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www.arbeiterkammer.atNeben der Festlegung von Beginn und Dauer regelt die Altersteilzeit-
vereinbarung eine Reihe weiterer Details:
Kontinuierliche oder geblockte Altersteilzeit
In der Altersteilzeitvereinbarung müssen Sie und Ihre Arbeitgeberin
bzw. Ihr Arbeitgeber festlegen, ob Sie die kontinuierliche oder die ge-
blockte Altersteilzeit in Anspruch nehmen.
Sozialversicherung und Abfertigung
Die Arbeitgeberseite muss sich verpflichten, Ihre Kranken-, Unfall-,
Pensions- und Arbeitslosenversicherung zu bezahlen. Und zwar auf
Basis Ihres Einkommens, das Sie vor der Herabsetzung der Normalar-
beitszeit bezogen haben. Gleiches gilt für die Berechnung einer allfälli-
gen Abfertigung – siehe dazu auch Kapitel 2 „Vor- und Nachteile für die
Arbeitnehmerseite“.
50 Prozent Lohnausgleich
Während Ihrer Altersteilzeit bekommen Sie das Entgelt für Ihre geleis-
tete Arbeit plus einen Lohnausgleich. Beides erhalten Sie von Ihrer
Arbeitgeberin bzw. Ihrem Arbeitgeber.
Der Lohnausgleich muss mindestens 50 Prozent des Verlustes betra-
gen, den Sie durch die Altersteilzeit in Kauf nehmen. Als Bemessungs-
grundlage dient das durchschnittliche Entgelt der letzten 12 Monate.
Oder der Durchschnitt der letzten 3 Monate, wenn das Dienstverhältnis
nicht länger als 3 Monate gedauert hat.
Zum Entgelt zählen:
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Der „normale“ Lohn
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Sachbezüge
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Überstundenentgelte inklusive Zuschlägen
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Überstundenpauschalen
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Provisionen und Leistungsentgelte
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Zulagen
Kein Entgelt sind beitragsfreie Aufwandsentschädigungen wie Kilometer
geld, Diäten etc.
Wann ist Altersteilzeit möglich?