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AK

-Infoservice

I. DIE ARBEITNEHMER

I

NNENVERANLAGUNG (ANV)

1. ALLGEMEINES

Diese Broschüre soll als Ausfüllhilfe und Basisinformation für die Arbeit-

nehmerInnenveranlagung (ANV) dienen. Die Grundlage dazu bildet das

Einkommensteuergesetz (EStG) gemeinsam mit den Lohnsteuerrichtli-

nien (LStR). Das Einkommensteuergesetz finden Sie auf

http://www.ris

.

bka.gv.at/Bund/. Die Lohnsteuerrichtlinien sind ein Hilfsmittel zur Rechts-

auslegung des Einkommensteuergesetzes und auf

https://findok.bmf

.

gv.at/findok/ abrufbar.

Die ANV können Sie mittels Papierformular L1 bei Ihrem Wohnsitzfinanz-

amt oder elektronisch mittels FinanzOnline

https://finanzonline.bmf.gv.at/

fon/ einreichen. Wenn Sie Kinder haben, ist zusätzlich das Formular L1k

auszufüllen. Haben Sie Auslandsbezüge verwenden Sie zusätzlich das

Formular L1i.

Bei der ANV wird zwischen „Pflichtveranlagung“ (zwingend) und „An-

tragsveranlagung“ (freiwillig) unterschieden.

Pflichtveranlagung

Unter bestimmten Umständen sind Sie verpflichtet, beim Finanzamt eine

ANV einzureichen. Das ist dann der Fall, wenn Ihre lohnsteuerpflichtigen

Einkünfte mehr als 12.000 € (siehe dazu Kapitel Einkommensermittlung)

im Kalenderjahr betragen. Die Erklärung (Papierformular L1) ist bis zum

30. April des Folgejahres,

oder elektronisch mittels FinanzOnline bis

zum

30. Juni des Folgejahres

beim Finanzamt einzureichen, wenn

n

n

Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit bezogen wurden, die nicht

dem Lohnsteuerabzug unterliegen (z.B. Grenzgänger),

n

n

ein zu hohes Pendlerpauschale oder ein zu hoher Pendlereuro be-

rücksichtigt wurde oder die Voraussetzungen dafür nicht vorlagen,

n

n

der Zuschuss zur Kinderbetreuung zu Unrecht oder in unrichtiger

Höhe steuerfrei ausbezahlt wurde,

n

n

Bezüge eines österreichischen Abgeordneten zum Europäischen Par-

lament ausbezahlt wurden,

n

n

die/der ArbeitnehmerIn vorsätzlich gemeinsam mit der/dem Arbeitge-

berIn die abzuführende Lohnsteuer verkürzt hat.