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143

www.arbeiterkammer.at

Anhang

L 1, Seite 2, Version vom 19.10.2017

L 1-2017

4.

Inländische Arbeitgeberinnen/Arbeitgeber/Pensionsstellen

4.1

Anzahl der inländischen gehalts- oder pensionsauszahlenden Stellen im Jahr 2017

Hinweis:

Sofern keine Bezüge vorhanden sind, bitte den Wert 0 (Null) eintragen. Die Beilage eines Lohnzettels ist

nicht

erforderlich.

Sollten Sie mehrere Pensionen bezogen haben, die bereits

gemeinsam lohnversteuert

worden sind, ist für diese gemeinsam ver-

steuerten Pensionen

eine einzige pensionsauszahlende Stelle

anzugeben.

Folgende Bezüge zählen nicht zur „Anzahl der gehalts- oder pensionsauszahlenden Stellen‟:

Krankengeld, Bezüge auf Grund eines Dienstleistungsschecks, Arbeitslosenunterstützung, Notstandshilfe, Überbrückungshilfe, Pflege-

karenzgeld, Entschädigungen für Truppen-, Kader- oder Waffenübungen, rückerstattete Pflichtbeiträge an Sozialversicherung, Bezüge

aus dem Insolvenz-Entgelt-Fonds, Wochengeld, Bezüge aus einer betrieblichen Vorsorge oder Bezüge aus der Bauarbeiter-, Urlaubs-

und Abfertigungskasse.

4.2 Steuerfreie Einkünfte auf Grund völkerrechtlicher Vereinbarungen

(z.B. UNO, UNIDO)

725

Für Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit

ohne

Lohnsteuerabzug verwenden Sie bitte die

Beilage L 1i.

5.

Alleinverdienerabsetzbetrag, Alleinerzieherabsetzbetrag

5.1

Alleinverdienerabsetzbetrag

wird beantragt und ich erkläre, dass meine Partnerin/mein Partner diesen nicht in Anspruch nimmt.

5.2

Alleinerzieherabsetzbetrag

wird beantragt.

Hinweis

zu Punkt 5.1 und 5.2: Bezug von Familienbeihilfe für mindestens ein Kind laut Punkt 5.3 erforderlich

5.3

Anzahl der Kinder

, für die ich oder meine Partnerin/mein Partner für mindestens

sieben Monate

die Familienbeihilfe

bezogen habe/hat.

Zur steuerlichen Berücksichtigung von Kindern verwenden Sie bitte für jedes Kind eine eigene

Beilage L 1k

.

6.

Höhe der Einkünfte

von Ehepartnerin/Ehepartner oder eingetragener Partnerin/eingetragenem Partner

Bitte nur ankreuzen, wenn nicht bereits Punkt 5.1 (Alleinverdienerabsetzbetrag) angekreuzt wurde.

6.1

Ich erkläre, dass die jährlichen Einkünfte meiner Ehepartnerin/meines Ehepartners oder meiner eingetragenen Partnerin/meines

eingetragenen Partners 6.000 Euro nicht überschritten haben

[In diesem Fall stehen der Erhöhungsbetrag für Topfsonderausgaben

(9.1, 9.2), ein geringerer Selbstbehalt bei außergewöhnlichen Belastungen (Formular L 1ab) und behinderungsbedingte Aufwen-

dungen der Ehepartnerin/des Ehepartners oder der eingetragenen Partnerin/des eingetragenen Partners (Formular L 1ab) zu].

7.

Erhöhter Pensionistenabsetzbetrag

7.1

Ich beanspruche den erhöhten Pensionistenabsetzbetrag.

(Voraussetzungen: Eigene Pensionseinkünfte nicht mehr als 25.000 Euro,

kein Anspruch auf Absetzbeträge gemäß Punkt 5, verheiratet oder in eingetragener Partnerschaft lebend - Einkünfte der

Ehepartnerin/des Ehepartners oder der eingetragenen Partnerin/des eingetragenen Partners nicht mehr als 2.200 Euro jährlich).

8.

Mehrkindzuschlag

Nur auszufüllen, wenn das (Familien)Einkommen 2017 den Betrag von

55.000 Euro

nicht überstiegen hat.

8.1

Ich beanspruche den Mehrkindzuschlag

für 2018

, da für 2017

zumindest zeitweise

Familienbeihilfe für mindestens 3 Kinder

bezogen wurde.

8.2

Ich habe 2017 mehr als 6 Monate in einer Ehe, Lebensgemeinschaft oder eingetragener Partnerschaft gelebt und erkläre, dass das

gemeinsame Einkommen

55.000 Euro

nicht überstiegen hat.

9.

Sonderausgaben

(je Kennzahl bitte nur den Gesamtjahresbetrag in Euro und Cent anführen)

Beachten Sie bitte:

Verpflichtende Beiträge an eine

gesetzlich anerkannte Kirche oder Religionsgesellschaft

,

Spenden

an begünstigte Empfänger und

Beiträge für die

freiwillige Weiterversicherung

in der gesetzlichen Pensionsversicherung und für den

Nachkauf von Ver-

sicherungszeiten

werden ab dem Veranlagungsjahr 2017 nur mehr auf Grund einer

elektronischen Datenübermittlung

berücksichtigt, wenn sie an

eine inländische Organisation geleistet wurden. Voraussetzung für die Datenübermittlung ist, dass Sie der Organisation Ihren Vor- und

Familien- oder Nachnamen und Ihr Geburtsdatum bekannt gegeben haben.

Ohne Datenbekanntgabe können die Beträge

steuerlich nicht berücksichtigt werden.

Die für Sie übermittelten Beträge werden

automatisch

in Ihre (Arbeiternehmer/innen)Veranlagung

übernommen

. Sie müssen

daher keine Eintragungen mehr vornehmen. Die Beträge werden in Ihrem Bescheid und in FinanzOnline ausgewiesen.

Falls von Ihnen bezahlte Beträge durch einen Fehler des Zahlungsempfängers (zB begünstigter Spendenempfänger, Religions-

gesellschaft)

unrichtig oder nicht übermittelt

wurden, wenden Sie sich zur Klärung bitte direkt an den Zahlungsempfänger.

Die Richtigstellung erfolgt durch eine

Korrekturübermittlung bzw. durch eine nachgeholte Übermittlung.

Für eine von der Datenübermittlung abweichende Berücksichtigung oder die Berücksichtigung von Sonderausgaben an ausländische

Organisationen verwenden Sie die Beilage

L 1d

.

9.1 Summe aller Versicherungsprämien und -beiträge (freiwillige Kranken-, Unfall-, Lebens-

versicherung,HinterbliebenenversorgungundSterbekassen),Pensionskassenbeiträge,

freiwillige Höherversicherung im Rahmen der gesetzlichen Pensionsversicherung

Von 2016 bis 2020 nur mehr absetzbar, falls Vertrag/Antrag vor dem

01.01.2016 abgeschlossen/gestellt.

455

9.2 Summe aller Beiträge sowie Rückzahlungen von Darlehen und Zinsen, die zur

Schaffung und Errichtung oder Sanierung von Wohnraum geleistet wurden

Von 2016 bis 2020 nur mehr absetzbar, wenn Maßnahme vor 01.01.2016

begonnen.

456

9.3 Renten oder dauernde Lasten

280

9.4 Steuerberatungskosten

460

L1-2017