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Begünstigte Selbstversicherung
für Zeiten der Pflege naher Angehöriger
Voraussetzungen
n
Pflege eines bzw. einer zumindest Pflegegeld der Stufe 3 beziehenden
Angehörigen.
n
Pflege in häuslicher Umgebung.
n
Wohnsitz im Inland.
n
Erhebliche Beanspruchung der Arbeitskraft der Pflegeperson durch
die Pflege (begünstige Selbstversicherung daher auch neben einer
Pflichtversicherung aufgrund einer Erwerbstätigkeit möglich).
n
Nahe Angehörige: EhegattIn, eingetragene PartnerIn, Personen in gera-
der Linie (zB Eltern, Kinder) oder bis zum vierten Grad der Seitenlinie
verwandt oder verschwägert (zB Cousin, Cousine), Wahl-, Stief- und
Pflegekinder, Wahl-, Stief- und Pflegeeltern sowie LebensgefährtInnen.
Kosten
Es entstehen keine Kosten! Die Pensionsversicherungsbeiträge für die
selbstversicherte Person werden unbefristet vom Bund übernommen.
Zuständige Stelle
Anträge sind bei dem Versicherungsträger zu stellen, bei dem zuletzt Ver-
sicherungszeiten erworben wurden. Sind noch keine Versicherungszeiten
vorhanden, ist der Antrag bei der Pensionsversicherungsanstalt zu stellen.
BEISPIEL:
Herr M. reduziert seine Erwerbstätigkeit auf 10 Stunden wöchent-
lich, da er die Betreuung seiner pflegebedürftigen Frau übernimmt.
Diese bezieht Pflegegeld der Stufe 5. Herr M. erfüllt die Voraus-
setzungen der begünstigten Selbstversicherung und kann sich für
die Zeiten der Pflege kostenlos in der Pensionsversicherung ver-
sichern. Zusätzlich ist er auch über seine Erwerbstätigkeit in der
Pensionsversicherung pflichtversichert.