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Sozialversicherung: Schutz und
Leistungen für Eltern imDetail!
Die Sozialversicherung bietet im Rahmen der Kranken-, Pensions- und Arbeitslosenversicherung umfassen-
de Leistungen für Eltern! Egal, ob es um Mitversicherung, Pensionsanrechnung oder Kündigung geht.
Vor und nach der Geburt eines Kindes
gelten für Eltern in der Sozialversicherung
folgende Regelungen:
Leistungen der Krankenversicherung
Als werdende Mutter dürfen Sie
ab der achten Woche vor dem voraus-
sichtlichen Geburtstermin nicht mehr
beschäftigt werden. Sie befinden sich im
Mutterschutz, der bis acht Wochen (in
Ausnahmen bis zu zwölf Wochen) nach
der Geburt dauert. Bereits ab dem Beginn
des Mutterschutzes bekommen Sie von der
Krankenversicherung das Wochengeld.
Es ersetzt Ihr Einkommen und wird von
der Krankenversicherung monatlich im
Nachhinein ausbezahlt.
Das Wochengeld ist ein Einkommens-
ersatz für unselbstständig erwerbstätige
Frauen, geringfügig Beschäftigte und freie
Dienstnehmerinnen mit Selbstversiche-
rung sowie voll versicherte freie Dienst-
nehmerinnen. Kein Wochengeld bekom-
men zum Beispiel Studentinnen ohne
Erwerbstätigkeit. Im Anschluss an das
Wochengeld erhalten Sie das Kinderbe-
treuungsgeld. Während Sie das Kinderbe-
treuungsgeld beziehen, sind Sie gesetzlich
krankenversichert. Auch dann, wenn Sie
vorher nicht erwerbstätig waren.
Beachten Sie, dass die gesetzliche Kran-
kenversicherung mit dem Auslaufen des
Kinderbetreuungsgeldes endet. Wollen Sie
länger in Karenz bleiben, empfehlen wir
Ihnen eine Mitversicherung bei Angehö-
rigen. Dann haben Sie Anspruch auf alle
Sachleistungen: Arztbesuche, Kranken-
hausaufenthalte und Medikamente.
Leistungen der Pensionsversicherung
Die gesetzliche Pensionsversicherung
anerkennt die Kindererziehungszeit. Sie
wird als Beitragszeit in Ihrem Pensions-
konto eingetragen.
Für jedes Kind wird Ihrem Pensionskon-
to 48 Monate lang die Beitragszulage
f
i
Haben Sie Fragen zu IhremRecht imBerufsle-
ben? Besuchen Sie die Fachmesse der AK.
Im Beratungsalltag der AK stellt sich im-
mer wieder heraus, dass Frauen über ihre
grundlegenden Rechte nicht bzw. nicht
ausreichend informiert sind und dadurch
erhebliche persönliche und wirtschaftli-
che Nachteile erleiden. Frauen haben auf-
grund ihrer zahlreichen Betreuungsver-
pflichtungen oft auch nicht die Zeit, sich
bei diversen Institutionen über ihre Rechte
zu informieren. Daher bietet die AK Kärn-
ten auch heuer wieder an einem Tag und
an einem Ort konzentriert eine Messe,
auf der sich Frauen über ihre Rechte im
Berufsleben informieren können. Die AK
11. Mai: "FrauenFragen"
Zum 4. Mal findet heuer die AK-Fachmesse für Frauen und Arbeit -
„
FrauenFragen
“
statt. Viele Organisationen beraten vor Ort.
lädt dazu am 11. Mai auch Organisatio-
nen wie ÖGB, AMS, GKK, PVA, AMI,
Regionalanwaltschaft für Gleichbe-
handlung oder Frauenberatungsstellen
ein, um Frauen umfassend zu beraten.
Kinderbetreuung und
„
Frauencafé
“
Ein „Frauencafé“ sowie kostenlose Kin-
derbetreuung runden das Angebot ab.
Termin: Donnerstag, 11. Mai, 9-16 Uhr
Ort: AK Klagenfurt, Bahnhofplatz 3
hinzugerechnet. Bei Mehr-
lingsgeburten sind es 60
Monate. Bekommen
Sie vor dem Ablauf
dieser Zeit ein
weiteres
Kind,
beginnt mit seiner
Geburt ein neuer An-
rechnungszeitraum. Wenn
Sie vor dem Ablauf des
Anrechnungszeitrau-
mes von vier bzw.
fünf Jahren wieder
in das Berufsle-
ben einsteigen
m ö c h t e n ,
dann lau-
fen die
Kin-
kaernten.arbeiterkammer.at/veranstaltungen