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www.arbeiterkammer.at

Für die Altersteilzeit gibt es 2 Modelle

Die geförderte Altersteilzeit gibt Ihnen die Möglichkeit, Ihre Arbeitszeit

um 40 bis 60 Prozent zu reduzieren und gleitend in die Pension zu

wechseln. Dabei verlieren Sie weder Pensionsbezüge noch Ansprüche

aus der Kranken- und der Arbeitslosenversicherung. Sie haben die

Wahl zwischen 2 Altersteilzeit-Modellen:

1

Die kontinuierliche Altersteilzeit

2

Die geblockte Altersteilzeit

Der augenfälligste Unterschied zwischen beiden Modellen liegt in der

Aufteilung der Arbeitszeit:

■■

Im kontinuierlichen Modell arbeiten Sie während der gesamten

Dauer von maximal 5 Jahren in Teilzeit

■■

Bei der geblockten Variante sind Sie üblicherweise im ersten Ab-

schnitt voll beschäftigt und im 2. Teil (Freizeitphase) vom Dienst

freigestellt. Allerdings sind hier auch andere Arbeitszeitaufteilungen

möglich. Sie können die Freizeitphase auch in mehreren Stücken

konsumieren

Ob ein Altersteilzeitmodell kontinuierlich oder geblockt ist, hat also mit

der Art und Weise zu tun, wie die Arbeitszeit aufgeteilt wird.

Verschiedene Arten der Arbeitszeit-Reduktion

Als kontinuierlich gilt eine Altersteilzeitvereinbarung,

wenn die

Arbeitszeitschwankungen innerhalb eines Durchrechnungszeitraumes

von maximal einem Jahr ausgeglichen werden. Oder, wenn die Ab-

weichungen während der Altersteilzeit nicht mehr als 20 Prozent der

Normalarbeitszeit ausmachen.

Wann ist Altersteilzeit möglich?

Modelle

Kontinuierliche ATZ

Teilzeit

Geblockte ATZ

Normalarbeitszeit

Freizeit