Sowohl getrennt nach den in Abschnitt 4.1 definierten drei Alters-
gruppen als auch getrennt nach niedrigem und hohem formalen
Bildungsniveau der Befragten fällt ebenfalls die hohe Zufriedenheit
auf. Auf Basis einer einfaktoriellen Varianzanalyse nach Kruskal-
Wallis beim Alter (z = 0,828; p = 0,661; n = 188) sowie eines Rang-
summentests hinsichtlich Bildung (z = –0,233; p = 0,816; n = 188)
konnten keine statistisch signifikanten Differenzen identifiziert wer-
den und die Zufriedenheit fällt demnach – wie bereits den weiteren
Teilaspekten der beruflichen Zufriedenheit zu entnehmen – unab-
hängig vom Alter und den erworbenen formalen Qualifikationen aus.
Die Differenzierung der Zufriedenheit nach Art der Haupttätigkeit
zeigt wie in Abbildung 41 ersichtlich, dass für alle unselbstständigen
Beschäftigen die Mitspracherechte eine relevante Rolle spielen,
während für 13,8 % der Selbstständigen dieser Teilaspekt der beruf-
lichen Zufriedenheit als nicht relevant erachtet wird.
44
Auf Basis
eines Rangsummentests nach Mann-Whitney-U konnte – ein schwa-
cher – statistisch signifikanter Unterschied zwischen den beiden
Fokusgruppen der vorliegenden Untersuchung festgestellt werden
(z = 1,615; p = 0,100; n = 100).
Abbildung 41: Zufriedenheit mit den Mitsprachrechten nach Art der
Haupttätigkeit
(in %; n = 104)
Quelle: eigene Berechnungen und Darstellung
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Politische Bildung
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44)
Auch hier wurden für die statistischen Analysen die 13,8 % der Selbstständigen, die anga-
ben, dass der Teilaspekt „Mitsprachrechte“ keinen relevanten darstellt, ausgeklammert.