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sich vielmehr über Kosten aufgrund

nichttarifärer

Handelshemmnisse.

Gemeint sind Unterschiede

in Regulierungen und Schutzbestimmungen, etwa

bei Lebensmitteln, Medikamenten, elektronischen

Geräten oder Autos. Welche Folgen hat es aber,

wenn hier harmonisiert wird, Regeln gegenseitig

anerkannt werden und Regulierungsbehörden en-

ger zusammenarbeiten?

Etwa gilt in der EU in vielen Bereichen des Ge-

sundheits- und Umweltschutzes das

Vorsor-

geprinzip.

Produkte sind nur zugelassen, wenn

ihre Unbedenklichkeit nachgewiesen ist. In den

USA gilt das Gegenteil: Beim sogenannten Wis-

senschaftsprinzip sind Produkte und Verfahren

erlaubt, solange die Schädlichkeit nicht erwiesen

ist. Oftmals gibt es gar keine speziellen Zulas-

sungsverfahren und Registrierungspflichten.

Im Rahmen der

regulatorischen Zusammen-

arbeit

sollen laufend bestehende und geplan-

te Gesetze zwischen der EU und den USA

abgestimmt werden. Nach Inkrafttreten der Ver-

träge würde Druck auf die Regulierung ausgeübt

werden. Demokratische Mitbestimmung droht

zugunsten von Wirtschaftslobbys zurückge-

drängt zu werden.

Die Finanzkrise zeigte, dass schwach regulierte

Finanzmärkte mit immensen Gefahren einherge-

hen. Davon scheinbar unbeirrt strebt die EU im

Rahmen von TTIP möglichst weitreichende Libe-

ralisierungen für EU-Finanzinstitute und regulato-

rische Zusammenarbeit an. Letzteres geht sogar

der US-Seite zu weit, wo mittlerweile vielfach

strengere Regulierungen vorherrschen.

Geht es nach dem Willen von Wirtschaftslobbys,

sollen Regulierungen für Unternehmen möglichst

wenig Kosten erzeugen. Eine Aushöhlung von Re-

geln nach Kostenkriterien bringt aber Wohlfahrts-

verluste. Tatsächlich muss die Gesetzgebung aber

die Interessen der Gesamtgesellschaft abbilden!

Daseinsvorsorge in Gefahr

Die in EU-Handelsverträgen üblichen Ausnahme-

bestimmungen für öffentliche Dienstleistungen

bieten keinen ausreichenden Schutz, zumal diese

Sämtliche

Gesetze könnten

als „handels-

hemmend“ in

Frage gestellt

werden.

Prinzipien der

Regulierung

sind schwer

vereinbar.

Aus der

Finanzkrise

nichts gelernt?

Kein ausreichen-

der Schutz für

öffentliche

Dienstleistungen.

4

AK

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