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Wie oft muss ich kehren lassen?
Kehrplan
Laut GFPO muss der Rauchfangkehrer dem Gebäudeeigentümer, der
Hausverwaltung oder sonstigen Nutzungsberechtigten vor Beginn eines
jeden Kalenderjahres einen Kehrplan gegen Ersatz allfälliger Porto
kosten übermitteln. Der erste Kehrtermin (Monat, Tag) muss bereits
eingetragen sein. Die weiteren Eintragungen müssen so erfolgen, dass
anlässlich einer Reinigung mindestens der jeweils nächste Kehrtermin
eingetragen wird. Der Rauchfangkehrer muss den Kehrplan einhalten.
Ist die Reinigung zu den festgesetzten Kehrtagen aus schwerwiegenden
Gründen für den Gebäudeeigentümer, den sonstigen Nutzungsbe
rechtigten oder für den Rauchfangkehrer nicht zumutbar, ist innerhalb
der Reinigungsfristen ein anderer Zeitpunkt zu vereinbaren. Kommt
kein Einvernehmen zustande, entscheidet der Bürgermeister.
Der Gebäudeeigentümer (die Hausverwaltung) oder die Nutzungsberech-
tigten müssen den Kehrplan an einer für den Rauchfangkehrer zugäng
lichen Stelle anbringen. Der Rauchfangkehrer muss die durchgeführte
Reinigung auf dem Kehrplan mit Datum und Unterschrift vermerken.
Dafür gebührt dem Rauchfangkehrer keine gesonderte Vergütung.
Musterformular
Die Rauchfangkehrarbeiten werden im Jahre
.................... an folgenden Tagen durchgeführt:
.................... Jänner
.................... Februar
.................... März
.................... April
.................... Mai
.................... Juni
.................... Juli
.................... August
.................... September
.................... Oktober
.................... November
.................... Dezember
An den Kehrtagen sollen die Ofenanschlüsse
gut verschlossen und abgedichtet sein, damit
ein Rußaustritt verhindert wird.
Wenn an vorher genannten Tagen die Kehrung
aus Verschulden der Kundschaft (durch Nichtan-
wesenheit oder Sonstiges) verhindert wird, kann
für die Kehrung an einem anderen Termin ein
Zuschlag von 100 bzw. 150 Prozent verrechnet
werden.
Hochachtungsvoll
Peter Muster
Rauchfangkehrermeister
Dorfstrasse 66
9944 Musterdorf
Telefon:
+43 1011 334455