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AK-RechtsexpertinMichaela Eigner-Pichler
AK/Helge Bauer
Broschüren für Familien
Die Arbeiterkammer bietet
Eltern kostenlose Broschü-
ren rund ums Thema Fami-
lie an. Ob eine umfassende
Broschüre zu „Elternkarenz
und Kinderbetreuungsgeld“,
„Familienzuwachs – Ansprü-
che aus der Pensions- und
Arbeitslosenversicherung“
oder die „Geburt eines Kin-
des – die wichtigsten Behördenwege“:
die Broschüren können Sie online auf
kaernten.arbeiterkammer.at/broschu-eren durchblättern oder telefonisch
bestellen.
MINI-tipp
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Bestelltelefon 050 477-2823
PROFI-tipp
Wie lange möchten Sie zu Hause blei-
ben, um Ihren Nachwuchs zu betreu-
en? Teilen Sie die Betreuungszeit mit
dem Partner, oder bleiben Sie beim
Baby alleine zu Hause? Welche Va-
riante des Kinderbetreuungsgeldes
(KBG) passt zu Ihrer Lebenssituation?
Eltern sollten sich gut überlegen, wel-
ches Modell am besten zu ihnen passt.
Der neue Online-Rechner des Bun-
desministeriums für Familien und
Jugend bietet Ihnen die Möglichkeit,
zahlreiche unterschiedliche Optionen
durchzurechnen. Der neue Kinder-
betreuungsgeld-Online-Rechner für
Geburten ab 1. März 2017 besteht aus
fünf einzelnen Rechnern, die Sie bei
der Berechnung rund um das Kinder-
betreuungsgeld unterstützen sollen.
Mehr auf
www.bmfj.gv.atJetzt neu: Online-Rechner
zumKinderbetreuungsgeld
Fotolia/yuryimaging
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DIEWICHTIGSTEN
BEHÖRDENWEGE
GEBURT
EINES KINDES
GERECHTIGKEITMUSS SEIN
kaernten.arbeiterkammer.at/broschuerendererziehungszeiten parallel zur Ihrer
Pflichtversicherung weiter. Die Gutschrift
auf Ihrem Pensionskonto steigt. Die ak-
tuelle Höhe Ihres Pensionskontostandes
können Sie übrigens jederzeit einsehen!
Arbeiterkammer lädt zum Elternfrühstück
Ab März treten das neue Kinderbetreuungsgeld-Konto sowie der Familienzeit-
bonus in Kraft. In Kooperation mit der Kärntner Gebietskrankenkasse lädt die
AK Kärnten werdende Eltern zu einem Elternfrühstück ein, um über die Neue-
rungen zu informieren. Die Termine in den Bezirken:
3. März, 5. Mai, 7. Juli, 1. September, 3. November:
AK Klagenfurt, Bahnhofplatz 3
7. April, 2. Juni, 28. Juli, 6. Oktober, 1. Dezember:
AK Villach, Kaiser-Josef-Platz 1
21. April, 21. Juli, 20. Oktober:
AK Wolfsberg, AmWeiher 7/2
23. Juni, 22. September, 24. November:
AK Spittal, Lutherstraße 4
Beginn jeweils um 9 Uhr,
Teilnahme ausschließlich mit Anmeldung unter:
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arbeitsrecht@akktn.at050 477-2203
Leistungen Arbeitslosenversicherung
Wenn Sie Arbeitslosengeld zum ers-
ten Mal in Anspruch nehmen, müssen Sie
innerhalb der letzten zwei Jahre zumindest
52 Wochen einer versicherungspflichtigen
Beschäftigung nachgegangen sein, also
über der Geringfügigkeitsgrenze (2017:
425,70 Euro). Wenn Sie das Arbeitslosen-
geld nicht zum ersten Mal in Anspruch
nehmen, müssen Sie innerhalb des letzten
Jahres 28 Wochen versicherungspflichtig
gearbeitet haben.
Als Elternteil sind Sie wäh-
rend der Karenzzeit gegen
Kündigung und Ent-
lassung
abgesichert.
Anspruch auf Karenz
haben Sie als Mutter
bis zum Ablauf des zwei-
ten Lebensjahres Ihres Kindes.
Im Normalfall endet der Kündigungs-
schutz während einer Karenz vier Wo-
chen nach dem zweiten Geburtstag Ihres
Kindes. Zu diesem Zeitpunkt darf Ihr Ar-
beitgeber das Arbeitsverhältnis beenden.
Haben Sie sich für eine Variante des Kin-
derbetreuungsgeldes entschieden, können
Sie zusätzlich das Arbeitslosengeld oder
die Notstandshilfe beziehen (nicht mög-
lich beim einkommensabhängigen Kin-
dergeld). Weitere Details finden Sie in der
AK-Broschüre „Familienzuwachs“.
Die Sozialversicherung
ist einewichtige Säule
des Sozialstaates und
bietet Schutz vor den
Risiken der Krankheit,
des Alters und eines
Arbeitsunfalls.
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