eifrigsten Nutzer von Investor-Staat-Klagen sind
Konzerne aus der EU, Kanada und den USA.
Im geplanten Abkommen zwischen der EU und
Kanada ist ein reformiertes Schiedsgericht vor-
gesehen, das Investitionsgerichtssystem
(In-
vestment Court System, ICS). Mit CETA sollen
ausländischen InvestorInnen mehr Rechte zuge-
sprochen werden als irgendeiner anderen Gruppe
der Gesellschaft.
Nur ausländische Investor
Innen
können Klage gegen Regulierungen im In-
teresse des Gemeinwohls, die ihre Investitionen
beeinträchtigen, einreichen. Inländische Investo-
rInnen sind dann im Vergleich diskriminiert, da sie
nur im Rahmen der nationalen Gesetze nationale
Gerichte anrufen können. Ausländische Investo-
rInnen können sich hingegen zwischen den nati-
onalen Gerichten in Kanada bzw. den EU-Staaten
und dem neuen kanadisch-europäischen Schied-
stribunal entscheiden und das für sie günstigere
wählen.
Es gibt keinen Grund, diese
Sonderrechte
in
CETA zu verankern und die Interessen von In-
vestorInnen über das Allgemeinwohl der Bevölke-
rung zu stellen! Während weitgehende InvestorIn-
nenrechte verankert werden, fehlt es an Pflichten:
Fehlverhalten von Unternehmen kann nicht zur
Anzeige gebracht werden. Vielmehr eröffnet die
Entscheidung, dieses mächtige Instrument in
CETA aufzunehmen, den ausländischen Investo-
rInnen die Möglichkeit, gegen demokratisch ver-
abschiedete Regelungen vorzugehen. So könnten
unter Umständen Formen der Mitbestimmung,
wie das Mitspracherecht von ArbeitnehmerInnen
in Aufsichtsräten von Aktiengesellschaften, als
indirekte Enteignung angegriffen werden, weil
Unternehmensentscheidungen blockiert werden
können.
Für Staaten entstehen so unkalkulierbare Risi-
ken. Maßnahmen im Allgemeininteresse drohen
aus Angst vor Klagen einzelner Unternehmen zu
unterbleiben. Die priviligierte „Paralleljustiz“ für
Unternehmen bedeutet einen
Verlust an staatli-
cher Souveränität.
Ohnehin mächtige Konzerne
bekommen weitere Mittel zur Durchsetzung ihrer
Interessen in die Hand.
Es gibt in
Europa und
den USA
hochentwickel-
te öffentliche
Rechtssys-
teme. Eine
„privilegierte
Paralleljustiz“
für Unterneh-
men ist nicht
notwendig!
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AK
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