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Begünstigte Selbstversicherung

für Zeiten der Pflege naher Angehöriger

Voraussetzungen

n

Pflege eines bzw. einer zumindest Pflegegeld der Stufe 3 beziehenden

Angehörigen.

n

Pflege in häuslicher Umgebung.

n

Wohnsitz im Inland.

n

Erhebliche Beanspruchung der Arbeitskraft der Pflegeperson durch

die Pflege (begünstige Selbstversicherung daher auch neben einer

Pflichtversicherung aufgrund einer Erwerbstätigkeit möglich).

n

Nahe Angehörige: EhegattIn, eingetragene PartnerIn, Personen in gera-

der Linie (zB Eltern, Kinder) oder bis zum vierten Grad der Seitenlinie

verwandt oder verschwägert (zB Cousin, Cousine), Wahl-, Stief- und

Pflegekinder, Wahl-, Stief- und Pflegeeltern sowie LebensgefährtInnen.

Kosten

Es entstehen keine Kosten! Die Pensionsversicherungsbeiträge für die

selbstversicherte Person werden unbefristet vom Bund übernommen.

Zuständige Stelle

Anträge sind bei dem Versicherungsträger zu stellen, bei dem zuletzt Ver-

sicherungszeiten erworben wurden. Sind noch keine Versicherungszeiten

vorhanden, ist der Antrag bei der Pensionsversicherungsanstalt zu stellen.

BEISPIEL:

Herr M. reduziert seine Erwerbstätigkeit auf 10 Stunden wöchent-

lich, da er die Betreuung seiner pflegebedürftigen Frau übernimmt.

Diese bezieht Pflegegeld der Stufe 5. Herr M. erfüllt die Voraus-

setzungen der begünstigten Selbstversicherung und kann sich für

die Zeiten der Pflege kostenlos in der Pensionsversicherung ver-

sichern. Zusätzlich ist er auch über seine Erwerbstätigkeit in der

Pensionsversicherung pflichtversichert.