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kaernten.arbeiterkammer.at

Anzahl der Kehrungen

Die Häufigkeit der Kehrung hängt vom verwendeten Heizmaterial ab:

1

Viermal jährlich

für Feuerungsanlagen, die mit festen Brennstoffen,

Heizöl schwer, mittel oder leicht, betrieben werden. Der Abstand

zwischen den Reinigungen muss mindestens acht Wochen betragen.

2

Zweimal jährlich

für Feuerungsanlagen, die mit Heizöl extra leicht

oder einem hochwertigeren Heizöl betrieben werden und für

Feuerungsanlagen, die mit Pellets aus naturbelassenen biogenen

Materialien, sofern die Feuerungsleistung eine Heizleistung von

30 kW nicht überschreitet, betrieben werden. Zwischen den Rei­

nigungen müssen mindestens 16 Wochen liegen.

Die Reinigungen der Abgasanlagen der unter Punkt 1 und 2 genannten

Heizungen müssen von 15. September bis 31. Mai durchgeführt werden.

3

Einmal jährlich,

wenn ausschließlich Gasfeuerungsanlagen

angeschlossen sind.

Sind an Abgasanlagen Feuerstätten angeschlossen, die auf verschie-

dene Brennstoffe umgestellt werden können, richtet sich die Zahl der

Reinigungen nach jenem Brennstoff, der mehr Reinigungen nach Abs. 1

erforderlich macht. Teilt jedoch der Gebäudeeigentümer (gegebenen-

falls die Hausverwaltung) oder der Nutzungsberechtigte dem Rauch-

fangkehrer schriftlich mit, welcher Brennstoff vorrangig verwendet wird,

richtet sich die Zahl der Reinigungen nach diesem Brennstoff.

Benützte besteigbare Abgasanlagen

Das sind Abgasanlagen mit einer lichten Querschnittsfläche von mehr

als 3000 cm

2

.

Sie müssen einschließlich der dazugehörigen Poterien und Rauchkanäle

gereinigt werden:

alle drei Monate bei durchgehender Verwendung

alle sechs Monate bei acht- bis zwölfstündiger Verwendung pro Tag

einmal jährlich in den übrigen Fällen