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Was kostet der Rauchfangkehrer?
Sichtprüfung
Laut Gefahren- und Feuerpolizeiordnung (GFPO) muss der Rauchfang-
kehrer einmal innerhalb von drei Jahren die an Abgasanlagen ange-
schlossenen Feuerstätten einer Sichtprüfung hinsichtlich ihres ord-
nungsgemäßen Zustandes unterziehen. Dies gilt in gleicher Weise für
die Überprüfung der Lagerung von Heizöl und sonstigen Brennstoffen
sowie für die Überprüfung der Eignung des verwendeten Brennstoffes.
Feuerbeschau
Mit der Änderung der Kärntner Gefahren- und Feuerpolizeiordnung
werden sämtliche Gebäude in Risikogruppen eingeteilt, wobei die
Feuerbeschau je nach Risikogruppe erfolgt:
Objekte mit geringem brandschutztechnischem Risiko:
Wohngebäude mit nicht mehr als zwei selbstständigen
Wohnungen und sonstige bauliche Anlagen mit gleichartigem
brandschutztechnischem Risiko
Objekte mit mittlerem brandschutztechnischem Risiko:
bauliche Anlagen, die weder solche mit geringem noch solche
mit hohem brandschutztechnischem Risiko sind, wie
insbesondere land- und forstwirtschaftliche Betriebsgebäude
Objekte mit hohem brandschutztechnischem Risiko:
z.B. Betriebsanlagen, Geschäftsbauten, Öffentliche Gebäude,
Hochhäuser mit einem Fluchtniveau von mehr als 22 m
Die Feuerbeschau hat je nach brandschutztechnischem Risiko alle
fünf, neun oder fünfzehn Jahre zu erfolgen.
Bei baulichen Anlagen mit geringem sowie mit mittlerem brandschutz-
technischem Risiko hat der Eigentümer bzw. der Nutzungsberechtigte/
die Hausverwaltung einen Kostenbeitrag zu leisten.