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kaernten.arbeiterkammer.atAnzahl der Kehrungen
Die Häufigkeit der Kehrung hängt vom verwendeten Heizmaterial ab:
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Viermal jährlich
für Feuerungsanlagen, die mit festen Brennstoffen,
Heizöl schwer, mittel oder leicht, betrieben werden. Der Abstand
zwischen den Reinigungen muss mindestens acht Wochen betragen.
2
Zweimal jährlich
für Feuerungsanlagen, die mit Heizöl extra leicht
oder einem hochwertigeren Heizöl betrieben werden und für
Feuerungsanlagen, die mit Pellets aus naturbelassenen biogenen
Materialien, sofern die Feuerungsleistung eine Heizleistung von
30 kW nicht überschreitet, betrieben werden. Zwischen den Rei
nigungen müssen mindestens 16 Wochen liegen.
Die Reinigungen der Abgasanlagen der unter Punkt 1 und 2 genannten
Heizungen müssen von 15. September bis 31. Mai durchgeführt werden.
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Einmal jährlich,
wenn ausschließlich Gasfeuerungsanlagen
angeschlossen sind.
Sind an Abgasanlagen Feuerstätten angeschlossen, die auf verschie-
dene Brennstoffe umgestellt werden können, richtet sich die Zahl der
Reinigungen nach jenem Brennstoff, der mehr Reinigungen nach Abs. 1
erforderlich macht. Teilt jedoch der Gebäudeeigentümer (gegebenen-
falls die Hausverwaltung) oder der Nutzungsberechtigte dem Rauch-
fangkehrer schriftlich mit, welcher Brennstoff vorrangig verwendet wird,
richtet sich die Zahl der Reinigungen nach diesem Brennstoff.
Benützte besteigbare Abgasanlagen
Das sind Abgasanlagen mit einer lichten Querschnittsfläche von mehr
als 3000 cm
2
.
Sie müssen einschließlich der dazugehörigen Poterien und Rauchkanäle
gereinigt werden:
alle drei Monate bei durchgehender Verwendung
alle sechs Monate bei acht- bis zwölfstündiger Verwendung pro Tag
einmal jährlich in den übrigen Fällen