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AK

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Mindestbeschäftigung im letzten Jahr vor der Altersteilzeit

In den letzten 12 Monaten vor Beginn der Altersteilzeit müssen Sie

mindestens 60 Prozent der Normalarbeitszeit arbeiten. Das sind bei

40 Stunden mindestens 24 Wochenstunden. Somit erfüllen auch

Teilzeitbeschäftigte mit entsprechender Wochenstundenanzahl die

Voraussetzungen für die Altersteilzeit.

Arbeiten Sie im letzten Jahr vor Beginn der Altersteilzeit nur

ein Monat weniger als diese 60 Prozent, beginnt der Jahres-

zeitraum erneut zu laufen.

Ausnahmen bei

Wiedereingliederungsteilzeit

und

Kurzarbeit:

Bei der Wiedereingliederungsteilzeit sollen Arbeitnehmerinnen bzw.

Arbeitnehmer nach längerem Krankenstand schrittweise an das

frühere Beschäftigungsausmaß herangeführt werden. Die Kurzarbeit

trägt dazu bei, Beschäftigungsverhältnisse aufrecht zu erhalten und

Unternehmen zu entlasten.

Klara Kurzarbeit hat in den letzten 5 Jahren im Ausmaß von

30 Wochenstunden in Teilzeit gearbeitet. 6 Monate vor der

Altersteilzeit war sie jedoch in Kurzarbeit mit nur 15 Wochen-

stunden. Trotzdem erfüllt sie die Voraussetzung für die Alters-

teilzeit. Denn die 6 Monate Kurzarbeit werden nicht mit den

15 Wochenstunden gerechnet, sondern mit den 30 Wochen-

stunden vor der Kurzarbeit.

Altersteilzeit muss vereinbart werden

Für die Altersteilzeit brauchen Sie eine schriftliche Vereinbarung mit der

Arbeitgeberseite. Sie haben keinen Rechtsanspruch, mit dem Sie die

Altersteilzeit gegen den Willen Ihrer Arbeitgeberin bzw. Ihres Arbeitge-

bers durchsetzen können.

Einen Rechtsanspruch hat hingegen die Arbeitgeberseite

gegenüber dem AMS auf Gewährung des Altersteilzeitgeldes

bei Erfüllung aller Voraussetzungen.