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AK
-Infoservice
I. DIE ARBEITNEHMER
I
NNENVERANLAGUNG (ANV)
1. ALLGEMEINES
Diese Broschüre soll als Ausfüllhilfe und Basisinformation für die Arbeit-
nehmerInnenveranlagung (ANV) dienen. Die Grundlage dazu bildet das
Einkommensteuergesetz (EStG) gemeinsam mit den Lohnsteuerrichtli-
nien (LStR). Das Einkommensteuergesetz finden Sie auf
http://www.ris.
bka.gv.at/Bund/. Die Lohnsteuerrichtlinien sind ein Hilfsmittel zur Rechts-
auslegung des Einkommensteuergesetzes und auf
https://findok.bmf.
gv.at/findok/ abrufbar.
Die ANV können Sie mittels Papierformular L1 bei Ihrem Wohnsitzfinanz-
amt oder elektronisch mittels FinanzOnline
https://finanzonline.bmf.gv.at/fon/ einreichen. Wenn Sie Kinder haben, ist zusätzlich das Formular L1k
auszufüllen. Haben Sie Auslandsbezüge verwenden Sie zusätzlich das
Formular L1i.
Bei der ANV wird zwischen „Pflichtveranlagung“ (zwingend) und „An-
tragsveranlagung“ (freiwillig) unterschieden.
Pflichtveranlagung
Unter bestimmten Umständen sind Sie verpflichtet, beim Finanzamt eine
ANV einzureichen. Das ist dann der Fall, wenn Ihre lohnsteuerpflichtigen
Einkünfte mehr als 12.000 € (siehe dazu Kapitel Einkommensermittlung)
im Kalenderjahr betragen. Die Erklärung (Papierformular L1) ist bis zum
30. April des Folgejahres,
oder elektronisch mittels FinanzOnline bis
zum
30. Juni des Folgejahres
beim Finanzamt einzureichen, wenn
n
n
Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit bezogen wurden, die nicht
dem Lohnsteuerabzug unterliegen (z.B. Grenzgänger),
n
n
ein zu hohes Pendlerpauschale oder ein zu hoher Pendlereuro be-
rücksichtigt wurde oder die Voraussetzungen dafür nicht vorlagen,
n
n
der Zuschuss zur Kinderbetreuung zu Unrecht oder in unrichtiger
Höhe steuerfrei ausbezahlt wurde,
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n
Bezüge eines österreichischen Abgeordneten zum Europäischen Par-
lament ausbezahlt wurden,
n
n
die/der ArbeitnehmerIn vorsätzlich gemeinsam mit der/dem Arbeitge-
berIn die abzuführende Lohnsteuer verkürzt hat.