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www.arbeiterkammer.atMehr Informationen zur Korridorpension finden Sie im Kapitel 3.
Pensionsstichtage gibt es für:
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Normale Alterspension
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Vorzeitige Alterspension auf Grund von langer Versicherungsdauer
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Korridorpension
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Sonderruhegeld nach dem Nachtschwerarbeitsgesetz
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Ruhegenuss aus einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis
Beachten Sie bitte, dass auch hier die maximale Dauer von 5 Jahren gilt.
Regelungen, die für beide Modelle gelten
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Vereinbarung mit der Arbeitgeberseite
Wollen Sie in Altersteilzeit gehen, müssen Sie eine entsprechende
Vereinbarung mit Ihrer Arbeitgeberin bzw. Ihrem Arbeitgeber treffen.
Sie können diese aber nicht erzwingen. Die wichtigsten Informati-
onen zur Vereinbarung finden Sie nachstehend unter „Altersteilzeit
muss vereinbart werden“.
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Rahmenfrist
Bei beiden Modellen gilt eine sogenannte Rahmenfrist. Das heißt,
zu Beginn der Teilzeitvereinbarung müssen Sie innerhalb der letzten
25 Jahre vor der Altersteilzeit mindestens 780 Wochen – also 15
Jahre – arbeitslosenversicherungspflichtig gearbeitet haben. Prä-
senz- bzw. Zivildienst, Wochengeldbezug oder bestimmte ausländi-
sche Versicherungszeiten werden Ihnen angerechnet. Die Rahmen-
frist verlängert sich um arbeitslosenversicherungsfreie Zeiten der
Kinderbetreuung bis zum 15. Lebensjahr des jeweiligen Kindes.
Zoe Zuhause betreut ihr Kind und ist dabei nicht arbeitslo-
senversichert. Die ersten 15 Jahre werden ihr deshalb – wenn
sie innerhalb der Rahmenfrist liegen – auf diese angerechnet.
Das heißt, Zoe hat nicht 25, sondern 40 Jahre Zeit, um die
Mindestanforderung von 780 Wochen zu erfüllen.
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Arbeitszeitreduktion
Die Arbeitszeit darf während der Altersteilzeit insgesamt nur 40 bis
60 Prozent der Normalarbeitszeit betragen.
Wann ist Altersteilzeit möglich?