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kaernten.arbeiterkammer.atTarife
Wie viel der Rauchfangkehrer für welche Leistung verrechnen darf, ist
durch die Verordnung des Landeshauptmannes geregelt. Der Höchst
tarif für Kehrungen hängt von der Art der Feuerungsanlage (Einzel
feuerstätten, zentrale Feuerungsanlagen) und von der Anzahl der
Geschosse eines Gebäudes ab.
Bei der Berechnung der Geschosszahl gilt
jenes Geschoss als erstes, in dem die
Abgasanlage beginnt. Weiters sind alle
Geschosse, die die Abgasanlage durchläuft,
zu zählen. Vom Fußboden des (ausgebauten
oder nicht ausgebauten) Dachgeschosses
aufwärts zählen je drei volle Meter Abgas
anlage als ein Geschoss. Eine Restlänge
zählt als ein Geschoss, wenn sie größer als
zwei Meter ist. Aufsätze sind in die Länge
einzurechnen.
Berechnungsblatt
Nach der Höchsttarifverordnung sind Rauchfangkehrer verpflichtet,
ein Berechnungsblatt auszustellen, aus dem die Entgelte für die
Kehrungen der einzelnen Kehrobjekte des betreffenden Hauses für
das Kalenderjahr ersichtlich sind.
Die Verjährungsfrist der Kehrgebühren beträgt drei Jahre.
Bestehen Sie darauf, dass der Rauchfangkehrer das
Berechnungsblatt aushändigt. Dazu ist er verpflichtet.
Fixkostengrundtarif
Jeder Rauchfangkehrer darf für jedes Gebäude, mit einer gesonderten
Orientierungsnummer, mit dessen Kehrung oder Überprüfung bei zur
Selbstkehrung Verpflichteten er beauftragt ist, einen Fixkostengrundtarif
von höchstens 12,17 Euro einmal jährlich verrechnen.
ACH
TUNG
Restlänge
Dachboden
Erdgeschoss
Keller
Sohle