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tipp 01/17

k aernten.arbeiterk

ammer.at

Aktuell

Schwerpunkt

Arbeit & Recht

Konsument

Bildung

BERUF & FAMILIE

Steuer & Geld Menschen & Meinungen

AK-RechtsexpertinMichaela Eigner-Pichler

AK/Helge Bauer

Broschüren für Familien

Die Arbeiterkammer bietet

Eltern kostenlose Broschü-

ren rund ums Thema Fami-

lie an. Ob eine umfassende

Broschüre zu „Elternkarenz

und Kinderbetreuungsgeld“,

„Familienzuwachs – Ansprü-

che aus der Pensions- und

Arbeitslosenversicherung“

oder die „Geburt eines Kin-

des – die wichtigsten Behördenwege“:

die Broschüren können Sie online auf

kaernten.arbeiterkammer.at/broschu-

eren durchblättern oder telefonisch

bestellen.

MINI-tipp

f

i

Bestelltelefon 050 477-2823

PROFI-tipp

Wie lange möchten Sie zu Hause blei-

ben, um Ihren Nachwuchs zu betreu-

en? Teilen Sie die Betreuungszeit mit

dem Partner, oder bleiben Sie beim

Baby alleine zu Hause? Welche Va-

riante des Kinderbetreuungsgeldes

(KBG) passt zu Ihrer Lebenssituation?

Eltern sollten sich gut überlegen, wel-

ches Modell am besten zu ihnen passt.

Der neue Online-Rechner des Bun-

desministeriums für Familien und

Jugend bietet Ihnen die Möglichkeit,

zahlreiche unterschiedliche Optionen

durchzurechnen. Der neue Kinder-

betreuungsgeld-Online-Rechner für

Geburten ab 1. März 2017 besteht aus

fünf einzelnen Rechnern, die Sie bei

der Berechnung rund um das Kinder-

betreuungsgeld unterstützen sollen.

Mehr auf

www.bmfj.gv.at

Jetzt neu: Online-Rechner

zumKinderbetreuungsgeld

Fotolia/yuryimaging

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i

DIEWICHTIGSTEN

BEHÖRDENWEGE

GEBURT

EINES KINDES

GERECHTIGKEITMUSS SEIN

kaernten.arbeiterkammer.at/broschueren

dererziehungszeiten parallel zur Ihrer

Pflichtversicherung weiter. Die Gutschrift

auf Ihrem Pensionskonto steigt. Die ak-

tuelle Höhe Ihres Pensionskontostandes

können Sie übrigens jederzeit einsehen!

Arbeiterkammer lädt zum Elternfrühstück

Ab März treten das neue Kinderbetreuungsgeld-Konto sowie der Familienzeit-

bonus in Kraft. In Kooperation mit der Kärntner Gebietskrankenkasse lädt die

AK Kärnten werdende Eltern zu einem Elternfrühstück ein, um über die Neue-

rungen zu informieren. Die Termine in den Bezirken:

3. März, 5. Mai, 7. Juli, 1. September, 3. November:

AK Klagenfurt, Bahnhofplatz 3

7. April, 2. Juni, 28. Juli, 6. Oktober, 1. Dezember:

AK Villach, Kaiser-Josef-Platz 1

21. April, 21. Juli, 20. Oktober:

AK Wolfsberg, AmWeiher 7/2

23. Juni, 22. September, 24. November:

AK Spittal, Lutherstraße 4

Beginn jeweils um 9 Uhr,

Teilnahme ausschließlich mit Anmeldung unter:

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arbeitsrecht@akktn.at

050 477-2203

Leistungen Arbeitslosenversicherung

Wenn Sie Arbeitslosengeld zum ers-

ten Mal in Anspruch nehmen, müssen Sie

innerhalb der letzten zwei Jahre zumindest

52 Wochen einer versicherungspflichtigen

Beschäftigung nachgegangen sein, also

über der Geringfügigkeitsgrenze (2017:

425,70 Euro). Wenn Sie das Arbeitslosen-

geld nicht zum ersten Mal in Anspruch

nehmen, müssen Sie innerhalb des letzten

Jahres 28 Wochen versicherungspflichtig

gearbeitet haben.

Als Elternteil sind Sie wäh-

rend der Karenzzeit gegen

Kündigung und Ent-

lassung

abgesichert.

Anspruch auf Karenz

haben Sie als Mutter

bis zum Ablauf des zwei-

ten Lebensjahres Ihres Kindes.

Im Normalfall endet der Kündigungs-

schutz während einer Karenz vier Wo-

chen nach dem zweiten Geburtstag Ihres

Kindes. Zu diesem Zeitpunkt darf Ihr Ar-

beitgeber das Arbeitsverhältnis beenden.

Haben Sie sich für eine Variante des Kin-

derbetreuungsgeldes entschieden, können

Sie zusätzlich das Arbeitslosengeld oder

die Notstandshilfe beziehen (nicht mög-

lich beim einkommensabhängigen Kin-

dergeld). Weitere Details finden Sie in der

AK-Broschüre „Familienzuwachs“.

Die Sozialversicherung

ist einewichtige Säule

des Sozialstaates und

bietet Schutz vor den

Risiken der Krankheit,

des Alters und eines

Arbeitsunfalls.

Fotolia/Coloures-pic