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Wie oft muss ich kehren lassen?

Kehrplan

Laut GFPO muss der Rauchfangkehrer dem Gebäudeeigentümer, der

Hausverwaltung oder sonstigen Nutzungsberechtigten vor Beginn eines

jeden Kalenderjahres einen Kehrplan gegen Ersatz allfälliger Porto­

kosten übermitteln. Der erste Kehrtermin (Monat, Tag) muss bereits

eingetragen sein. Die weiteren Eintragungen müssen so erfolgen, dass

anlässlich einer Reinigung mindestens der jeweils nächste Kehrtermin

eingetragen wird. Der Rauchfangkehrer muss den Kehrplan einhalten.

Ist die Reinigung zu den festgesetzten Kehrtagen aus schwerwiegenden

Gründen für den Gebäudeeigentümer, den sonstigen Nutzungsbe­

rechtigten oder für den Rauchfangkehrer nicht zumutbar, ist innerhalb

der Reinigungsfristen ein anderer Zeitpunkt zu vereinbaren. Kommt

kein Einvernehmen zustande, entscheidet der Bürgermeister.

Der Gebäudeeigentümer (die Hausverwaltung) oder die Nutzungsberech-

tigten müssen den Kehrplan an einer für den Rauchfangkehrer zugäng­

lichen Stelle anbringen. Der Rauchfangkehrer muss die durchgeführte

Reinigung auf dem Kehrplan mit Datum und Unterschrift vermerken.

Dafür gebührt dem Rauchfangkehrer keine gesonderte Vergütung.

Musterformular

Die Rauchfangkehrarbeiten werden im Jahre

.................... an folgenden Tagen durchgeführt:

.................... Jänner

.................... Februar

.................... März

.................... April

.................... Mai

.................... Juni

.................... Juli

.................... August

.................... September

.................... Oktober

.................... November

.................... Dezember

An den Kehrtagen sollen die Ofenanschlüsse

gut verschlossen und abgedichtet sein, damit

ein Rußaustritt verhindert wird.

Wenn an vorher genannten Tagen die Kehrung

aus Verschulden der Kundschaft (durch Nichtan-

wesenheit oder Sonstiges) verhindert wird, kann

für die Kehrung an einem anderen Termin ein

Zuschlag von 100 bzw. 150 Prozent verrechnet

werden.

Hochachtungsvoll

Peter Muster

Rauchfangkehrermeister

Dorfstrasse 66

9944 Musterdorf

Telefon:

+43 1011 334455