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Sozialversicherung: Schutz und

Leistungen für Eltern imDetail!

Die Sozialversicherung bietet im Rahmen der Kranken-, Pensions- und Arbeitslosenversicherung umfassen-

de Leistungen für Eltern! Egal, ob es um Mitversicherung, Pensionsanrechnung oder Kündigung geht.

Vor und nach der Geburt eines Kindes

gelten für Eltern in der Sozialversicherung

folgende Regelungen:

Leistungen der Krankenversicherung

Als werdende Mutter dürfen Sie

ab der achten Woche vor dem voraus-

sichtlichen Geburtstermin nicht mehr

beschäftigt werden. Sie befinden sich im

Mutterschutz, der bis acht Wochen (in

Ausnahmen bis zu zwölf Wochen) nach

der Geburt dauert. Bereits ab dem Beginn

des Mutterschutzes bekommen Sie von der

Krankenversicherung das Wochengeld.

Es ersetzt Ihr Einkommen und wird von

der Krankenversicherung monatlich im

Nachhinein ausbezahlt.

Das Wochengeld ist ein Einkommens-

ersatz für unselbstständig erwerbstätige

Frauen, geringfügig Beschäftigte und freie

Dienstnehmerinnen mit Selbstversiche-

rung sowie voll versicherte freie Dienst-

nehmerinnen. Kein Wochengeld bekom-

men zum Beispiel Studentinnen ohne

Erwerbstätigkeit. Im Anschluss an das

Wochengeld erhalten Sie das Kinderbe-

treuungsgeld. Während Sie das Kinderbe-

treuungsgeld beziehen, sind Sie gesetzlich

krankenversichert. Auch dann, wenn Sie

vorher nicht erwerbstätig waren.

Beachten Sie, dass die gesetzliche Kran-

kenversicherung mit dem Auslaufen des

Kinderbetreuungsgeldes endet. Wollen Sie

länger in Karenz bleiben, empfehlen wir

Ihnen eine Mitversicherung bei Angehö-

rigen. Dann haben Sie Anspruch auf alle

Sachleistungen: Arztbesuche, Kranken-

hausaufenthalte und Medikamente.

Leistungen der Pensionsversicherung

Die gesetzliche Pensionsversicherung

anerkennt die Kindererziehungszeit. Sie

wird als Beitragszeit in Ihrem Pensions-

konto eingetragen.

Für jedes Kind wird Ihrem Pensionskon-

to 48 Monate lang die Beitragszulage

f

i

Haben Sie Fragen zu IhremRecht imBerufsle-

ben? Besuchen Sie die Fachmesse der AK.

Im Beratungsalltag der AK stellt sich im-

mer wieder heraus, dass Frauen über ihre

grundlegenden Rechte nicht bzw. nicht

ausreichend informiert sind und dadurch

erhebliche persönliche und wirtschaftli-

che Nachteile erleiden. Frauen haben auf-

grund ihrer zahlreichen Betreuungsver-

pflichtungen oft auch nicht die Zeit, sich

bei diversen Institutionen über ihre Rechte

zu informieren. Daher bietet die AK Kärn-

ten auch heuer wieder an einem Tag und

an einem Ort konzentriert eine Messe,

auf der sich Frauen über ihre Rechte im

Berufsleben informieren können. Die AK

11. Mai: "FrauenFragen"

Zum 4. Mal findet heuer die AK-Fachmesse für Frauen und Arbeit -

FrauenFragen

statt. Viele Organisationen beraten vor Ort.

lädt dazu am 11. Mai auch Organisatio-

nen wie ÖGB, AMS, GKK, PVA, AMI,

Regionalanwaltschaft für Gleichbe-

handlung oder Frauenberatungsstellen

ein, um Frauen umfassend zu beraten.

Kinderbetreuung und

Frauencafé

Ein „Frauencafé“ sowie kostenlose Kin-

derbetreuung runden das Angebot ab.

Termin: Donnerstag, 11. Mai, 9-16 Uhr

Ort: AK Klagenfurt, Bahnhofplatz 3

hinzugerechnet. Bei Mehr-

lingsgeburten sind es 60

Monate. Bekommen

Sie vor dem Ablauf

dieser Zeit ein

weiteres

Kind,

beginnt mit seiner

Geburt ein neuer An-

rechnungszeitraum. Wenn

Sie vor dem Ablauf des

Anrechnungszeitrau-

mes von vier bzw.

fünf Jahren wieder

in das Berufsle-

ben einsteigen

m ö c h t e n ,

dann lau-

fen die

Kin-

kaernten.arbeiterkammer.at/veranstaltungen