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eifrigsten Nutzer von Investor-Staat-Klagen sind

Konzerne aus der EU, Kanada und den USA.

Im geplanten Abkommen zwischen der EU und

Kanada ist ein reformiertes Schiedsgericht vor-

gesehen, das Investitionsgerichtssystem

(In-

vestment Court System, ICS). Mit CETA sollen

ausländischen InvestorInnen mehr Rechte zuge-

sprochen werden als irgendeiner anderen Gruppe

der Gesellschaft.

Nur ausländische Investor­

Innen

können Klage gegen Regulierungen im In-

teresse des Gemeinwohls, die ihre Investitionen

beeinträchtigen, einreichen. Inländische Investo-

rInnen sind dann im Vergleich diskriminiert, da sie

nur im Rahmen der nationalen Gesetze nationale

Gerichte anrufen können. Ausländische Investo-

rInnen können sich hingegen zwischen den nati-

onalen Gerichten in Kanada bzw. den EU-Staaten

und dem neuen kanadisch-europäischen Schied-

stribunal entscheiden und das für sie günstigere

wählen.

Es gibt keinen Grund, diese

Sonderrechte

in

CETA zu verankern und die Interessen von In-

vestorInnen über das Allgemeinwohl der Bevölke-

rung zu stellen! Während weitgehende InvestorIn-

nenrechte verankert werden, fehlt es an Pflichten:

Fehlverhalten von Unternehmen kann nicht zur

Anzeige gebracht werden. Vielmehr eröffnet die

Entscheidung, dieses mächtige Instrument in

CETA aufzunehmen, den ausländischen Investo-

rInnen die Möglichkeit, gegen demokratisch ver-

abschiedete Regelungen vorzugehen. So könnten

unter Umständen Formen der Mitbestimmung,

wie das Mitspracherecht von ArbeitnehmerInnen

in Aufsichtsräten von Aktiengesellschaften, als

indirekte Enteignung angegriffen werden, weil

Unternehmensentscheidungen blockiert werden

können.

Für Staaten entstehen so unkalkulierbare Risi-

ken. Maßnahmen im Allgemeininteresse drohen

aus Angst vor Klagen einzelner Unternehmen zu

unterbleiben. Die priviligierte „Paralleljustiz“ für

Unternehmen bedeutet einen

Verlust an staatli-

cher Souveränität.

Ohnehin mächtige Konzerne

bekommen weitere Mittel zur Durchsetzung ihrer

Interessen in die Hand.

Es gibt in

Europa und

den USA

hochentwickel-

te öffentliche

Rechtssys-

teme. Eine

„privilegierte

Paralleljustiz“

für Unterneh-

men ist nicht

notwendig!

6

AK

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