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Was kostet der Rauchfangkehrer?

Sichtprüfung

Laut Gefahren- und Feuerpolizeiordnung (GFPO) muss der Rauchfang-

kehrer einmal innerhalb von drei Jahren die an Abgasanlagen ange-

schlossenen Feuerstätten einer Sichtprüfung hinsichtlich ihres ord-

nungsgemäßen Zustandes unterziehen. Dies gilt in gleicher Weise für

die Überprüfung der Lagerung von Heizöl und sonstigen Brennstoffen

sowie für die Überprüfung der Eignung des verwendeten Brennstoffes.

Feuerbeschau

Mit der Änderung der Kärntner Gefahren- und Feuerpolizeiordnung

werden sämtliche Gebäude in Risikogruppen eingeteilt, wobei die

Feuerbeschau je nach Risikogruppe erfolgt:

Objekte mit geringem brandschutztechnischem Risiko:

Wohngebäude mit nicht mehr als zwei selbstständigen

Wohnungen und sonstige bauliche Anlagen mit gleichartigem

brandschutztechnischem Risiko

Objekte mit mittlerem brandschutztechnischem Risiko:

bauliche Anlagen, die weder solche mit geringem noch solche

mit hohem brandschutztechnischem Risiko sind, wie

insbesondere land- und forstwirtschaftliche Betriebsgebäude

Objekte mit hohem brandschutztechnischem Risiko:

z.B. Betriebsanlagen, Geschäftsbauten, Öffentliche Gebäude,

Hochhäuser mit einem Fluchtniveau von mehr als 22 m

Die Feuerbeschau hat je nach brandschutztechnischem Risiko alle

fünf, neun oder fünfzehn Jahre zu erfolgen.

Bei baulichen Anlagen mit geringem sowie mit mittlerem brandschutz-

technischem Risiko hat der Eigentümer bzw. der Nutzungsberechtigte/

die Hausverwaltung einen Kostenbeitrag zu leisten.