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Neben der Festlegung von Beginn und Dauer regelt die Altersteilzeit-

vereinbarung eine Reihe weiterer Details:

Kontinuierliche oder geblockte Altersteilzeit

In der Altersteilzeitvereinbarung müssen Sie und Ihre Arbeitgeberin

bzw. Ihr Arbeitgeber festlegen, ob Sie die kontinuierliche oder die ge-

blockte Altersteilzeit in Anspruch nehmen.

Sozialversicherung und Abfertigung

Die Arbeitgeberseite muss sich verpflichten, Ihre Kranken-, Unfall-,

Pensions- und Arbeitslosenversicherung zu bezahlen. Und zwar auf

Basis Ihres Einkommens, das Sie vor der Herabsetzung der Normalar-

beitszeit bezogen haben. Gleiches gilt für die Berechnung einer allfälli-

gen Abfertigung – siehe dazu auch Kapitel 2 „Vor- und Nachteile für die

Arbeitnehmerseite“.

50 Prozent Lohnausgleich

Während Ihrer Altersteilzeit bekommen Sie das Entgelt für Ihre geleis-

tete Arbeit plus einen Lohnausgleich. Beides erhalten Sie von Ihrer

Arbeitgeberin bzw. Ihrem Arbeitgeber.

Der Lohnausgleich muss mindestens 50 Prozent des Verlustes betra-

gen, den Sie durch die Altersteilzeit in Kauf nehmen. Als Bemessungs-

grundlage dient das durchschnittliche Entgelt der letzten 12 Monate.

Oder der Durchschnitt der letzten 3 Monate, wenn das Dienstverhältnis

nicht länger als 3 Monate gedauert hat.

Zum Entgelt zählen:

■■

Der „normale“ Lohn

■■

Sachbezüge

■■

Überstundenentgelte inklusive Zuschlägen

■■

Überstundenpauschalen

■■

Provisionen und Leistungsentgelte

■■

Zulagen

Kein Entgelt sind beitragsfreie Aufwandsentschädigungen wie Kilometer­

geld, Diäten etc.

Wann ist Altersteilzeit möglich?