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www.arbeiterkammer.atAnhang
L 1, Seite 2, Version vom 19.10.2017
L 1-2017
4.
Inländische Arbeitgeberinnen/Arbeitgeber/Pensionsstellen
4.1
Anzahl der inländischen gehalts- oder pensionsauszahlenden Stellen im Jahr 2017
Hinweis:
Sofern keine Bezüge vorhanden sind, bitte den Wert 0 (Null) eintragen. Die Beilage eines Lohnzettels ist
nicht
erforderlich.
Sollten Sie mehrere Pensionen bezogen haben, die bereits
gemeinsam lohnversteuert
worden sind, ist für diese gemeinsam ver-
steuerten Pensionen
eine einzige pensionsauszahlende Stelle
anzugeben.
Folgende Bezüge zählen nicht zur „Anzahl der gehalts- oder pensionsauszahlenden Stellen‟:
Krankengeld, Bezüge auf Grund eines Dienstleistungsschecks, Arbeitslosenunterstützung, Notstandshilfe, Überbrückungshilfe, Pflege-
karenzgeld, Entschädigungen für Truppen-, Kader- oder Waffenübungen, rückerstattete Pflichtbeiträge an Sozialversicherung, Bezüge
aus dem Insolvenz-Entgelt-Fonds, Wochengeld, Bezüge aus einer betrieblichen Vorsorge oder Bezüge aus der Bauarbeiter-, Urlaubs-
und Abfertigungskasse.
4.2 Steuerfreie Einkünfte auf Grund völkerrechtlicher Vereinbarungen
(z.B. UNO, UNIDO)
725
Für Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
ohne
Lohnsteuerabzug verwenden Sie bitte die
Beilage L 1i.
5.
Alleinverdienerabsetzbetrag, Alleinerzieherabsetzbetrag
5.1
Alleinverdienerabsetzbetrag
wird beantragt und ich erkläre, dass meine Partnerin/mein Partner diesen nicht in Anspruch nimmt.
5.2
Alleinerzieherabsetzbetrag
wird beantragt.
Hinweis
zu Punkt 5.1 und 5.2: Bezug von Familienbeihilfe für mindestens ein Kind laut Punkt 5.3 erforderlich
5.3
Anzahl der Kinder
, für die ich oder meine Partnerin/mein Partner für mindestens
sieben Monate
die Familienbeihilfe
bezogen habe/hat.
Zur steuerlichen Berücksichtigung von Kindern verwenden Sie bitte für jedes Kind eine eigene
Beilage L 1k
.
6.
Höhe der Einkünfte
von Ehepartnerin/Ehepartner oder eingetragener Partnerin/eingetragenem Partner
Bitte nur ankreuzen, wenn nicht bereits Punkt 5.1 (Alleinverdienerabsetzbetrag) angekreuzt wurde.
6.1
Ich erkläre, dass die jährlichen Einkünfte meiner Ehepartnerin/meines Ehepartners oder meiner eingetragenen Partnerin/meines
eingetragenen Partners 6.000 Euro nicht überschritten haben
[In diesem Fall stehen der Erhöhungsbetrag für Topfsonderausgaben
(9.1, 9.2), ein geringerer Selbstbehalt bei außergewöhnlichen Belastungen (Formular L 1ab) und behinderungsbedingte Aufwen-
dungen der Ehepartnerin/des Ehepartners oder der eingetragenen Partnerin/des eingetragenen Partners (Formular L 1ab) zu].
7.
Erhöhter Pensionistenabsetzbetrag
7.1
Ich beanspruche den erhöhten Pensionistenabsetzbetrag.
(Voraussetzungen: Eigene Pensionseinkünfte nicht mehr als 25.000 Euro,
kein Anspruch auf Absetzbeträge gemäß Punkt 5, verheiratet oder in eingetragener Partnerschaft lebend - Einkünfte der
Ehepartnerin/des Ehepartners oder der eingetragenen Partnerin/des eingetragenen Partners nicht mehr als 2.200 Euro jährlich).
8.
Mehrkindzuschlag
Nur auszufüllen, wenn das (Familien)Einkommen 2017 den Betrag von
55.000 Euro
nicht überstiegen hat.
8.1
Ich beanspruche den Mehrkindzuschlag
für 2018
, da für 2017
zumindest zeitweise
Familienbeihilfe für mindestens 3 Kinder
bezogen wurde.
8.2
Ich habe 2017 mehr als 6 Monate in einer Ehe, Lebensgemeinschaft oder eingetragener Partnerschaft gelebt und erkläre, dass das
gemeinsame Einkommen
55.000 Euro
nicht überstiegen hat.
9.
Sonderausgaben
(je Kennzahl bitte nur den Gesamtjahresbetrag in Euro und Cent anführen)
Beachten Sie bitte:
•
Verpflichtende Beiträge an eine
gesetzlich anerkannte Kirche oder Religionsgesellschaft
,
•
Spenden
an begünstigte Empfänger und
•
Beiträge für die
freiwillige Weiterversicherung
in der gesetzlichen Pensionsversicherung und für den
Nachkauf von Ver-
sicherungszeiten
werden ab dem Veranlagungsjahr 2017 nur mehr auf Grund einer
elektronischen Datenübermittlung
berücksichtigt, wenn sie an
eine inländische Organisation geleistet wurden. Voraussetzung für die Datenübermittlung ist, dass Sie der Organisation Ihren Vor- und
Familien- oder Nachnamen und Ihr Geburtsdatum bekannt gegeben haben.
Ohne Datenbekanntgabe können die Beträge
steuerlich nicht berücksichtigt werden.
Die für Sie übermittelten Beträge werden
automatisch
in Ihre (Arbeiternehmer/innen)Veranlagung
übernommen
. Sie müssen
daher keine Eintragungen mehr vornehmen. Die Beträge werden in Ihrem Bescheid und in FinanzOnline ausgewiesen.
Falls von Ihnen bezahlte Beträge durch einen Fehler des Zahlungsempfängers (zB begünstigter Spendenempfänger, Religions-
gesellschaft)
unrichtig oder nicht übermittelt
wurden, wenden Sie sich zur Klärung bitte direkt an den Zahlungsempfänger.
Die Richtigstellung erfolgt durch eine
Korrekturübermittlung bzw. durch eine nachgeholte Übermittlung.
Für eine von der Datenübermittlung abweichende Berücksichtigung oder die Berücksichtigung von Sonderausgaben an ausländische
Organisationen verwenden Sie die Beilage
L 1d
.
9.1 Summe aller Versicherungsprämien und -beiträge (freiwillige Kranken-, Unfall-, Lebens-
versicherung,HinterbliebenenversorgungundSterbekassen),Pensionskassenbeiträge,
freiwillige Höherversicherung im Rahmen der gesetzlichen Pensionsversicherung
Von 2016 bis 2020 nur mehr absetzbar, falls Vertrag/Antrag vor dem
01.01.2016 abgeschlossen/gestellt.
455
9.2 Summe aller Beiträge sowie Rückzahlungen von Darlehen und Zinsen, die zur
Schaffung und Errichtung oder Sanierung von Wohnraum geleistet wurden
Von 2016 bis 2020 nur mehr absetzbar, wenn Maßnahme vor 01.01.2016
begonnen.
456
9.3 Renten oder dauernde Lasten
280
9.4 Steuerberatungskosten
460
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