in Höhe von

3.1

Ist gesetzlich nicht möglich.

3.2

Habe ich bereits erhalten in Höhe von, oder

3.3

habe ich beantragt, aber noch nicht erhalten und wird voraussichtlich betragen:

775

453

493

791

2.3 Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, für die ein Lohnzettel (Lohnzettelart 24) übermittelt wurde

Land

4)

Werbungskosten

5)

Anzurechnende ausländische Steuer

4)

Bitte geben Sie hier das internationale Kfz-Kennzeichen an.

5)

Achtung: Diese Werbungskosten dürfen nicht auch im Formular L 1 bzw. Formular E 1 berücksichtigt werden.

6)

Diese Einkünfte dürfen weder in der Kennzahl

359

, noch im Lohnausweis (Formular L 17) enthalten sein.

Steuerliche Vertretung (Name, Anschrift, Telefon/Telefaxnummer)

Datum, Unterschrift

Ich versichere, dass ich die Angaben nach bestem Wissen und Gewissen

richtig

und

vollständig

(bitte Pflichtfelder beachten!) gemacht habe. Mir ist

bekannt, dass unrichtige oder unvollständige Angaben strafbar sind.

WICHTIGER HINWEIS:

Bitte übermitteln Sie

keine Originaldokumente/Belege

, da alle im Finanzamt einlangenden Schriftstücke nach

elektr. Erfassung datenschutzkonform vernichtet werden! Bewahren Sie diese aber mindestens

7 Jahre

für eine etwaige Überprüfung auf.

6. Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht

(§ 1 Abs. 4)

6.1

Ich hatte im Jahr 2017 in Österreich weder einen Wohnsitz

noch meinen gewöhnlichen Aufenthalt

6.2

Ich beantrage gemäß § 1 Abs. 4, im Jahr 2017 als unbeschränkt steuerpflichtig in Österreich behandelt zu werden und

verfüge über die notwendige Bescheinigung meines Ansässigkeitsstaates (Formular E 9) bzw. weiterer Staaten, in denen ich

Einkünfte erzielt habe (zB Bestätigung der Steuerbehörde eines anderen Staates bzw. des Arbeitgebers)

6.3 Einkünfte im Ansässigkeitsstaat im Jahr 2017 [Summe (1) im Formular E 9]

6.4 Weitere Auslandseinkünfte aus anderen Staaten, sofern diese nicht in der Bescheinigung

des Ansässigkeitsstaates enthalten sind.

6.5 Einkünfte meines (Ehe)Partners im Jahr 2017 (z.B. laut Formular E 9)

Nur maßgeblich für den Alleinverdienerabsetzbetrag, Topfsonderausgaben

oder außergewöhnliche Belastungen.

Ansässigkeitsstaat im Jahr 2017

4)

Staatsangehörigkeit

4)

Noch einfacher können Sie diese Erklärung papierlos über

www.bmf.gv.at

(FinanzOnline) einbringen.

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5.2

Ich beantrage die Veranlagung für andere

nichtselbständige Bezüge.

2.2 Einkünfte, für die ein Lohnausweis (Formular L 17) vorliegt

L 1i-2017

1i-2017